LinkedInFacebookInstagramYoutube

Zurück

19.10.2022

KV Berlin ruft zur Grippeschutzimpfung in Praxen auf

Kontakt

Dörthe Arnold
Pressesprecherin / Leiterin Kommunikationsabteilung KV Berlin

Anzahl der Grippeschutzimpfungen in der letzten Saison gesunken

Die Anzahl an Grippeschutzimpfungen in den Berliner Praxen ist in der letzten Saison 2021/2022 im Gegensatz zur Vorjahressaison zurückgegangen – 681.940 Personen haben sich 2021/22 für die Impfung entschieden. Zuvor hatten sich 2020/21 noch 765.368 Patient:innen gegen Influenza impfen lassen. Das waren 26 Prozent mehr als 2019/20 (607.000 Personen).

„Dem Aufruf zur Grippeschutzimpfung sind viele gefährdete Patientinnen und Patienten im ersten Corona-Jahr nachgekommen. Leider hat dieser Effekt in der Saison 2021/22 nachgelassen. Die Grippewelle war, auch aufgrund der Abstands- und Hygieneregeln und der Maskenpflicht, deutlich schwächer“, so der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin. Wie stark die Infektionswelle in dieser Saison vor dem Hintergrund weniger strenger Corona-Auflagen wird, ist nicht einzuschätzen. „Die Praxen verfügen über die medizinische Fachkompetenz, alle Impfwilligen zur Grippeschutzimpfung zu beraten und zu impfen. Wir appellieren daher insbesondere an die gefährdeten Risikogruppen: Lassen Sie sich jetzt bei ihrem Arzt oder ihrer Ärztin gegen Influenza impfen.“

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeimpfung unter anderem für Menschen ab 60 Jahren, Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel sowie für Personen mit chronischer Krankheit, Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und medizinisches Personal. Auch Personen, die beruflich viel Kontakt zu anderen Personen haben, wird die Impfung empfohlen. Personen ab 60 Jahren haben seit letztem Jahr Anspruch auf einen inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Impfstoff mit jeweils aktueller von der Weltgesundheitsorganisation empfohlener Antigenkombination. Die Grippeschutzimpfung kann gleichzeitig mit einer COVID-19-Impfung verabreicht werden, sodass ein doppelter Impfschutz bei einem Praxisbesuch erreicht werden kann.