Die elektronische Patientenakte (ePA)
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) werden alle Gesundheitsdaten einer Patientin oder eines Patienten an einem Ort gebündelt gespeichert, beispielweise Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte oder Impfungen. Ziel ist es, dass Ärzt:innen in Praxen und Krankenhäusern, aber auch Psychotherapeut:innen alle relevanten Informationen und Dokumente auf einen Blick haben.
Mit der "ePA für alle" sollen ab 2025 alle gesetzlich Versicherten eine ePA erhalten – es sei denn sie widersprechen (Opt-Out-Verfahren). Durch die Opt-Out-Regelung will der Gesetzgeber erreichen, dass die ePA breiter genutzt wird als bisher. Denn obwohl bereits seit 2021 möglich, nutzen aktuell nur sehr wenige Versicherte die ePA.
Aktuell dürfen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen nur mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten auf die ePA zugreifen. Ab 2025 hat eine Praxis im Behandlungskontext standardmäßig Zugriff auf Inhalte der ePA eines Versicherten. Der „Behandlungskontext“ erfolgt durch das Stecken der eGK. Praxen erhalten dadurch automatisch Zugriff auf die ePA-Inhalte für einen Zeitraum von 90 Tagen, sofern die/der Versicherte den Zugriff auf Inhalte nicht aktiv beschränkt hat (zum Beispiel durch Widerspruch, Verbergen oder Löschen von Inhalten).
Achtung: Die ePA ersetzt nicht die klassische Patientenakte im Praxisverwaltungssystem.
Die Entscheidungshoheit darüber, welche Inhalte und Informationen in der ePA gespeichert werden, haben die Versicherten. Wichtige rechtliche Grundlage für die ePA ist das Patienten-Datenschutz-Gesetz (PDSG).
Seit dem 1. Januar 2021 stellen Krankenkassen ihren Versicherten die ePA bereit. Und seit dem 1. Juli 2021 müssen alle Vertragsärzt:innen und Vertragspsychotherapeut:innen die ePA lesen und befüllen können. Weitere Informationen bei der gematik.
Die ePA für alle ab 2025
Am 15. Januar 2025 wird die ePA zunächst in ausgewählten Praxen in Franken, Hamburg und in Teilen von Nordrhein-Westfalen getestet, hinzukommen einige Apotheken und Krankenhäuser. Zunächst dürfen nur diese insgesamt etwa 300 Einrichtungen die ePA lesen und befüllen. Sie werden eigens dafür freigeschaltet.
Ab 15. Januar beginnen die Krankenkassen nach und nach, die Akten für ihre Versicherten anzulegen. Zunächst sollen die alten ePA-Akten migriert werden. Danach werden die Akten aus den Modellregionen angelegt und erst dann erfolgt die deutschlandweite Ausstattung. Ansprechpartner bei Fragen der Versicherten zur ePA sind die Krankenkassen.
Laut gematik ist diese Pilotphase für mehrere Wochen angelegt. Nach erfolgreichem Abschluss und Erfüllung der Sicherheitsvoraussetzungen soll die bundesweite Einführung der ePA starten. Erst dann erhalten alle Praxen die notwendige Technik und Freischaltung für die Arbeit mit der ePA. Der genaue Termin steht noch nicht fest.
E-Learningvideo ePA
Erfahren Sie im E-Learningvideo mehr über die elektronische Patientenakte. Mithilfe anschaulicher Animationen wird unter anderem gezeigt wie Sie Zugriff auf die ePA erhalten, wie Sie Dokumente in der ePA sichten oder einstellen und welche ePA-Stufen es gibt.
Die KV Berlin stellt im Rahmen des Projekts „Praxis@digital“ auch zu anderen TI-Anwendungen – wie zum Beispiel E-Rezept, KIM oder DiGA – E-Learningvideos bereit. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr.