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06.06.2023

Kryokonservierung von Ovarialgewebe ab 1. Juli abrechenbar

Neu im EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

BA-Beschluss
KBV-PraxisNachricht

Ab dem 1. Juli 2023 können Leistungen zur Kryokonservierung von Ovarialgewebe vor einer keimzellschädigenden Therapie abgerechnet werden. Dazu werden vier neue GOP in den EBM aufgenommen.

Im November 2022 wurde die Richtlinie zur Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe sowie entsprechende medizinische Maßnahmen wegen keimzellschädigender Therapie (Kryo-RL) angepasst. Dabei wurde festgelegt, dass zusätzlich zu Ei- und Samenzellen sowie männlichem Keimzellgewebe unter bestimmten Anspruchsvoraussetzungen auch Ovarialgewebe entnommen und kryokonserviert werden kann. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich jetzt auf die Abrechnung und Vergütung geeinigt – somit können Ärzt:innen die Leistungen für Versicherte ab dem 1. Juli 2023 zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen und abrechnen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Entnahme und Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen oder von Keimzellgewebe besteht für Frauen bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres und für Männer bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.

Konkret wurden vier neue GOP in den Abschnitt 8.6 EBM aufgenommen:

GOPBeschreibungBewertung
08622

Reproduktionsmedizinische Beratung und Aufklärung im Zusammenhang mit der Kryokonservierung von Ovarialgewebe

Hinweis: Die GOP ist sowohl vor der Entnahme von Ovarialgewebe als auch vor dem Auftauen des Ovarialgewebes berechnungsfähig.

128 Punkte / 14,71 Euro je vollendete 10 Minuten

3x im Krankheitsfall (4x mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit)

08642Aufbereiten und Untersuchung von Ovarialgewebe nach Entnahme zur Kryokonservierung1.210 Punkte / 139,05 Euro
08643Aufbereiten und Einfrieren von Ovarialgewebe1.234 Punkte / 141,81 Euro
08649

Auftauen und Aufbereiten von Ovarialgewebe zwecks Wiederherstellung der Empfängnisfähigkeit

Hinweis: Die Abrechnung der GOP setzt die Durchführung einer Beratung nach der GOP 08622 im selben Krankheitsfall voraus.    

876 Punkte / 100,67 Euro

Die Vergütung der neuen Leistungen erfolgt extrabudgetär. Weitere Informationen gibt der Beschluss des Bewertungsausschusses und die PraxisNachricht der KBV.