In eigener Sache
Gedenkstätte für jüdische Ärzt:innen neu gestaltet
Mit der Gedenkstätte erinnert die KV Berlin an die jüdischen Kassenärzt:innen, die in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt, entrechtet, ins Exil getrieben oder getötet wurden. Von den damals rund 3.600 Kassenärzt:innen waren 2.063 jüdischer Herkunft. 1938 wurde ihnen die Zulassung entzogen, was einem Berufsverbot gleichkommt.
Die seit 2008 bestehende Gedenkstätte im Foyer der KV Berlin, das Gedenkbuch sowie das Buch „Anpassung und Ausschaltung. Die Berliner Kassenärztliche Vereinigung im Nationalsozialismus“ sind das Resultat eines Forschungsprojekts zur Aufarbeitung der Rolle der KV, das im Jahr 2005 seinen Anfang nahm.
Die Gedenkstätte wurde umfassend neugestaltet und im Rahmen eines Pressetermins heute Vormittag vorgestellt (siehe Pressemitteilung). Eine digitale Tafel zeigt nun die Namen der Opfer an. Ein Olivenbaum und eine neue Sitzgelegenheit laden zum Verweilen ein. Das Gedenkbuch liegt weiterhin aus.
Die Gedenkstätte im Foyer der KV Berlin steht der Öffentlichkeit zu den Öffnungszeiten der KV Berlin zur Besichtigung offen.
Suchen und gefunden werden - Praxisbörse auf kvberlin.de
Egal ob Sie eine kurzfristige Vertretung in Ihrer Praxis suchen oder eine Praxisabgabe planen – über die neue Praxisbörse können Sie Ihr Angebot bewerben und Interessent:innen finden. Gleichzeitig können auch Ärzt:innen inserieren, die zum Beispiel eine Anstellung suchen. Probieren Sie es aus!
Das neue Service-Angebot konzentriert sich aktuell auf das Suchen von Interessent:innen für freie Stellen und Kooperationen sowie Praxisübernahmen. Perspektivisch ist ein Ausbau für weitere Themen angestrebt.
Bitte beachten: Um selbst Inserate schalten zu können, müssen Sie sich auf der Website einloggen. Als KV-Mitglied nutzen Sie denselben Login wie für den geschützten Mitgliederbereich der Website und das Online-Portal. Personen, die kein KV-Mitglied sind, können sich für die Nutzung der Praxisbörse registrieren.
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Umfrage zu steigenden Kosten: Lage in Berliner Praxen spitzt sich zu
Wie steigen die Kosten in Ihrer Praxis und welche Folgen ergeben sich daraus für Ihren Praxisbetrieb? Darum ging es Ende Oktober in einer Blitzumfrage der KV Berlin. 1.200 von 6.500 Praxen haben teilgenommen und der KV Berlin somit wertvolle Einblicke in ihre aktuelle Situation gegeben.
Die Ergebnisse in Kürze:
Über 90 Prozent der befragten Praxen verzeichnen Kostensteigerungen bei Strom- und Heizkosten. Mehr als die Hälfte der Befragten hat von ihren Energieanbietern bereits Preisanpassungen erhalten, von denen wiederum ein Drittel aussagt, dass die Energiepreise mindestens um das Doppelte gestiegen sind. Aber auch beim Einkauf von Medizinprodukten, technischen Geräten und Artikeln des täglichen Praxisbedarfs wie Hygienematerial sowie Ausgaben für Hausbesuche und Praxis-IT sind die Kosten im Laufe dieses Jahres gestiegen. Um die Kosten zu senken, reizen die Praxen alles aus, was geht. So werden Geräte ausgeschaltet, Raumtemperatur und Lichtquellen reduziert, nur noch kaltes Wasser benutzt und Praxiszeiten reduziert.
Eine Zusammenfassung der Umfrageergebnisse finden Sie hier.
Mit den Umfrageergebnissen wendete sich die KV Berlin am 2. November in einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit: „Unsere Umfrageergebnisse zeigen deutlich, dass der Druck in den Praxen sehr groß ist. Viele Praxen prüfen Leistungsreduzierungen, insbesondere Praxen, die viel Energie verbrauchen. Wir hören aber auch viele Stimmen, dass kein Sparpotenzial mehr vorhanden ist, weil das Ende der Fahnenstange längst erreicht ist. Die aktuelle Energiekrise und die immer weiter steigenden Kosten durch die hohe Inflation sind für viele Praxen nur noch der Tropfen auf den heißen Stein. Hinzu kommen die seit Jahren kontinuierlich steigenden Miet- und Personalkosten. Insgesamt zeichnet sich eine fatale Gemengelage ab, die immer mehr Praxisinhaber darüber nachdenken lässt, ihre Praxis aufzugeben“, so der KV-Vorstand.
