Praxisinformationsdienst

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV

Praxisinformationsdienst Nr. 21, 27.10.2022

In eigener Sache

Trotz massiven Ärzte-Protesten: Neupatientenregelung gestrichen

Über 2.500 Praxen haben am 7. September am Aktionstag der KV Berlin teilgenommen und haben für diese Zeit ihre Türen geschlossen. Viele von Ihnen haben ihre Patient:innen über eine drohende schlechtere Versorgung informiert, sollte die Neupatientenregelung gestrichen werden. Sie haben Plakate ausgehangen und an Bundestagsabgeordnete geschrieben. Auch der Vorstand der KV Berlin hat nichts unversucht gelassen und darüber hinaus persönliche Gespräche mit Politikern gesucht, um von der Notwendigkeit der Neupatientenregelung zu überzeugen. Trotz dieser massiven Proteste der Berliner Ärzteschaft und bundesweit hat der Bundestag in der vergangenen Woche das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen – damit wurde auch die Neupatientenregelung zu den Akten gelegt. Zudem müssen ab dem 1. Januar wegen einer unbefristeten Bereinigung Leistungen, die im Rahmen der offenen Sprechstunde erbracht werden, weitestgehend aus den Budgets bezahlt werden. 

Dieses Ergebnis ist enttäuschend und der Vorstand der KV Berlin ist verärgert über die politische Entscheidung. Die KV Berlin befürchtet, dass sich die ambulante Versorgung verschlechtern wird und hat das auch öffentlich mitgeteilt (siehe Pressemitteilung vom 21.10.2022). Zum Beispiel werden im Honorarverteilungsmaßstab für 2023 wieder stärkere Mengenbegrenzungen eingeführt werden (siehe auch Pressemitteilung vom 16.09.2022), was zwangsläufig zu einer Leistungskürzung für gesetzlich versicherte Patient:innen führen wird.

KV Berlin hat Zweifel, ob neue TSS-Zuschläge Wegfall der Neupatientenregelung kompensieren können

Um den Verlust der Neupatientenregelung auszugleichen, erhöht der Gesetzgeber die Zuschläge für Terminvermittlungen, die ebenfalls mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführt wurden. Dabei zeichnet sich schon jetzt ab, dass diese bei Weitem nicht denselben Effekt haben werden wie die bisher geltende Neupatientenregelung. Die Kennzeichnung der TSVG-Konstellationen war für die Praxen seit jeher mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Hinzu kommt der Ärger, wenn Termine für Vermittlungen der Terminservicestelle freigehalten werden und Patient:innen am Ende nicht erscheinen. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als fraglich, ob die höheren Zuschläge in den Praxen als der vom Gesetzgeber gewünschte „Vergütungsanreiz für eine schnelle Terminvermittlung“ wahrgenommen werden. Angezweifelt werden muss auch, ob die Zuschläge zum Jahresbeginn bereits umsetzbar sind. Und zu guter Letzt: Das Vertrauen der Ärzteschaft in die Politik hat in den letzten Jahren sehr gelitten. Vor diesem Hintergrund ist nicht abschätzbar, wie lang die neue Regelung Bestand haben wird.

Folgende Zuschläge sollen ab dem 1. Januar 2023 gelten. Die Zuschläge sowie die Behandlung werden weiterhin extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet:

Zuschlag Bisherige BewertungNeue Bewertung
TSS‐Akutfall innerhalb 24 Stunden50% Zuschlag auf Versicherten- beziehungsweise GrundpauschaleBis zu 200% auf Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale (Die konkrete Höhe des Zuschlags im TSS-Akutfall ist noch im Bewertungsausschuss zu vereinbaren.)
TSS‐Terminfall 1. bis 4. Tag*100% Zuschlag auf Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale
TSS‐Terminfall 5. bis 8. Tag*80% Zuschlag auf Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale
TSS‐Terminfall 9. bis 14. Tag30% Zuschlag auf Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale
TSS‐Terminfall 15. bis 35. Tag20% Zuschlag auf Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale40% Zuschlag auf Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale
Hausarztvermittlung** 10 Euro15 Euro

*Bisherige Differenzierung: 1. bis 8. Tag und 9. bis 14. Tag; neue Differenzierung: 1. bis 4. Tag und 5. bis 14. Tag

**Hausarztvermittlung musste bisher innerhalb von 4 Tagen erfolgen; zukünftig bis zum 35. Tag möglich.

Über die konkrete Umsetzung wird die KV Berlin weiter informieren.

KV Berlin wertet Umfrage zu steigenden Energiepreisen aus

Wie steigen die Energiepreise in den Praxen und welche Konsequenzen ergeben sich für den Praxisbetrieb? 1.500 Praxen haben mitgemacht. Die KV Berlin bedankt sich für die wertvollen Einblicke und wird im kommenden PID zu den Ergebnissen informieren.

 

 

 

 

Aus der KV Berlin

VV-Wahl 2022: Vorläufiges Wahlergebnis steht fest

Logo Wahl Vertreterversammlung 2022Logo Wahl Vertreterversammlung 2022

Am 12. und 13. Oktober fand die Stimmenauszählung der VV-Wahl 2022 statt. Am 14. Oktober gab der Wahlausschuss das vorläufige Wahlergebnis bekannt. 

  • Bis zum 13. Oktober waren insgesamt 5.836 Wahlbriefe eingegangen – davon 5.736 gültige. 
  • Die Wahlbeteiligung lag im Wahlkörper für ärztliche Mitglieder (Wahlkörper I) bei 52,3 %; im Wahlkörper für Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Wahlkörper II) bei 63,5 % (gesamt: 55,4 %).
  • Von den 40 Sitzen der Vertreterversammlung entfallen 36 Sitze auf den Wahlkörper I und vier Sitze auf den Wahlkörper II. 

Die genaue Sitzverteilung sowie die Stimmenanzahl für die einzelnen Kandidat:innen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Die gewählten Kandidat:innen werden derzeit vom Wahlleiter benachrichtigt und zur Erklärung aufgefordert, ob sie die Wahl annehmen. Erst mit Annahme steht fest, wer Mitglied der 16. Vertreterversammlung der KV Berlin sein wird. Das endgültige Wahlergebnis wird voraussichtlich am 17. November bekanntgegeben. 

KV Praxis: Lichtenberg sucht Praxisteam

Für die zweite KV Praxis in Karlshorst/Bezirk Lichtenberg wird noch Personal gesucht. 

Mehr zur KV Praxis und zu den Stellenausschreibungen unter www.kvpraxis-berlin.de

 

 

 

 

 

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    Seminare

    06.09. - 20.09.

    Ausbildung Qualitätsmanagementbeauftragte:r (Arztpraxis)

    Onlinefortbildung
    26.11., 10.00 Uhr

    Konfliktmanagement

    Onlinefortbildung:
    27.11., 10.00 Uhr

    Professioneller Umgang mit Beschwerden

    Onlinefortbildung