Aus der KV Berlin
Meldebedarfe Q2 2025: Bitte melden Sie Ihre Termine!
Die Terminservicestelle der KV Berlin hat die Meldebedarfe für das 2. Quartal 2025 veröffentlicht und bittet um Meldung von Terminen der entsprechenden Fachrichtungen.
Veränderungen gegenüber dem Vorquartal gibt es bei der Meldung von Terminen in den Fachgruppen für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie, Rheumatologie, Endokrinologie, Pneumologie sowie bei den Fachärzt:innen für Nervenheilkunde. Weitere Anpassungen erfolgten bei den Psychotherapeuten.
Die Meldebedarfe für die Gastroenterologie, Pneumologie, Endokrinologie und Rheumatologie sind mittlerweile sehr hoch. Für diese sind einheitliche maximale Meldebedarfe, die sich am Sicherstellungsstatut orientieren, festgelegt. Darin ist im Punkt 3. Allgemeine Sicherstellungsmaßnahmen im Punkt 3.6 Terminservicestellen folgendes verankert: „Die Terminservicestelle der KV Berlin dient der Vermittlung von Terminen an Patienten. Vertragsärzte haben der Terminservicestelle der KV Berlin wöchentlich mindestens zwei freie Termine zu melden und in den elektronischen Terminservice (eTS) einzupflegen.“
Neu hinzugekommen sind folgende Fachgruppen: Innere Medizin mit Schwerpunkt Angiologie, Nephrologie und Hämatologie/Onkologie sowie Urologie, Nuklearmedizin, Dermatologie und die Kinder- und Jugendmedizin.
Satzungsänderung: Einführung eines Zusatzbeitrags
Die Vertreterversammlung (VV) der KV Berlin hatte in ihrer Sitzung im November eine Satzungsänderung beschlossen, die zur Wahrung der Honorarverteilungsgerechtigkeit beiträgt. Demnach wird ein Zusatzbeitrag von 0,2 % auf das extrabudgetäre Honorar (EGV) erhoben, um eine Gleichbehandlung von MGV-Leistungen und EGV-Leistungen zu berücksichtigen.
Bisher wurden im Rahmen des Strukturfonds vor Aufteilung auf die Versorgungsbereiche, auf die Arztgruppen und auf die einzelnen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen 0,2 % nur von dem budgetierten Honorarvolumen (MGV) abgezogen – sozusagen ein „Vorwegabzug“.
Das heißt, die durch den Strukturfonds zu lösenden Aufgaben wurden überproportional von den Arztgruppen finanziert, die ihre Leistungen überwiegend nur innerhalb der MGV erbringen können. Das war in gewisser Weise schon immer ungerecht, wenn auch gesetzlich so vorgeschrieben (§ 105 Abs. 1a SGB V). Wenn aber jetzt immer mehr Leistungen durch bspw. TSVG-Konstellationen (offene Sprechstunde, TSS akut, TSS Fälle), vor allem aber durch die Entbudgetierung der Kinder- und Hausärzte, nicht mehr innerhalb des budgetierten Honorars erbracht werden, würde die Last nur noch auf wenigen Arztgruppen liegen.
Das war der Grund, weshalb die Vertreterversammlung zu dem Beschluss gekommen ist, ab dem 4. Quartal 2024 nun auch auf das extrabudgetäre Honorar einen Zusatzbeitrag von 0,2 % zu erheben. Das heißt: Alle Arztgruppen entrichten auf alle Leistungen den Beitrag von 0,2 %. Es werden somit alle gleichbehandelt, alle Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen leisten den gleichen Anteil.
Wie können Sie das jetzt in Ihrem Honorarfestsetzungsbescheid sehen?
- Da die 0,2 % jetzt nicht mehr vorab von der gesamten MGV abgezogen werden, weist die KV Berlin Ihnen diesen Abzug von Ihrer MGV erstmals ab dem 4. Quartal 2024 direkt aus und Sie sehen den abgezogenen Betrag direkt. Das ist keine Erhöhung der Umlage, sondern nur eine andere Systematik.
- Die KV Berlin weist Ihnen natürlich auch den Zusatzbeitrag von 0,2 % von Ihrer extrabudgetären Vergütung aus. Das ist – im Gegensatz zum zuvor genannten – ein Novum.
Mehr Transparenz mit dem Praxis-Honorarbericht (PHB) – Behalten Sie den Überblick über Ihr Honorar!
Sie möchten Ihre Abrechnungsdaten besser verstehen und Entwicklungen in Ihrer Praxis gezielt analysieren? Der Praxis-Honorarbericht (PHB) bietet Ihnen eine übersichtliche Darstellung Ihrer Honorarsituation – individuell für Ihre Praxis, leicht und verständlich!
Was ist der PHB und wie funktioniert er?
