Eine neue QS-Seite auf der KV-Website informiert über die Anforderungen und die Beantragung der Leistungen zur Anlage IV der ATMP-QS-Richtlinie (Gentherapeutika zur Behandlung der Hämophilie).
Auf der Website der KV Berlin wurde das neue QS-Gebiet Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) – Gentherapeutika bei Hämophilie veröffentlicht. Fachärzt:innen für Innere Medizin mit Zusatzweiterbildung Hämostaseologie, Fachärzt:innen für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie mit Zusatzweiterbildung Hämostaseologie sowie Fachärzt:innen für Transfusionsmedizin mit Zusatzweiterbildung Hämostaseologie können die Leistung beantragen.
Eine Genehmigung ist bei erstmaliger Erteilung ein Jahr und eine Folgegenehmigung zwei Jahre gültig. Ein formloser Antrag für die Abrechnungsgenehmigung zur Ausführung und Abrechnung der neuartigen Therapie mit Gentherapeutika bei Hämophilie ist ausreichend. Die Unterlagen für die Beantragung sowie die Übersicht über die fachlichen, räumlichen und apparativen sowie organisatorischen Anforderungen finden Sie auf der KV-Website.