Aus der KV Berlin
Krankenhausreform gefährdet die medizinische Versorgung
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) plant der Gesetzgeber eine Reform, die die sektorenübergreifende Versorgung stärken und die Krankenhäuser finanziell neu aufstellen soll.
Aus Sicht der KV Berlin führt das Gesetz in der jetzigen Ausgestaltung jedoch zu einer Konkurrenz der Sektoren und zu einer Gefährdung der ambulanten Strukturen. Eine solche Reform darf nicht auf Kosten anderer Akteure gestaltet werden.
Die KV Berlin sorgt sich um die Zukunft der Versorgungsstrukturen und befürchtet einen großen Schaden durch die geplante Reform.
Zu diesem Thema hat die KV Berlin in dieser Woche eine Pressemitteilung veröffentlicht, die Sie hier lesen können.
Honorarkürzungen bei fehlendem E-Rezept-Modul
Bitte beachten Sie, dass auf dem Honorarfestsetzungsbescheid für das 2. Quartal 2024 mögliche Honorarkürzungen im Zusammenhang mit dem E-Rezept-Modul ausgewiesen sein können. Hintergrund ist das Inkrafttreten des Digital-Gesetzes im März 2024. Laut Gesetzgeber müssen Praxen seit dem 1. Mai nachweisen, dass sie das E-Rezept-Modul installiert haben, ansonsten kann es zu einer Honorarkürzung in Höhe von einem Prozent kommen (§ 360 SGB V Abs. 17).
Die KV Berlin weist darauf hin, dass die Kürzung zu möglichen, bereits bestehenden TI-Honorarkürzungen aufaddiert wird. Das bedeutet beispielsweise: Fehlt der Nachweis über die TI-Anbindung (fehlendes VSDM) und auch das E-Rezept-Modul, kommt es insgesamt zu einer Honorarkürzung von 3,5 Prozent (2,5 Prozent für das fehlende VSDM + 1 Prozent für die fehlende E-Rezept-Anwendung).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Service-Center der KV Berlin.
Save the Date: Livestream zur ePA am 29. November 2024
Die ePA für alle kommt! Zu Jahresbeginn 2025 soll die elektronische Patientenakte bundesweit eingeführt werden. Damit erhalten alle gesetzlich krankenversicherte Personen eine ePA, außer sie widersprechen. Was kommt im Zuge dessen auf die Praxen zu? Welche Voraussetzungen müssen Praxen schaffen und wie wird die ePA befüllt? Diese und weitere Fragen werden von unseren Fachexpert:innen im Rahmen eines Livestreams beantwortet. Außerdem können während der Online-Veranstaltung Fragen über ein Chat-Portal eingereicht werden, die die Referent:innen dann live beantworten.
Informationen zur Veranstaltung auf einen Blick
- Termin: 29. November 2024, 14 bis 16 Uhr
- Ort: Online (Den Link zur Veranstaltung erhalten Sie zeitnah mit Ihrer Anmeldebestätigung.)
- Hier können Sie sich für den Livestream anmelden: Anmeldeformular
Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und anschließend im Mitgliederbereich der KV-Website bereitgestellt.
Vorab können Sie sich bereits auf der KV-Themenseite zur ePA informieren.
Weitere Meldungen
Förderbeitrag für Weiterbildungsassistent:innen steigt
Die Weiterbildungsförderung wird zum 1. Januar 2025 angehoben. Für Weiterbildungsassistent:innen in Vollzeit steigt der Förderbetrag um 400 Euro.
1. Änderungsvereinbarung tritt zum 01.10.2024 in Kraft
Im Zuge einer Umstellung der Rechtsgrundlage des Vertrages über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Klein-/Kindern mit der KNAPPSCHAFT wurde der Vertrag angepasst.
2. Nachtrag zum Vertrag mit der Knappschaft
KV Berlin und KNAPPSCHAFT haben den auf Grundlage von § 73c SGB V geschlossenen Vertrag über die Durchführung eines Hautkrebsvorsorge-Verfahrens auf einen Vertrag nach § 140a SGB V umgestellt.
