Aus der KV Berlin
Terminservice: Meldebedarfe für das 2. Quartal 2024
Die Terminservicestelle der KV Berlin hat die Meldebedarfe für das 2. Quartal 2024 veröffentlicht und bittet um Meldung von Terminen der entsprechenden Fachrichtungen.
Bitte beachten Sie: Seit letztem Jahr gelten höhere Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung. Bitte nutzen Sie den 116117 Terminservice, um von den höheren Zuschlägen zu profitieren. Dort melden Sie die Termine, die von TSS und Leitstelle vermittelt werden. Auch Hausärzt:innen und Kinder- und Jugendmediziner:innen können darüber Termine zu Fachärzt:innen vermitteln. Alle Informationen hier.
Ab Quartal 1/2024: Sonderkostenträger nicht mehr mit einreichen
Für die Quartalsabrechnung müssen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen diverse Unterlagen einreichen. Zur Quartalsabrechnung 1/2024 gibt es eine Änderung: Die Sonderkostenträger sind nun nicht mehr mit einzureichen. Welche Unterlagen Praxen vorlegen müssen und was es sonst bei der Quartalsabrechnung zu beachten gilt, finden Sie auf der Website der KV Berlin.
Das KV-Blatt fragt nach: Wie lief der Start des E-Rezepts in den Praxen?
Seit Anfang 2024 ist das E-Rezept verpflichtend. Verschreibungspflichtige Medikamente müssen grundsätzlich digital ausgestellt werden. In der kommenden Ausgabe des KV-Blatts wollen wir für die individuellen Erfahrungen der Mitglieder der KV mit dem E-Rezept ein Forum schaffen. Die Fragen in diesem Zusammenhang sind: Wie funktioniert die Umsetzung im Praxisalltag? Erleichtert es die Arbeit in der Praxis? Genauer: Spart das E-Rezept Zeit und unnötigen Papierkram? Oder machen Sie eher gegenteilige Erfahrungen? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen in maximal 900 Zeichen (inklusive Leerzeichen, dies entspricht etwa sechs bis acht Sätzen). Senden Sie den Text, gern mit einem Foto von Ihnen oder aus Ihrem Praxisalltag, mit Angabe Ihres vollständigen Namens sowie Ihrer Fachrichtung bis spätestens Freitag, 5. April, um 12 Uhr an redaktion@kvberlin.de. Im kommenden KV-Blatt werden wir einige Einsendungen abdrucken.
Aus der Gesundheitspolitik
Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) veröffentlicht
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am 25. März einen neuen Entwurf für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) veröffentlicht. Darin enthalten sind unter anderem die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen, Vorhaltepauschalen für Hausärzt:innen und einer jährliche, anstelle von quartalsweisen, Versorgungspauschale für chronisch kranke Patient:innen.
Die Entbudgetierung hausärztlicher Leistung erfolgt entsprechend der Regelungen, die bereits für die Kinder- und Jugendmedizin getroffen wurden. Dadurch werden die Krankenkassen verpflichtet, die Leistungen im dritten Kapitel des EBM in voller Höhe nach den Preisen der Euro-Gebührenordnung zu vergüten.
Die Vorhaltepauschale wird für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags eingeführt, sofern die Hausärztin bzw. der Hausarzt bestimmte Kriterien erfüllt. Zur Ausgestaltung der Kriterien zur Vorhaltepauschale sowie zur Chronikerpauschale ist der Bewertungsausschuss beauftragt. Mit Umstellung auf eine jährliche Versorgungspauschale sollen unnötige Arzt-Patienten-Kontakte vermieden werden.
