LinkedInInstagramYoutube

Zurück

24.10.2024

6. Änderungsvereinbarung AOKen und 7. Änderungsvereinbarung vdek u.a. mit Wirkung zum 01.10.2024 abgeschlossen

Impfvereinbarung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

Impfen: Vertragsseite

 

Die KV Berlin schließt mit der AOK Nordost (handelnd als Landesverband für alle AOKen) die 6. und mit vdek, IKKn, BKKn, KNAPPSCHAFT und SVLFG die 7. Änderungsvereinbarung zur Impfvereinbarung.

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hat mit den Ersatzkassen (vertreten durch den Verband der Ersatzkassen (vdek), der BIG direkt gesund (handelnd als Landesverband für die IKKn), dem BKK Landesverband Mitte, der KNAPPSCHAFT sowie der SVLFG mit Wirkung zum 01.10.2024 die 7. Änderungsvereinbarung und mit der AOK Nordost (handelnd als Landesverband für alle AOKen) die inhaltsgleiche 6. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V (Impfvereinbarung) abgeschlossen.

Mit dieser Änderungsvereinbarung wurden u.a. die Impfung gegen das RS-Virus und die Impfung mit dem neuen Impfstoff „Comirnaty KP.2“ in die Anlage 1 der Impfvereinbarung aufgenommen.