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08.06.2023

Honorar für 2023 steht fest

Honorarvertrag

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Nach schwierigen Verhandlungen hat das Schiedsamt die Eckpunkte zum Honorarvertrag 2023 gegen die Stimmen der KV Berlin festgesetzt. Das Ergebnis liegt dennoch über dem ursprünglichen Angebot der Krankenkassen.

Seit dem Herbst letzten Jahres stand die KV Berlin in Honorarverhandlungen für 2023 mit den Verbänden der Krankenkassen. Grundlage für die KV waren fundierte Forderungen, die sich am berlinweiten Behandlungsbedarf orientierten. Die Verhandlungen waren zäh und das Angebot der Krankenkassen für die Berliner Vertragsärzt:innen und -psychotherapeut:innen nicht akzeptabel – in der Konsequenz musste die KV Berlin das Schiedsamt anrufen. Da dieses der wichtigsten Forderung – eine basiswirksame Anpassung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) – nicht entsprach, fiel der Schiedsspruch am Ende gegen die Stimme der KV. Insgesamt wurden der KV Berlin im Schiedsverfahren aber trotzdem rund 7,3 Millionen Euro mehr für das Honorar im Jahr 2023 zugestanden, als das Angebot der Krankenkassen in den Honorarverhandlungen zuvor bereithielt.

Diese Eckpunkte für den Honorarvertrag 2023 wurden festgesetzt:

Anpassung regionaler Vergütungspunktwert und Behandlungsbedarf

In Anlehnung an den bundesweiten Orientierungswert wird der regionale Vergütungspunktwert um zwei Prozent (11,4915 Cent) erhöht –  das entspricht einer Steigerung von rund 38 Millionen Euro in 2023. Zusätzlich steht 2023 rund eine Millionen Euro mehr für die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) bereit. Hier hatte das Schiedsamt entschieden – trotz sinkender Morbi-Rate aufgrund der jünger werdenden Berliner Bevölkerung (-0,3 Prozent) – den Behandlungsbedarf aufgrund verschiedener Sozialindikatoren einmalig um 0,4 Prozent anzuheben. Die KV Berlin, die eine basiswirksame Anhebung der MGV für zwingend erforderlich hält – folgt dieser Entscheidung nicht. Außerdem fordert das Schiedsamt die Vertragspartner:innen auf, sich auf eine künftige andauernde Anpassung der MGV zu einigen. 

Magenspiegelung als neue förderungswürdige Leistung

Zu den bisher besonders förderungswürdigen Leistungen konnte die Magenspiegelung bzw. Ösophago-Gastroduodenoskopie (GOP 13400) aufgenommen werden. Die gastroenterologische Leistung erhält einen Punktwertzuschlag von 3 Cent.

Die Vergütungsregelungen für die bisher förderungswürdigen Leistungen gelten bis 2024 fort. Dazu zählen:

  • Hausbesuche (GOP 01410)
  • Allergologie (GOP 30130, 30130T, 91130)
  • Schmerztherapie (GOP 30702, 30704)
  • Sehschule (GOP 06320 in Verbindung mit GOP 06333 bzw. GOP 06321 in Verbindung mit GOP 06333)

Höherer Zuschlag in schlechter versorgten Bezirken

Auch die Zuschläge zur Niederlassungsförderung von Haus- und Kinderärzt:innen sowie Fachärzt:innen der Augenheilkunde und Gynäkologie in den schlechter versorgten Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick bleiben erhalten. Sie werden außerdem um einen extrabudgetären Zuschlag auf die MGV-Leistungen in Höhe von 3 Cent auf den Punktwert (vorher 2 Cent) angehoben.

Anhebung Wegepauschalen und Förderung der Notdienststrukturen

Außerdem sind Teil des Schiedsspruchs eine Erhöhung der Wegepauschalen bei Hausbesuchen um 3,45 Prozent sowie eine Anpassung zur Sicherung der Strukturen des Notdienstes von 2,2 Millionen Euro in 2022 auf 2,7 Millionen Euro in 2023.

Der Schiedsspruch fiel gegen die Stimme der KV Berlin und mit den Stimmen des Vorsitzenden des Schiedsamtes und der Krankenkassen. Der Honorarvertrag wird nach Abschluss des Unterschriftenverfahrens auf der Website der KV Berlin veröffentlicht.