Weitere Punkte des Entwurfs:
• Entlastung bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung: Beantragung einer Prüfung erst ab 300 Euro
• Bonus für GKV-Versicherte in Höhe von mindestens 30 Euro bei Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung
• Mehr Medizinstudienplätze durch Förderfonds
• Bildung einer neuen Bedarfsplanungsgruppe für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
• Leichtere MVZ-Gründung durch Kommunen
• Keine Streichung der Homöopathie
Transparenzgesetz passiert Bundesrat
Am 22. März hat der Bundesrat dem Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG) zugestimmt. Das Gesetz soll durch einen Klinik-Atlas ermöglichen, dass Patient:innen sich über Krankenhäuser hinsichtlich der angebotenen Leistungen und der Qualität informieren können. Hierbei werden unter anderem Fallzahlen und Komplikationsraten veröffentlicht.
Kliniken müssen entsprechende Daten an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (Inek) senden. Dieses wiederum übermittelt diese Daten an das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), das ein Verzeichnis erstellt.
Das Transparenzgesetz ist ein Teil der Krankenhausreform, zu der das Bundesministerium für Gesundheit kürzlich einen Referentenentwurf vorgelegt hat.
BMG legt Referentenentwurf zur Krankenhausreform vor
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Referentenentwurf für das „Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen“, kurz: Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), vorgelegt. Wesentliche Inhalte des Referentenentwurfs:
- Vorhaltepauschalen statt Fallpauschalen: 60 Prozent der Vergütung wird durch Vorhaltepauschalen gesichert
- die Behandlungsqualität soll gesteigert werden
- konzentrierte Leistungen in spezialisierten Kliniken
- 65 Leistungsgruppen mit Grund- oder Regelversorgung
- kürzere Wege zur nächsten Klinik
Für die Umsetzung der Reform soll es einen 50-Milliarden-Fonds geben, der hälftig von den Bundesländern finanziert wird. Die andere Hälfte soll aus GKV-Beiträgen kommen. Das Gesetz soll noch im April beschlossen werden und Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten.
Leuchtturmprojekte der ambulanten Versorgung: Bayern und Westfalen-Lippe erhalten Zi-Innovationspreise
Das Zentralinstitut der kassenärztlichen Versorgung (Zi) zeichnete drei Modelle der ambulanten Versorgung mit dem Titel „Ausgezeichnete Gesundheit 2024“ aus. Dabei standen neun regionale Projekte der Kassenärztlichen Vereinigungen aus den Kategorien "Versorgung akut", "Versorgung digital" und "Versorgung vernetzt" zur Auswahl. Der erste Preis in der Rubrik "Versorgung akut" ging an das Projekt „Patientensteuerung im Klinikum Rosenheim“ der KV Bayerns. Zwei Preise entfielen auf die KV Westfalen-Lippe (KVWL): In der Kategorie "Versorgung digital" erhielt die Initiative „Digi-Managerin – Neue Fortbildung für nichtärztliches Praxispersonal“ die Auszeichnung. Schließlich gewann das Projektmodell „It’s a Match – Einsatz von Physician Assistants in der ambulanten Versorgung“ in der Rubrik "Versorgung vernetzt". Weitere Informationen zu den diesjährigen Preisträger:innen sind auf der Website des Zi abrufbar.
Die KV Berlin wurde im vergangenen Jahr in der Kategorie "Versorgung akut" für ihre effektive und effiziente Patientensteuerung prämiert.
Für die Praxis
eTerminservice: Terminbuchungen direkt in die eigene Praxis möglich!
Mit einer Einbindung des eTerminservice auf der Praxiswebsite, können Patient:innen selbstständig Termine bei überweisungsfreien und überweisungspflichtigen Facharztgruppen buchen. Zur Unterstützung in den Praxen hat die kv.digital eine neue Patientenanleitung für den eTerminservice erstellt. Die Patientenanleitung können Praxen mit ihren praxisindividuellen Informationen versehen (Name, Logo, Fachrichtung etc.) und an die Patient:innen weitergeben. Im Mitgliederbereich auf der Website der KV Berlin finden Sie nach dem Login Musteranleitungen, eine ausführliche Anleitung und eine Kurzanleitung.
