In der Systemischen Therapie können Erwachsene mit posttraumatischer Belastungsstörung zukünftig auch mit der EMDR-Methode behandelt werden. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Anpassung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen. Danach wird die „Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing-Methode“ (EMDR-Methode) auch bei der Systemischen Therapie Kassenleistung.
Blockaden lösen
Die EMDR ist eine standardisierte Behandlungsmethode, die auf die Verarbeitung von traumatischen Erlebnissen abzielt. Bei der Behandlung findet durch einen kurzzeitigen Kontakt mit der belastenden Erinnerung bei gleichzeitiger bilateraler Stimulation, beispielsweise Augenbewegungen oder kurze Berührungen, eine Desensibilisierung statt. Dadurch können Blockaden gelöst werden und belastende Erfahrungen verarbeitet werden.
Damit ist diese Behandlungsmethode künftig in allen vier Richtlinien-Psychotherapieverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Systemische Therapie) anwendbar.
Behandlung mit EMDR
Die Voraussetzungen zur Durchführung von EMDR bei Systemischer Therapie entsprechen denen der drei anderen Richtlinienverfahren und sind in § 6 Psychotherapie-Vereinbarung geregelt. Die Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit steht noch aus. Anschließend entscheidet der Bewertungsausschuss über eine mögliche Anpassung der Vergütung.