Verordnungs-News

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV

Verordnungs-News Nr. 2, 21. Februar 2023

Arzneimittel

Verordnung von Ibuprofen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung

Bundesweite Praxisbesonderheiten - Update

Heilmittel

Verordnung von Ernährungstherapie

Sprechstundenbedarf

Fluoreszenzangiographie

Ärzt:innen beachten bitte, dass Fluorescein-Ampullen für die Fluoreszenzangiographie nicht über den Sprechstundenbedarf (SSB) angefordert werden können. In der GOP 06331 sind Sachkosten für diese Untersuchung bereits enthalten.

  • GOP 06331 Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund einschl. Applikation des Teststoffes (Fluorescein-Natrium oder Indozyanin), einschl. Sachkosten

Glucose-Toleranztest

Seit September 2022 kann die Glucose-Lösung (300 ml = 75 g wasserfreie Glucose) von medphano Arzneimittel GmbH über den Sprechstundenbedarf angefordert werden (siehe Verordnungs-News Nr. 11/2022). Mittlerweile bietet Infectopharm ebenfalls eine gebrauchsfertige Glucose-Lösung für einen oralen Glucose-Toleranztest zur Diagnose oder zum Ausschluss eines Diabetes mellitus an:

Glucosetest oGTT Infektopharm (100 ml = 25 g wasserfreie Glucose)

  •   2 x 100 ml (PZN 18319713)
  •   3 x 100 ml (PZN 18319742)
  • 12 x 100 ml (PZN 18319765)

Ortoton® Ampullen im SSB

Das zentral wirkende Muskelrelaxans Ortoton® kann ab sofort zur parenteralen Applikation für die schnelle Versorgung von Patient:innen in Notfällen und nicht planbaren Sofortbehandlungen über den apothekenpflichtigen Sprechstundenbedarf angefordert werden. Für die eventuell notwendige Weiterbehandlung erfolgt eine patient:innenindividuelle Rezeptierung.

Hinweise zur Bestellung SSB

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Aussetzung der Festbeträge bei einigen Kinderarzneimitteln

Aufgrund des Versorgungsengpasses bei Kinderarzneimitteln, haben der GKV-Spitzenverband in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit, die Festbeträge für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Ibuprofen, Paracetamol und Antibiotika, die als Zäpfchen oder in flüssiger Anwendungsform vorliegen, vom 1. Februar 2023 bis zum 30. April 2023, ausgesetzt. Dadurch sollen kurzfristig Aufzahlungen vermieden werden. 

Ergebnisse der Durchschnittswerteprüfung 2020

Sonstiges

Keine Verordnungsfähigkeit von Kaltplasmatherapie in der Wundbehandlung

Kochsalzlösung zur Inhalation

Verordnungsfähigkeit von Medizinprodukten abgelaufen (AM-RL, Anlage V)