Auch Bestandspatient:innen können sich über den eTerminservice einen Termin buchen, Praxen dadurch extrabudgetäre Leistungen generieren. Dies ist gerade im Hinblick auf die Änderungen im Honorarverteilungsmaßstab und die damit einhergehende Leistungsreduzierung wichtig. Viele Praxen haben in den vergangenen Wochen erfragt, wie sie ihre Bestandspatienten zum Ende eines Quartals normal weiterversorgen können.
Komplexversorgung auch für Kinder und Jugendliche
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Richtlinie für die psychiatrische Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche beschlossen. Das Ziel dieser Richtlinie für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist eine Erleichterung beim Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung sowie bei der Kooperation der relevanten Akteure anderer Hilfe- und Unterstützungssysteme. Für Erwachsene gibt es die ambulante Komplexversorgung bereits seit Oktober 2022.
Die Komplexversorgung richtet sich an erkrankte Patient:innen mit einem besonderen Behandlungsbedarf. Betroffene sollen dabei unterstützt werden, ein möglichst eigenständiges Leben zu führen. Patient:innen werden von bedarfsübergreifenden Teams aus Ärzten, Psychotherapeuten und anderen Fachkräften wie Ergo- und Soziotherapeuten engmaschig betreut.
Der G-BA erhielt durch das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung den Auftrag, Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung, insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf, zu beschließen.
Zi-Online-Umfrage zu Praxissoftware und TI: Teilnahme noch bis 14. April möglich
Noch bis zum 14. April können ärztliche und psychotherapeutische Praxisinhaber:innen sowie angestellte Ärzt:innen und das Praxispersonal an der Online-Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zur Funktionalität der Praxisverwaltungssysteme und der Telematikinfrastruktur teilnehmen. Die Bearbeitungsdauer beträgt ungefähr fünf bis maximal zehn Minuten.
Jetzt an der Online-Umfrage teilnehmen
Gefragt wird nach der Nutzerfreundlichkeit der verschiedenen Praxisverwaltungssysteme (PVS) und Anwendungen der Telematikinfrastruktur. In diesem Zusammenhang stehen häufige Probleme im Mittelpunkt und ob Praxen einen PVS-Wechsel planen. Laut dem Zi gibt es keinen bundesweiten Erfahrungsvergleich aller PVS aus Anwendersicht. Deshalb wird unter anderem gefragt, ob die Umfrageteilnehmer:innen ihr in der Praxis verwendetes PVS weiterempfehlen würden. Das Zi bittet um rege Teilnahme.
Masern: Berliner Impfbeirat veröffentlicht Empfehlungen zum Umgang mit Infektionen
Anlässlich der in Berlin aktuell ansteigenden Zahl von Masernerkrankungen hat der Berliner Impfbeirat Empfehlungen veröffentlicht, um Niedergelassene und Ärzt:innen in Kliniken, im öffentlichen Gesundheitsdienst und in der Arbeitsmedizin frühzeitig für die Problematik zu sensibilisieren. Hintergrund ist eine weltweit sowie auch in mehreren europäischen Staaten zu beobachtende deutliche Zunahme von Masernfällen, in deren Folge sich ein verstärktes Infektionsgeschehen bereits auch in Berlin abzeichnet.
Der Berliner Impfbeirat empfiehlt daher unter anderem, bekannte Impflücken zügig zu schließen. Dazu gehört ein zeitgerechtes Angebot der ersten und zweiten MMR-Impfung bis zum 15. Lebensmonat und das Nachholen von Impfungen bei älteren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Bei Verdacht ist rasch eine entsprechende Diagnostik erforderlich und muss eine Meldung ans Gesundheitsamt erfolgen. Insbesondere sollte bei fieberhaften Erkrankungen im Anschluss an eine Reise auch an die Möglichkeit einer Maserninfektion gedacht werden. Sinnvoll sind Handlungsanweisungen für den Umgang mit Personen, die sich mit Hautausschlag und Fieber in Praxen und Notfallambulanzen vorstellen, um das Risiko von Infektionsübertragungen zu minimieren. Bei anstehenden Reisen sollte bei Kindern und Erwachsenen in jedem Fall der Masern-Impfstatus geprüft und gegebenenfalls ergänzt werden.