13. Nachtrag zum Vertrag mit der BARMER
KV Berlin und BARMER haben den auf Grundlage von § 73c SGB V geschlossenen Vertrag über die Durchführung eines Hautkrebsvorsorge-Verfahrens auf einen Vertrag nach § 140a SGB V umgestellt.
6. Änderungsvereinbarung AOKen und 7. Änderungsvereinbarung vdek u.a. mit Wirkung zum 01.10.2024 abgeschlossen
Die KV Berlin schließt mit der AOK Nordost (handelnd als Landesverband für alle AOKen) die 6. und mit vdek, IKKn, BKKn, KNAPPSCHAFT und SVLFG die 7. Änderungsvereinbarung zur Impfvereinbarung.
AOK Nordost kündigt Vertrag zur vertragsärztlichen Versorgung
Der Vertrag zur Gewährleistung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung von Versicherten der AOK Nordost mit chronischer Hepatitis C wurde zum Jahresende gekündigt.
Aus der Gesundheitspolitik
Bundesweite Kampagne „Wir sind für Sie nah“ wird fortgesetzt
Die im Frühjahr von der KBV und den Kassenärztlichen Vereinigungen gestartete Kampagne „Wir sind für Sie nah.“ geht weiter. Neue TV-Spots aus Patientensicht, Plakate sowie Anzeigen in Print- und Online-Medien sollen die breite Öffentlichkeit auf die zugespitzte Lage der Praxen aufmerksam machen und die Politik zum Handeln auffordern.
Außerdem wird es in den nächsten Wochen Anzeigen und Clips in den sozialen Medien, in politischen Newslettern und Podcasts geben. Die Kampagnen-Website www.rettet-die-praxen.de wird um neue Inhalte ergänzt. So geht es unter dem Slogan „Was jetzt politisch getan werden muss“ um Bürokratieabbau, die Forderung nach einer funktionierenden Technik, um digitale Angebote besser nutzen zu können, aber auch um die Finanzierung der ambulanten Versorgung und die Abschaffung der Budgets. Auf der Internetseite finden Interessenten außerdem die TV-Spots sowie Statements von Vertragsärzt:innen und einer Vertragspsychotherapeutin, die im Frühjahr auf Plakaten und Anzeigen zu sehen waren.
Mehr zur neuen Runde der Kampagne sowie den Sendeplätzen der TV-Spots erfahren Sie in der KBV-PraxisNachricht.
Für die Praxis
Für Hausärzt:innen: Online-Umfrage zur digitalen Reife von Hausarztpraxen
Der Lehrstuhl für Gesundheitsinformatik der Universität Witten/Herdecke sucht für eine Online-Umfrage zum Thema Digitalisierungsstand von Hausarztpraxen noch Teilnehmer:innen. Mitmachen können alle Hausärzt:innen.
Die Umfrage untersucht die digitale Reife von Hausarztpraxen und welche Einflussfaktoren in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen. Die Umfrage finden Sie hier.
Die Umfrage ist anonym und dauert etwa 20 Minuten.
Deutsches Ärzteblatt: Ausgabe für Psychologische Psychotherapeuten nur noch digital
Die Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts für Psychologische Psychotherapeuten gibt es seit Oktober ausschließlich in digitaler Form, so zum Beispiel als ePaper beziehungsweise in der App des Deutschen Ärzteblatts. Leser:innen, die die genannte Ausgabe bislang per Post erhalten haben, mussten sich für das Abonnement registrieren. Ist das geschehen, werden sie monatlich über die neue Ausgabe informiert. Für Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bleibt das Heft weiterhin kostenlos.