Der PHB ist nur für Praxen möglich, die sich erfolgreich für den elektronischen Honorarfestsetzungsbescheid (eHFB) registriert haben bzw. registrieren. Er wird nach Anmeldung, im Zuge des eHFB, automatisch als weitere Anlage ausgegeben. Die Anmeldung zum PHB erfolgt im Online-Portal (Abrechnung > eHFB (Honorarfestsetzungsbescheid)). Noch nicht registriert? Melden Sie sich jetzt für den eHFB an und profitieren Sie von der Bereitstellung Ihrer Abrechnungsdaten!
Der PHB bietet eine visuelle Darstellung der Abrechnungsdaten und ermöglicht es Praxen, ihre wirtschaftliche Entwicklung nachzuvollziehen. Er enthält zentrale Kennzahlen wie das Gesamthonorar, Fallzahlen, Auszahlungsquoten und Veränderungen der Honoraranteile im Vergleich zu vorherigen Quartalen.
Der Bericht wurde in Anlehnung an den Arztgruppen-Honorarbericht, der jedes Quartal online auf der KV-Homepage veröffentlicht wird, erstellt, wodurch ein hoher Wiedererkennungswert gegeben ist. Sie möchten den Praxis-Honorarbericht in der Anwendung sehen? Im Online-Portal können Sie einen Blick auf unser Beispiel werfen, um die Struktur und die wichtigsten Kennzahlen kennenzulernen.
Bitte beachten Sie: Die Interpretation des Berichts liegt bei den Praxen selbst – die KV Berlin nimmt keine Bewertung der Daten vor und gibt keine Empfehlungen zur Abrechnungsoptimierung. Der PHB dient als unterstützendes Instrument, um Entwicklungen nachzuvollziehen und individuelle Maßnahmen abzuleiten.
Warum sollten Sie den PHB nutzen? Ihre Vorteile!
- Schnelle Übersicht: Alle wichtigen Abrechnungsdaten kompakt aufbereitet.
- Bessere Planung: Vergleich mit früheren Quartalen zur Steuerung Ihrer Praxis.
- Erkennen von Abweichungen: Analyse von Veränderungen und Honorarentwicklungen.
- Kein Mehraufwand: Automatische Bereitstellung ohne zusätzliche Anträge.
Nutzen Sie den PHB als ein wichtiges Instrument für die Steuerung Ihrer Praxis! Melden Sie sich jetzt im Online-Portal an!
Erstmalig steht der PHB mit dem eHFB des 4. Quartals 2024 zur Verfügung.
Elektronische Sammelerklärung erfüllt Anforderungen der Abrechnungsordnung
Um Unklarheiten zu beseitigen, klärt die KV Berlin darüber auf, dass die elektronische Sammelerklärung die Anforderungen der Abrechnungsordnung der KV Berlin erfüllt. Laut § 4 Abs. 6 Abrechnungsordnung kann die Sammelerklärung auch elektronisch unter Nutzung des von der KV Berlin im Abrechnungsportal eingerichteten Verfahren erfolgen.
Ein Vorteil der elektronischen Sammelerklärung: Wenn die Sammelerklärung elektronisch verschickt wurde, ist keine zusätzliche Sammelerklärung per Post notwendig.
Im Online-Portal können sich KV-Mitglieder mit ihren persönlichen Zugangsdaten, bestehend aus der LANR (lebenslange Arztnummer) und einem zugehörigen Passwort, authentifizieren. So wird sichergestellt, dass die persönliche Leistungserbringung ausschließlich durch den hierzu Berechtigten erfolgt. Hier liegt der Unterschied zur BSNR-Zugangskennung, die oftmals auch vom Praxispersonal zur Übertragung der Abrechnungsdatei genutzt wird. Wenn noch kein LANR-Passwort vorliegt, kann dies online angefordert werden: Dafür einfach mittels der BSNR in das Online-Portal einloggen und auf die Funktion „LANR-Passwort anfordern“ klicken. Eine Anleitung zur LANR-Anmeldung und für die elektronische Sammelerklärung finden Sie hier.
KV Berlin vergibt fünf Stipendien für Medizinstudierende
Mit Beginn des Sommersemesters ist der Bewerbungszeitraum für die KV-Stipendien 2025 diese Woche gestartet. Medizinstudierende, die an der Charité Universitätsmedizin Berlin oder an der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane eingeschrieben sind und das sechste Semester abgeschlossen haben, können sich ab sofort bis zum 30.06.2025 auf eines von fünf Stipendien der KV Berlin bewerben.
Die Stipendiaten erhalten über drei Jahre einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1000 Euro. Im Gegenzug verpflichten sich die Studierenden, nach ihrer Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in einem von der KV Berlin ausgewiesenen Fördergebiet für drei Jahre vertragsärztlich tätig zu sein – ob in der Niederlassung oder Anstellung ist frei wählbar. Auch Teilzeittätigkeit ist möglich.
Die KV Berlin hofft auch dieses Jahr auf zahlreiche Bewerbungen. Weitere Informationen und das Bewerbungsformular finden Sie hier.