Praxisverwaltungssoftware mit KBV-Vertrag
Ab sofort können Anbieter von Praxissoftware einen Vertrag mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) schließen und damit zeigen, dass sie und ihr System notwendige Anforderungen erfüllen. Die Möglichkeit, solche Anforderungen festzulegen, hat der Gesetzgeber der KBV gegeben (Paragraf 332b SGB V). Die KBV hat daraufhin einen Anforderungskatalog erstellt (formal: Rahmenvereinbarung). Darin sind wesentliche Vorgaben, die aus Sicht der KBV für Praxen in punkto Praxisverwaltungssysteme (PVS) wichtig sind, enthalten. Für die PVS-Anbieter ist es freiwillig, die Anforderungen der Rahmenvereinbarung zu erfüllen und einen Vertrag mit der KBV zu schließen.
Sobald ein PVS-Anbieter einen Vertrag mit der KBV geschlossen hat, wird er auf der Internetseite der KBV gelistet. Arzt- und Psychotherapiepraxen können sich vor einem PVS-Wechsel dort informieren und bei ihrer Wahl berücksichtigen, ob es sich um ein „PVS mit KBV-Vertrag“ handelt.
Vorteile für Praxen:
- Preistransparenz: Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen wissen genau, welche Kosten auf ihre Praxis zukommen. Klar ist auch, wie lange die vereinbarten Preise gelten.
- Sicherheit: Die Praxis wird vom PVS-Anbieter über Installation und sicherheitskritische Einstellungen informiert.
- Service: Die Praxis hat einen Ansprechpartner und kann sich darauf verlassen, dass sich dieser innerhalb vereinbarter Servicezeiten um das Anliegen kümmert.
- Updates: Quartals-Updates werden einfach und unkompliziert online bereitgestellt.
- Entlastung: Wenn die Software hält, was sie verspricht, sorgt das für Zufriedenheit. Es entsteht kein unnötiger Aufwand durch Beschwerden oder Anfragen.
Mehr zum Thema auf der KBV-Themenseite „Rahmenvereinbarung für PVS“.
Weitere Meldungen
EMDR-Methode auch in der Systemischen Therapie Kassenleistung
In der Systemischen Therapie können Erwachsene mit posttraumatischer Belastungsstörung zukünftig auch mit der EMDR-Methode behandelt werden. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.
Bis 31. März: Grippeimpfstoff für 2024/2025 vorbestellen
Aufgrund der noch zu geringen Bestellzahlen ruft das Paul-Ehrlich-Institut die Arztpraxen erneut zur Vorbestellung des Grippeimpfstoffs für die Saison 2024/2025 auf.
Zi startet jährliche Befragung zur wirtschaftlichen Situation der Praxen
Für die aktuelle Datenerhebung zur Wirtschaftslage und zu Versorgungsstrukturen werden ca. 68.000 Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen angeschrieben. Die Online-Befragung läuft bis Ende April.
Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie
Die aktualisierten Empfehlungen der STIKO zur Meningokokken-B-Impfung als Standardimpfung für Säuglinge sowie zur COVID-19-Impfung werden in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen.
In-vitro-Diagnostik: Beauftragung einheitlich auf Muster 10
Ab 1. April veranlassen Praxen histopathologische Leistungen der EBM-Abschnitte 1.7 und 19.3 auf Muster 10.
„Hallo Baby“: Vertrag angepasst
Aufgrund einer Änderung beim BKK Landesverband Bayern und dem Beitritt der Securvita BKK wurde der Rahmenvertrag angepasst.