In eigener Sache
Trotz massiven Ärzte-Protesten: Neupatientenregelung gestrichen
Über 2.500 Praxen haben am 7. September am Aktionstag der KV Berlin teilgenommen und haben für diese Zeit ihre Türen geschlossen. Viele von Ihnen haben ihre Patient:innen über eine drohende schlechtere Versorgung informiert, sollte die Neupatientenregelung gestrichen werden. Sie haben Plakate ausgehangen und an Bundestagsabgeordnete geschrieben. Auch der Vorstand der KV Berlin hat nichts unversucht gelassen und darüber hinaus persönliche Gespräche mit Politikern gesucht, um von der Notwendigkeit der Neupatientenregelung zu überzeugen. Trotz dieser massiven Proteste der Berliner Ärzteschaft und bundesweit hat der Bundestag in der vergangenen Woche das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen – damit wurde auch die Neupatientenregelung zu den Akten gelegt. Zudem müssen ab dem 1. Januar wegen einer unbefristeten Bereinigung Leistungen, die im Rahmen der offenen Sprechstunde erbracht werden, weitestgehend aus den Budgets bezahlt werden.
Dieses Ergebnis ist enttäuschend und der Vorstand der KV Berlin ist verärgert über die politische Entscheidung. Die KV Berlin befürchtet, dass sich die ambulante Versorgung verschlechtern wird und hat das auch öffentlich mitgeteilt (siehe Pressemitteilung vom 21.10.2022). Zum Beispiel werden im Honorarverteilungsmaßstab für 2023 wieder stärkere Mengenbegrenzungen eingeführt werden (siehe auch Pressemitteilung vom 16.09.2022), was zwangsläufig zu einer Leistungskürzung für gesetzlich versicherte Patient:innen führen wird.
KV Berlin hat Zweifel, ob neue TSS-Zuschläge Wegfall der Neupatientenregelung kompensieren können
Um den Verlust der Neupatientenregelung auszugleichen, erhöht der Gesetzgeber die Zuschläge für Terminvermittlungen, die ebenfalls mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführt wurden. Dabei zeichnet sich schon jetzt ab, dass diese bei Weitem nicht denselben Effekt haben werden wie die bisher geltende Neupatientenregelung. Die Kennzeichnung der TSVG-Konstellationen war für die Praxen seit jeher mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Hinzu kommt der Ärger, wenn Termine für Vermittlungen der Terminservicestelle freigehalten werden und Patient:innen am Ende nicht erscheinen. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als fraglich, ob die höheren Zuschläge in den Praxen als der vom Gesetzgeber gewünschte „Vergütungsanreiz für eine schnelle Terminvermittlung“ wahrgenommen werden. Angezweifelt werden muss auch, ob die Zuschläge zum Jahresbeginn bereits umsetzbar sind. Und zu guter Letzt: Das Vertrauen der Ärzteschaft in die Politik hat in den letzten Jahren sehr gelitten. Vor diesem Hintergrund ist nicht abschätzbar, wie lang die neue Regelung Bestand haben wird.
Folgende Zuschläge sollen ab dem 1. Januar 2023 gelten. Die Zuschläge sowie die Behandlung werden weiterhin extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet:
Zuschlag | Bisherige Bewertung | Neue Bewertung |
TSS‐Akutfall innerhalb 24 Stunden | 50% Zuschlag auf Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale | Bis zu 200% auf Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale (Die konkrete Höhe des Zuschlags im TSS-Akutfall ist noch im Bewertungsausschuss zu vereinbaren.) |
TSS‐Terminfall 1. bis 4. Tag* | 100% Zuschlag auf Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale | |
TSS‐Terminfall 5. bis 8. Tag* | 80% Zuschlag auf Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale | |
TSS‐Terminfall 9. bis 14. Tag | 30% Zuschlag auf Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale | |
TSS‐Terminfall 15. bis 35. Tag | 20% Zuschlag auf Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale | 40% Zuschlag auf Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale |
Hausarztvermittlung** | 10 Euro | 15 Euro |
*Bisherige Differenzierung: 1. bis 8. Tag und 9. bis 14. Tag; neue Differenzierung: 1. bis 4. Tag und 5. bis 14. Tag
**Hausarztvermittlung musste bisher innerhalb von 4 Tagen erfolgen; zukünftig bis zum 35. Tag möglich.
Über die konkrete Umsetzung wird die KV Berlin weiter informieren.
KV Berlin wertet Umfrage zu steigenden Energiepreisen aus
Wie steigen die Energiepreise in den Praxen und welche Konsequenzen ergeben sich für den Praxisbetrieb? 1.500 Praxen haben mitgemacht. Die KV Berlin bedankt sich für die wertvollen Einblicke und wird im kommenden PID zu den Ergebnissen informieren.
Aus der KV Berlin
VV-Wahl 2022: Vorläufiges Wahlergebnis steht fest
Am 12. und 13. Oktober fand die Stimmenauszählung der VV-Wahl 2022 statt. Am 14. Oktober gab der Wahlausschuss das vorläufige Wahlergebnis bekannt.
- Bis zum 13. Oktober waren insgesamt 5.836 Wahlbriefe eingegangen – davon 5.736 gültige.
- Die Wahlbeteiligung lag im Wahlkörper für ärztliche Mitglieder (Wahlkörper I) bei 52,3 %; im Wahlkörper für Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Wahlkörper II) bei 63,5 % (gesamt: 55,4 %).
- Von den 40 Sitzen der Vertreterversammlung entfallen 36 Sitze auf den Wahlkörper I und vier Sitze auf den Wahlkörper II.
