Verordnungs-News

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV

Verordnungs-News Nr. 04, 12. April 2023

Arzneimittel

Mehrfachverordnung für Arzneimittel nur bei E-Rezepten

Lieferengpass bei Trulicity® und Ozempic® – Empfehlung des Beirates Lieferengpässe des BfArM

Neue bundesweite Praxisbesonderheiten

Bei Einhaltung der zwischen GKV-Spitzenverband und dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmen vereinbarten Bedingungen werden die Verordnungskosten für Cibinqo® (Wirkstoff: Abrocitinib), Trodelvy® (Wirkstoff: Sacituzumab Govitecan) und Qinlock® (Wirkstoff: Ripretinib) im Rahmen einer Durchschnittswerteprüfung von den Verordnungskosten der Praxis abgezogen. 

Auf der Internetseite der KV Berlin sind die bestehenden bundesweiten Praxisbesonderheiten aufgeführt.

Paxlovid®: Abgabe ab dem 8. April 2023

Impfstoffe

Influenza-Impfung ab dem 60. Lebensjahr nach Schutzimpfungs-Richtlinie

Erstattungsfähigkeit Pneumokokken Impfstoff Vaxneuvance®

Bisher erfolgte die Impfung gegen Pneumokokken von Säuglingen ab der 6 Woche einzig mit dem 13-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff Prevenar 13®. Seit 2022 ist auch der 15-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff Vaxneuvance® auf dem Markt. 

Die STIKO-Empfehlung sowie die Schutzimpfungs-Richtlinie weisen im Rahmen der Grundimmunisierung keine Beschränkung für einen bestimmten Impfstoff auf. Die Impfung soll lediglich mit einem Pneumokokken-Konjugatimpfstoff erfolgen. Demnach kann Vaxneuvance®, zur Grundimmunisierung von Säuglingen über den Sprechstundenbedarf angefordert werden. 

Bitte beachten Sie bei der Anforderung von Sprechstundenbedarf stets das Wirtschaftlichkeitsgebot. 

Heilmittel

Neue Preise für Ergotherapie ab 1. April 2023

Zuzahlung bei ärztlich erbrachten Heilmitteln steigt

Sonstiges

Verordnungen im Entlassungsmanagement

Seminare der Verordnungsberatung

Onlineseminare für Ärzt:innen im Mai 2023