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse appelliert der Vorstand auch an den Bundesgesundheitsminister und fordert finanzielle Unterstützung: „Herr Lauterbach und die Ampelkoalition setzen ihre arztfeindliche Politik fort. Noch einmal: Wir fordern eine Gleichbehandlung mit den Krankenhäusern! Handeln Sie endlich und greifen Sie auch den Praxen finanziell unter die Arme.“
Aus der KV Berlin
Budgetzuweisung wird Mitte/Ende Dezember versandt
Die KV Berlin arbeitet auf Hochtouren an der Entwicklung eines neuen Honorarverteilungsmaßstabs (HVM), der zum 1. Januar 2023 gelten soll. Insbesondere die kürzlich vom Bund beschlossene Streichung der Neupatientenregelung macht kurzfristige Anpassungen notwendig. Vorbehaltlich, dass die Vertreterversammlung in ihrer Sitzung am 17. November den HVM 2023 beschließt, erhalten Praxen Mitte/Ende Dezember die Budgetzuweisung für das erste Quartal 2023. Die Erstzuweisung verspätet sich somit um etwa zwei Wochen. Grund hierfür ist die späte Entscheidung des Bewertungsausschusses, der bis zum 30. November noch Detailregelungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes klären muss. Erst dann kann die KV Berlin die Neuberechnungen durchführen. Die KV Berlin bittet um Verständnis.
Bitte beachten: Ab dem ersten Quartal wird das Budget wieder als Regelleistungsvolumen (RLV) und Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZV) zugewiesen. Hintergrund ist, dass der HVM ab 2023 wieder auf den Fallzahlen des Vorjahresquartals basiert. Mehr zu den Hintergründen lesen Sie im aktuellen KV-Blatt 06/2022 ab Seite 18.
VV-Wahl 2022: Endgültiges Wahlergebnis wird Ende November verkündet
Am 17. November findet um 19 Uhr die 46. Sitzung der Vertreterversammlung der KV Berlin statt. Auf der Tagesordnung steht u. a. der Bericht des Wahlleiters, Dr. Michael Wild, zur VV-Wahl 2022. Weitere Themen des Abends sind der Verwaltungs- und Investitionshaushalt 2023 sowie der HVM 2023.
Für KV-Mitglieder besteht die Möglichkeit, sich unter vv-telegramm@kvberlin.de anzumelden und die Sitzung per Livestream zu verfolgen.
Update 15.11.2022: Am 17. November wird noch nicht das endgültige Wahlergebnis der VV-Wahl bekanntgegeben. Der Wahlausschuss tagt Ende November. Wenn das endgültige Ergebnis beschlossen wurde, wird es auf der Website veröffentlicht.
Aus der Gesundheitspolitik
BMG will ePA neu auflegen – KBV fordert Rücknahme der Sanktionen
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant, die elektronische Patientenakte (ePA) komplett neu aufzulegen. Insbesondere soll ein Opt-out-Verfahren implementiert werden. Das heißt, dass ohne einen aktiven Widerspruch des bzw. der Versicherten automatisch eine ePA angelegt wird. Im Rahmen eines Mehrstufenkonzepts wird dann die Befüllung und Einsicht in die Akte durch behandelnde Ärzt:innen ermöglicht sowie die Weitergabe der Daten zu Forschungszwecken. Das geplante Verfahren soll jetzt durch die gematik geprüft werden und bis 2024 umgesetzt sein. Auch der elektronische Medikationsplan (eMP) und das Notfalldaten-Management (NFDM) sollen in die ePA integriert werden.
Mit den Anpassungen möchte das BMG die Einführung der ePA beschleunigen, denn bisher stößt die ePA auf wenig Akzeptanz bei den Versicherten. Hinzu kommt laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dass bis heute Komponenten zur Nutzung der ePA in den Praxen nicht flächendeckend bereitstünden. Vor diesem Hintergrund sei es Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen nicht zuzumuten, eine wenig genutzte und bald veraltete ePA-Version vorhalten zu müssen bzw. mit Sanktionen belegt zu werden, wenn diese ePA nicht im Einsatz ist.
Die KBV hat sich deshalb in einem Brief an das BMG gewandt. Die Forderung: Die Sanktionen im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte, die seit dem dritten Quartal 2021 greifen, müssen abgeschafft werden.
Einen Wegfall der Sanktionen hatten KBV und Kassenärztliche Vereinigungen bereits Ende Oktober öffentlich gefordert.
Weitere Informationen zum Brief der KBV finden Sie in der PraxisNachricht der KBV.
Die KV Berlin wird über die weitere Entwicklung informieren.
Informationen zum Coronavirus
Kleinkinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer für Praxen verfügbar
Der Kleinkinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer kann ab sofort bestellt werden und wird ab dem 7. November ausgeliefert. Der Impfstoff von Moderna kann noch nicht an Kleinkinder verimpft werden.
