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29.10.2024

Die Krankenhausreform gefährdet die medizinische Versorgung

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Sorge um die Zukunft der Versorgungsstrukturen

Mit Sorge blickt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin auf die Entwicklung der stationären und ambulanten Versorgungsstrukturen. Mit dem kürzlich beschlossenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) will der Gesetzgeber strukturschwache Regionen stärken, die sektorenübergreifende Versorgung vorantreiben und die Krankenhäuser finanziell neu aufstellen. Aus Sicht der KV Berlin ist eine Krankenhausreform zwar dringend notwendig, der jetzige Ansatz des Bundesgesundheitsministeriums geht jedoch in die falsche Richtung – nämlich auf Kosten des ambulanten Sektors.

Durch das Gesetz werden Krankenhäuser zu „unfairen“ Konkurrenten für den ambulanten Versorgungsbereich. Mit deutlich besseren wirtschaftlichen Grundbedingungen im stationären Bereich werden finanziell attraktive ambulante Leistungen zur Querfinanzierung von zumeist defizitären stationären Einrichtungen genutzt. Aufgrund der großen Patientennachfrage im ambulanten Bereich ist keine spürbare Ver-besserung der Versorgung – bei rein zahlenmäßig wenig zu erwartenden Klinikambulanzen – zu erwarten. Auch das ohnehin schon knappe medizinische Personal könnte durch einen Wechsel in diese Klinikambulanzen den weiteren Niedergang der ambulanten Versorgung noch beschleunigen. Insbesondere bei der Bezahlung ist der ambulante Bereich nicht konkurrenzfähig mit staatlich subventionierten stationären Einrichtungen.

„Die Reform soll Krankenhäuser wirtschaftlich am Leben erhalten. Letztlich gefährdet sie dabei aber die ambulanten Strukturen. Ein solches Gesetz darf nicht zulasten anderer Akteure gestaltet werden – nur gemeinsam kann die Versorgung wieder in die richtigen Bahnen gelenkt werden!“, gibt der Vorstand der KV Berlin zu bedenken. Die Ärzteschaft dürfe sich in dieser Zeit des Umbruchs nicht auseinandertreiben lassen. Lösungen müssten gemeinsam mit medizinischem Fach- und Sachverstand gefunden werden.

Auch die Bevölkerung würde eine entscheidende Rolle einnehmen. „Die Gesellschaft steht hier vor der Gretchenfrage. Die Versicherten müssen sich darüber im Klaren sein, was sie wollen: ein ‚Weiter so‘ mit einer Rundumversorgung, die mit höheren Krankenkassenbeiträgen einhergeht oder eine kostengünstigere Lotsenfunktion, bei der die Patienten in die richtige Versorgungsebene gesteuert werden.“ Auch bei der geplanten Notfallreform sei die Patientensteuerung das A und O: „Einen Anspruch auf eine All-inclusive-Versorgung kann es nicht geben“, so der KV-Vorstand. 

Das Gesetz zur Krankenhausreform wird im November im Bundesrat beraten. Die KV Berlin blickt gespannt auf das parlamentarische Verfahren, in dem theoretisch noch Änderungen möglich sind. „Wenn das Gesetz in der jetzigen Form – ohne die notwendigen Reformschritte im Bereich der Versorgungssteuerung – in Kraft tritt, könnte es mehr Schaden anrichten, als dass es Nutzen bringen wird“, befürchtet der Berliner KV-Vorstand.