Die genaue Sitzverteilung sowie die Stimmenanzahl für die einzelnen Kandidat:innen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Die gewählten Kandidat:innen werden derzeit vom Wahlleiter benachrichtigt und zur Erklärung aufgefordert, ob sie die Wahl annehmen. Erst mit Annahme steht fest, wer Mitglied der 16. Vertreterversammlung der KV Berlin sein wird. Das endgültige Wahlergebnis wird voraussichtlich am 17. November bekanntgegeben.
KV Praxis: Lichtenberg sucht Praxisteam
Für die zweite KV Praxis in Karlshorst/Bezirk Lichtenberg wird noch Personal gesucht.
Mehr zur KV Praxis und zu den Stellenausschreibungen unter www.kvpraxis-berlin.de.
Informationen zum Coronavirus
Long-COVID-Netzwerk: Letztes Treffen für dieses Jahr am 2. November
Am 2. November treffen sich die Teilnehmer:innen des Long-COVID-Netzwerks der KV Berlin zum sechsten Mal zu einer Online-Veranstaltung. Beim letzten Netzwerktreffen dieses Jahres wird das Thema Post- und Long-COVID aus psychosomatischer Sicht betrachtet. Als Referent wurde Prof. Volker Köllner, Psychosomatiker und ärztlicher Direktor des DRV-Reha-Zentrums Seehof/Teltow eingeladen. Für die Veranstaltung gibt es zwei Fortbildungspunkte bei der Ärztekammer Berlin. Um den Einladungs-Link für die Online-Veranstaltungen zu erhalten, müssen Sie für das Long-COVID-Netzwerk registriert sein.
Die Planungen für 2023 sind bereits angelaufen. Über das Programm der Long-COVID-Netzwerktreffen werden wir Sie dann über den informieren
So werden Sie Teil des Berliner Long-COVID-Netzwerks
Wenn Sie in dem Verzeichnis im Mitgliederbereich der Website aufgeführt werden möchten und an den monatlichen Netzwerktreffen teilnehmen wollen, füllen Sie bitte die Abfrage zu Ihrer Spezialisierung und bevorzugten Kontaktmöglichkeit aus.
So kommen Sie zur Abfrage im Mitgliederbereich:
- Melden Sie sich im Mitgliederbereich der Website an: Anmelde-Link.
- Geben Sie Ihre BSNR oder LANR sowie das dazugehörige Passwort für den Login ein (Zugangsdaten wie für das Online-Portal).
- Auf der Startseite des Mitgliederbereichs finden Sie die Abfrage „Long-COVID-Netzwerk“
Auf der Long-COVID-Infoseite stehen das Netzwerkverzeichnis sowie Infovideos bereit. Bitte beachten Sie: Diese Informationen sind ausschließlich für KV-Mitglieder gedacht und nicht für Patient:innen zugänglich. Zur Ansicht loggen Sie sich bitte zunächst im Mitgliederbereich ein.
Weitere Meldungen
Neue Impfstoffe zugelassen
Europäische Kommission: COVID-19-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna für Säuglinge und Kleinkinder zugelassen; BA.4/BA.5-Impfstoff von Moderna erhält Zulassung für Auffrischimpfung.
Für die Praxis
Verordnungsberatung: Onlineseminare für neue Ärzt:innen
Für Ärzt:innen, deren Teilnahmebeginn an der vertragsärztlichen Versorgung noch nicht allzu lange zurückliegt oder kurz bevorsteht, bietet die Verordnungsberatung der KV Berlin drei Online-Informationsveranstaltungen zu den vielfältigen und teils komplexen Regelungen rund um die Verordnung sowie zum Thema der elektronischen Bestellung des Sprechstundenbedarfs (SSB) an.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Fortbildungspunkte oder Teilnahmezertifikate werden nicht vergeben. Hier können Sie sich für die Termine anmelden:
- 22. November, 18-20 Uhr, zur Anmeldung
- Themen: Arzneimittel, Impfstoffe, Sprechstundenbedarf, Wirtschaftlichkeitsprüfung
- 24. November, 18-20 Uhr, zur Anmeldung
- Themen: Heilmittel, Hilfsmittel, sonstige Leistungen, Wirtschaftlichkeitsprüfung
- 14. Dezember, 16-17 Uhr, zur Anmeldung
- Themen: elektr. Bestellverfahren, anforderungsfähige Artikel, Tipps & Tricks
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Konnektortausch bleibt trotz aktueller Berichte alternativlos
Nach neuen Hinweisen des Chaos Computer Clubs (CCC) zum Konnektortausch: Betroffene Praxen müssen Konnektoren austauschen. Software des CCC stellt leider keine Alternative dar.
Nicht aktualisierte RISE-Konnektoren verlieren TI-Zugang
RISE-Konnektoren, die aufgrund fehlender Updates noch von der „log4j-Schwachstelle“ betroffen sind, sollen Ende Oktober den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) verlieren.
Neue GOP für gynäkologisch-zytologische Untersuchung
Ab dem 1. Januar 2023 können immun-zytologische Untersuchungen der Zervix kurativ über die GOP 19327 abgerechnet werden.
Labornachweis des Affenpockenvirus bis Jahresende abrechenbar
Nukleinsäurenachweise des Affenpockenvirus können vorerst bis zum 31. Dezember 2022 abgerechnet werden.
Aktuelle Pressemitteilungen der KV Berlin
Vertrauen der Ärzteschaft in die Politik beschädigt
Bundestag beschließt GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
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KV Berlin zu hohen Energiekosten: Politik muss endlich handeln