Nukleinsäurenachweise des Affenpockenvirus können vorerst bis zum 31. Dezember 2022 abgerechnet werden.
Seit dem 1. Juni 2022 kann der nukleinsäurebasierte direkte Erregernachweis von Affenpocken von Fachärzt:innen für Laboratoriumsmedizin oder Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie abgerechnet werden. Die Abrechnung über die Pseudo-GOP 88740 war zunächst befristet bis zum 30. September möglich. Diese Regelung wurde vom Bewertungsausschuss um ein Quartal bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Die Beauftragung der Laboruntersuchung des Probenmaterials aus Haut- oder Schleimhautläsionen erfolgt weiterhin auf Muster 10.
Hinweise zur Abrechnung
Pseudo-GOP | Beschreibung | Bewertung |
88740 | Nukleinsäurenachweis von Orthopoxvirus spp. aus makulo-/vesiculopapulösen Haut- oder Schleimhautläsionen (Befundmitteilung innerhalb von 24 Stunden nach Materialeingang im Labor) | 19,90 Euro (höchstens 3x im Behandlungsfall) |