Hybrid-DRG: Mitschnitt Online-Seminar veröffentlicht
Am 19. März informierte die KV Berlin in einem Online-Seminar über den Hybrid-DRG-Abrechnungsvertrag und wie die Dateneingabe und die Darstellung der Fallübersicht im Online-Portal der KV Berlin erfolgt.
Der Mitschnitt des Online-Seminars steht ab sofort auf der Themenseite zu Hybrid-DRG und in der Mediathek im Mitgliederbereich zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Anmeldung im Mitgliederbereich notwendig ist, um den Mitschnitt anzusehen.
Weitere Meldungen
Neue QS-Leistung veröffentlicht: Arzneimittel für neuartige Therapien
Eine neue QS-Seite auf der KV-Website informiert über die Anforderungen und die Beantragung der Leistungen zur Anlage IV der ATMP-QS-Richtlinie (Gentherapeutika zur Behandlung der Hämophilie).
Neue QS-Leistung veröffentlicht: Frühbehandlungsstrukturvertrag AOK Nordost
Eine neue QS-Seite auf der Website der KV Berlin informiert über die Anforderungen und Teilnahmemodalitäten.
Fallwerte beim Wirtschaftlichkeitsbonus angepasst
Die begrenzenden Fallwerte zur Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus Labor werden abgesenkt. Damit werden die Fallwerte an die seit 01.01.25 geltende neue Bewertung von Laborleistungen angepasst.
Für die Praxis
2. Quartal 2025: Änderungen auf einen Blick
Von Abrechnung über Digitalisierung bis Verordnung – der Quartalswechsel bringt wieder einige Neuerungen für Praxen mit sich. Für einen Überblick über wichtige Änderungen empfiehlt sich ein Blick auf die KV-Website unter „Neu zum Quartal“. Mit Auswahl des Filters „Neu zum 1. April“ werden alle Praxis-News mit Neuigkeiten zum 1. April angezeigt.
Auch die Kassenärztlichen Bundesvereinigung stellt einen Quartalsüberblick zur Verfügung.
BIBB startet Online-Befragung zum Ausbildungsberuf Medizinische:r Fachangestellte:r (MFA)
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) führt zurzeit eine Voruntersuchung zum Novellierungsbedarf des Berufes Medizinische:r Fachangestellte:r (MFA) durch. Die Untersuchung findet im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) statt. Ziel der Voruntersuchung ist die Erarbeitung eines Vorschlages für die zukünftige Strukturierung der Aus- und Fortbildung von Medizinischen Fachangestellten.
Im Rahmen einer Online-Befragung sollen Medizinische Fachangestellte, Ärzt:innen und Personalverantwortliche, die für die Ausbildung und Beschäftigung von MFA zuständig sind, zu den derzeitigen und zukünftigen Anforderungen des Berufs befragt werden.
Die Online-Befragung ist am Montag, den 31.03.2025 gestartet und endet am Freitag, den 09.05.2025.
Die Angaben werden anonymisiert und datenschutzkonform erhoben. Für Rückfragen steht das BIBB zur Verfügung. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier.
Bundesgesundheitsministerium: Portal zu Migration und Gesundheit
Das Portal Migration und Gesundheit des Bundesgesundheitsministeriums hilft, sich mit dem Gesundheitswesen in Deutschland vertraut zu machen. Es verlinkt zu Publikationen in über 40 Sprachen und steht in den Navigationssprachen Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch zur Verfügung. Dabei stehen verschiedene Schwerpunktthemen zur Auswahl, unter anderem „Gesundheitswesen“, „Gesundheit & Vorsorge“, „Pflege“ sowie „Sucht & Drogen“.
Informationsmaterialien wie Flyer und Postkarten zum Auslegen in der Arztpraxis können Sie über die E-Mail-Adresse migrationundgesundheit@bmg.bund.de bestellen.
Weitere Meldungen
Besserer Schutz vor Cyberkriminalität
Die IT-Sicherheitsrichtlinie für Praxen wurde aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben aktualisiert. Damit kommen spätestens ab Oktober Neuerungen auf die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten zu.
G-BA-Beschluss tritt in Kraft: Anspruchsberechtigung auch für Frauen ab 50
Ab 1. April können Ärzt:innen die Früherkennungskoloskopie bei Frauen und Männern ab 50 Jahren oder alternativ alle zwei Jahre den iFOBT abrechnen.
Vergütung der ambulanten Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher geregelt
Zum 1. April startet das Versorgungsprogramm für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche. Die Vergütung ist geregelt, es werden insgesamt elf neue Leistungen in den EBM aufgenommen.
In-vitro-Diagnostische Auftragsleistungen nur mit Muster 10
Materialeinsendungen für In-vitro-Diagnostische Auftragsleistungen müssen einheitlich mittels Muster 10 beauftragt werden. Anderweitige Beauftragungen werden künftig nicht mehr akzeptiert.
Aktuelle Pressemitteilungen der KV Berlin
Die KV Berlin im 52. Ausschuss für Gesundheit und Pflege
Long-COVID-Versorgung