Für die Praxis
Neues Muster 56: Vordrucke rechtzeitig bestellen
Zum 1. Januar 2023 wird das Muster 56 angepasst. Wegen einer Stichtagsregelung dürfen ab dann Verordnungen für Rehabilitationssport/Funktionstraining nur noch über das aktuelle Muster erfolgen. Praxen, die Vordrucke über den Paul Albrechts Verlag (PAV) beziehen, gehen folgendermaßen vor:
- Das neue Muster 56 kann ab dem 21. November 2022 beim PAV bestellt werden.
- Werden bis Jahresende noch alte Muster benötigt, vermerken Sie das bei der Bestellung und kalkulieren Sie die für das Jahr 2022 benötigte Stückzahl.
- Bitte denken Sie daran, Ihre Bestellung rechtzeitig aufzugeben und berücksichtigen Sie eventuelle Praxisschließzeiten.
Ab dem 1. Januar 2023 werden automatisch die neuen Vordrucke bei Bestellung verschickt.
Über die Anpassungen des Muster 56 informieren die Verordnungs-News Nr. 10/2022.
Grippeschutzimpfung: Infomaterial kann weiterhin bestellt werden
Sie möchten Ihre Patient:innen gezielt auf die Grippeschutzimpfung in Ihrer Praxis aufmerksam machen? Die KBV stellt unter dem Motto „Grippe? Kann ich mir nicht leisten. Ich lass mich impfen. Mit Sicherheit: In meiner Arztpraxis.“ umfangreiches Infomaterial zur Verfügung, das weiterhin kostenfrei über die Website der KBV bestellt werden kann.
Infomaterial zur Grippeschutzimpfung
Die KBV stellt Arztpraxen alle Materialien kostenfrei zur Verfügung. Praxen können das Material direkt über die KBV bestellen oder direkt herunterladen:
Plakat „Grippe? Kann ich mir nicht leisten" (Format DIN A3)
Infokarte zur Grippeschutzimpfung
Video zur Grippeschutzimpfung (Das Video kann auf der Video-Plattform Vimeo in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.)
PraxisInfo: Impfung Influenza
Neben dem Infomaterial für Patient:innen fasst eine Praxinformation das Wichtigste zur Grippeschutzimpfung für Ärzt:innen und Praxisteams zusammen.
Special Olympics World Games: Ärzt:innen als ehrenamtlich Helfende gesucht
In Berlin wird im kommenden Jahr eine der größten Sportveranstaltungen in der Geschichte der Bundesrepublik stattfinden: Zu den Special Olympics World Games vom 17. bis 25. Juni 2023 werden in der Hauptstadt 7.000 Athlet:innen aus 190 Ländern erwartet. Begleitet wird die weltweit größte inklusive Sportveranstaltung von dem Gesundheitsprogramm Healthy Athletes®.
Anmeldung bis 31. Januar
Für das Gesundheitsprogramm Healthy Athletes® werden ehrenamtlich helfende Ärzt:innen aller Fachrichtungen gesucht, insbesondere aber aus den Gebieten Allgemeinmedizin, Pädiatrie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Augenheilkunde, Psychiatrie und Psychotherapie. Auch weitere Fachhelfende mit und ohne medizinischen Hintergrund können unterstützen. Die Anmeldung ist bis zum 31. Januar 2023 unter www.berlin2023.org/healthy-athletes möglich.
Weitere Meldungen
Psychiatrisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung Anfang Oktober gestartet
Der neu genehmigte Netzverbund des Praxisnetzes PIBB ermöglicht Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, Behandlungsleistungen nach der KSVPsych-RL zu erbringen und abzurechnen.
Neuauflagen 2022: QEP-Qualitätsziel-Katalog und QEP-Manualplus
Die beiden Grundlagenwerke des Qualitätsmanagementverfahrens QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen® sind umfassend aktualisiert worden. Die überarbeiteten Versionen sind nun erhältlich.
Frühbehandlungsstrukturvertrag AOK: Darmkrebsfrüherkennung ab 2023 nicht mehr abrechenbar
Die AOK Nordost hat zum 1. Januar 2023 die Anlage 1 des „Frühbehandlungsstrukturvertrags“, die die abrechenbaren Leistungen zur Darmkrebsfrüherkennung regelt, gekündigt.
Aktuelle Pressemitteilungen der KV Berlin
Dunkles Kapitel darf niemals in Vergessenheit geraten
KV Berlin hat neue Gedenkstätte für jüdische Ärztinnen und Ärzte eingeweiht
Lauterbach und Ampelkoalition setzen arztfeindliche Politik fort
Ohne Rettungsschirm für Praxen wird sich Lage weiter zuspitzen