So funktioniert die Registrierung
Für die Registrierung sind eine E-Mail-Adresse und die 13-stellige Abo-Nummer erforderlich. Diese ist im Adressfeld der gedruckten Ausgabe zu finden. Wer noch nicht auf www.aerzteblatt.de registriert ist, kann dies folgendermaßen nachholen:
- Internetseite www.aerzteblatt.de/meindae aufrufen sowie auf „Jetzt registrieren“ klicken
- E-Mail-Adresse eintragen sowie „PP“ auswählen und Abo-Nummer hinterlegen
- Namen und Adresse eintragen, anschließend auf „Weiter“ klicken
- Newsletter „Digital-Ausgabe“ auswählen
- Mit dem Link der folgenden Bestätigungsmail ein Passwort festlegen
Wer bereits registriert ist, loggt sich auf www.aerzteblatt.de/meindae ein und wählt unter „Mein DÄ“ und „Newsletter“ die „Digital-Ausgabe PP“ aus.
Mehr Informationen finden Sie in der KBV-PraxisNachricht.
Für Psychotherapeut:innen: Seminarangebot 2025 des Instituts für Schematherapie
Das Berliner Institut für Schematherapie hat sein Kursangebot für das kommende Jahr veröffentlicht. In dem Curriculum 2025 können Psychotherapeut:innen unter anderem eine methodenvielfältige emotional- und beziehungsfokussierende Psychotherapieform kennenlernen oder auch ihre Kenntnisse in der Schematherapie vertiefen. Für einige Kursen können Fortbildungspunkte erworben werden. Alle kommenden Termine für Kurse und Veranstaltungen sind auf der Internetseite des Instituts einsehbar.
Save the Date: Der 3. Long-COVID-Kongress findet dieses Jahr in Berlin statt
Der Ärztinnen und Ärzteverband Long Covid und das Bundesministerium für Gesundheit veranstalten gemeinsam den 3. Long-COVID-Kongress – dieses Mal in Berlin unter dem Motto „Bedarfsgerechte Versorgung postinfektiöse Erkrankungen – ein Problem von Generationen?“.
Kongress-Informationen im Überblick:
- Datum: Montag, 25.11.2024
- Uhrzeit: 9:30 – 18:00 Uhr
- Ort: Tagungswerk, Lindenstr. 85, 10969 Berlin
- Veranstalter und Referenten: Prof. Dr. Karl Lauterbach (Bundesminister für Gesundheit), Dr. Daniel Vilser (AMEOS Krankenhausgesellschaft Neuburg mbh), Prof. Dr. Rembert Koczulla (Fachzentrum für Pneumologie, Schön Klinik Berchtesgadener Land)
- Fortbildungspunkte: CME-Punkte wurden bei der Ärztekammer Berlin beantragt
Alle weiteren Informationen, sowie das vollständige Programm zum Kongress finden Sie hier. Anmeldeschluss ist der 20.11.2024. Die Teilnahme ist kostenlos.
Long-COVID-Netzwerk der KV Berlin
Auch das Long COVID Netzwerk der KV Berlin tauscht sich regelmäßig zu Post-COVID und Long-COVID aus und diskutiert gemeinsam den aktuellen Kenntnisstand. Das nächste Netzwerktreffen findet am 06.11.2024 per Zoom statt (Anmeldungen unter longcovid@kvberlin.de). Auf der Agenda stehen u. a. das Konzept „Berliner Beratungsstelle Pädiatrie für Long COVID (BBP-LC)“ sowie ein Rückblick auf das Jahr 2024 und ein Ausblick auf 2025.
Den Mitschnitt des letzten Netzwerktreffens vom 9. Oktober zum Thema „In- und off-Label symptomorientierte Therapie von Long COVID (ME/CFS). In Anlehnung an den Therapie-Kompass mit Expertenempfehlungen“ können Sie ab sofort auf der Website der KV Berlin anschauen. Bitte beachten Sie, dass Sie dafür im Mitgliederbereich der KV-Website eingeloggt sein müssen.
Aktuelle Pressemitteilungen der KV Berlin
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Sorge um die Zukunft der Versorgungsstrukturen