Verordnungs-News

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV

Verordnungs-News Nr. 07, 31.07.2024

Arzneimittel

Nirsevimab ─ RSV-Prophylaxe

Geplanter Wegfall der Vorabgenehmigung für Cannabis für bestimmte Facharztgruppen

E-Rezepte für Heimbewohner:innen ─ Direkt von der Arztpraxis an die Apotheke

Ersatzverordnungen

Verlängerung der Verordnungsfähigkeit von Medizinprodukten (Anlage V AM-RL)

DocCheck-Zugang ─ Informationsbeschaffung

Impfstoffe

Übersicht über Impfungen der Schutzimpfungs-Richtlinie mit ausschließlicher Privatliquidation

Schutzimpfungs-Richtlinie ─ Impfungen aufgrund beruflicher Indikation

COVID-19-Impfstoffe – Angepasster Impfstoff bestellbar

COVID-19-Impfstoffe – Haltbarkeit

Heilmittel

Neue Preise für Ergotherapie seit 1. Juni 2024

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Durchschnittswerte Heilmittel für das Jahr 2022 verfügbar

Unter der Rubrik Wirtschaftlichkeitsprüfung auf der Website der KV Berlin sind ab sofort die Durchschnittswerte für die Verordnung von Heilmitteln für das Verordnungsjahr 2022 verfügbar.

Bitte beachten Sie, dass diese Durchschnittswerte das Verschreibungsverhalten aller zugelassenen Berliner Ärzt:innen Ihrer Vergleichsgruppe in 2022 widerspiegeln. Im Jahr 2022 hat sich vor allem die SARS-CoV-2-Pandemie auf die Zahl der Behandlungen und Verordnungen ausgewirkt. Darüber hinaus könnten auch die Preiserhöhungen im Heilmittelbereich die Durchschnittswerte der darauffolgenden Jahre beeinflussen.

Sonstiges

Häusliche Krankenpflege – Blankoverordnung seit 1. Juli möglich

Die Blankoverordnung ermöglicht es Ärzt:innen, häusliche Krankenpflege (HKP) zu verordnen, bei der die Pflegekraft den Umfang für ausgewählte Maßnahmen selbst bestimmt. Hintergrund der Neuregelung ist die Erweiterung der Befugnisse von Pflegefachkräften. Im Rahmen der Blankoverordnung sind Pflegefachkräfte ermächtigt, innerhalb des von den behandelnden Ärzt:innen vorgegebenen Verordnungsrahmens (§ 37 Abs. 8 SGB V) eigenständig über die Häufigkeit und Dauer der verordneten Maßnahme zu entscheiden. Dies betrifft z. B. die akute Wundversorgung oder die Kompressionsbehandlung. Die Einzelheiten hat der Gemeinsame Bundesausschuss in der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) festgelegt.

Das erforderliche Formular 12 wurde entsprechend angepasst. Relevant sind insbesondere die neu hinzugekommenen Ankreuzfelder. Die wesentlichen Änderungen des Formulars sowie weitere Informationen wurden von der KBV zusammengefasst. Ein Ansichtsexemplar und die Erläuterungen zum Formblatt finden Sie hier.

Seit dem 1. Juli ist ausschließlich die Verwendung des neuen Formulars 12 zulässig. Die neue Formularversion ist mit „(7.2024)“ gekennzeichnet. Alte Versionen dürfen ab dem dritten Quartal nicht mehr verwendet werden.

Bereits ausgestellte Verordnungen behalten ihre Gültigkeit. Die Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) wurden durch die KBV informiert. Die neue Vordruckversion sollte seit Juli in der Software hinterlegt sein.

Sofern die Patientin oder der Patient der Praxis bekannt ist, ist die Ausstellung von Folgeverordnungen häuslicher Krankenpflege in der Videosprechstunde und in Ausnahmefällen auch nach telefonischem Kontakt möglich. 

Für die Erstverordnung gilt weiterhin die vorherige persönliche Untersuchung in der Praxis oder bei einem Hausbesuch.

Update ─ Außerklinische Intensivpflege (AKI)

Neue Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Seminare der Verordnungsberatung

Seminar Arzneimittelziele

Zur Unterstützung bei der Zielerreichung bieten wir eine Informationsveranstaltung über die Arzneimittelziele, die mit der Arzneimittelvereinbarung für dieses Jahr vereinbart wurden an. 

Seminar Zielwerte der Arzneimittelvereinbarung 2024 
Datum: 16.10.2024
Uhrzeit: 16.00-17.00 Uhr

Zur Anmeldung

Die Informationsveranstaltung findet als Online-Meeting über den Videokonferenzdienst Zoom statt. 
Es werden keine Fortbildungspunkte oder Teilnahmezertifikate vergeben. Die Veranstaltung ist für Mitglieder der KV Berlin kostenfrei

Es wird ausreichend Zeit für Ihre Fragen eingeplant.