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Inhaltliche Fragen zum Sprechstundenbedarf
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Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen der KV Berlin:
Sprechstundenbedarfsvereinbarungen
Weitere Informationen
Preisübersicht über nichtapothekenpflichtigen Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarfsbestellung über das Online-Portal
Bitte beachten Sie!
Über die Umstellung des SSB auf eine digitale Bestellplattform → Webshop werden wir Sie weiter informieren.
Der eSSB-Bestellwebshop befindet sich in der finalen Anpassung und startet demnächst.
Wir informieren Sie dazu über unsere Website und die Verordnungs-News. Zusätzlich dazu werden wir Anwendervideos veröffentlichen und Onlineseminare veranstalten. Bis dahin können Sie Ihren Sprechstundenbedarf wie bisher über das elektronische Bestellformular bestellen. Die Bestellformulare können nach erfolgter Anmeldung im Mitgliederbereich über die Einwahl ins Onlineportal unter dem Reiter „Meldungen/Anträge an die KV – Sprechstundenbedarf" aufgerufen werden.
Allgemeine Informationen zum bisherigen Verfahren
Sprechstundenbedarf (SSB) wird bei der AOK Nordost für alle Krankenkassen angefordert. Die AOK Nordost bearbeitet die Bestellungen federführend für alle Krankenkassen und löst für den nichtapothekenpflichtigen Sprechstundenbedarf die Belieferung der Praxen aus.
Die Bestellung erfolgt quartalsweise über das Bestellformular im Online-Portal der KV Berlin. Nachbestellungen sind zwischenzeitig bei Bedarf möglich.
Für die Lieferung des apothekenpflichtigen Sprechstundenbedarfs laden Sie bitte die Genehmigung der AOK Nordost im Online-Portal herunter und reichen diese mit der Unterschrift des Arztes / der Ärztin plus Praxisstempel bei der von Ihnen in der Bestellung gewählten Apotheke ein.
- Es werden im elektronischen Bestellverfahren über das Online-Portal zwei Bestellformulare angeboten:
- „apothekenpflichtig“ für die apothekenpflichtigen Arzneimittel (nach Genehmigung durch die AOK-Nordost bitte herunterladen, ausdrucken und mit Unterschrift des Arztes / der Ärztin und Praxisstempel bei der Apotheke einreichen)
- „nichtapothekenpflichtig“ für die nicht apothekenpflichtigen Produkte (nach Genehmigung durch die AOK Nordost erfolgt die Lieferung automatisch über die auf der Genehmigung angegebenen Lieferanten)
- Betäubungsmittel werden ausschließlich über ein BtM-Rezept angefordert. Eine Vorabgenehmigung durch die AOK Nordost findet nicht statt.
- Sollte der quartalsbezogene Bezug die benötigte Menge nicht decken, ist eine Nachbestellung möglich.
- Bis auf Impfstoffe und Hilfsmittel sind die Mittel des Sprechstundenbedarfs relevant für die Durchschnittswerteprüfung.
SSB-Bestellung über das Online-Portal – Bestellformular richtig ausfüllen
Auf dem Bestellkopf des elektronischen Formulars (apothekenpflichtiger Sprechstundenbedarf) ist anzugeben:
- Leistungsort: Haupt-BSNR der bestellenden Praxis oder Neben-BSNR, wenn vorhanden und für diese bestellt wird
- Name der beliefernden Apotheke
- Adresse der beliefernden Apotheke
- das Bestelldatum (wird automatisch gesetzt)
- Ansprechpartner: in der Praxis, die die Bestellung auslöst
- die Fachgruppe(n), für die bestellt wird
- Bestellung für Jahr/Quartal (nur für das aktuelle und zukünftige Quartal möglich)
- Datum der letzten Bestellung
- Behandlungsfälle des letzten Quartals (bei Neuzulassungen bitte schätzen)
- E-Mail der Praxis oder der Person in der Praxis, die die Nachrichten der AOK Nordost erhalten soll
Nicht anzugeben sind:
- die LANR, denn die Bestellung gilt der Betriebsstätte. Die Angabe der LANR birgt sogar das Risiko, dass genau dieser LANR fälschlicherweise die Kosten zugeordnet werden.
- für welche Patient:innen die Materialien verwendet werden
- Diagnosen
Bitte beachten: Sollte die AOK Nordost nachfragen, für wen/welche Patient:innen/welche Erkrankungen/welche Therapien die bestellten Mittel erforderlich sind, so bedarf es allenfalls der Bestätigung, dass die Mittel indikationsgerecht eingesetzt werden. Nicht angegeben werden können Praxisbesonderheiten. Es obliegt nicht der AOK Nordost, Praxisbesonderheiten anzuerkennen, oder auch nicht. Bitte beschränken Sie sich auf die Angaben, die auf dem Formular verlangt werden.
Informationen zum Bestellweg von Impfstoffen des Sprechstundenbedarfs erhalten Sie in der Rubrik Impfen.
Nicht apothekenpflichtiger Sprechstundenbedarf
Produktaustausch durch die AOK Nordost
Beim nicht-apothekenpflichtigen Sprechstundenbedarf gibt es ganz erhebliche Preisunterschiede. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sollten Ärzt:innen von der Möglichkeit Gebrauch machen, angeforderte Produkte gegen preisgünstigere austauschen zu lassen. Wenn wegen der Qualität oder der Anwendungssicherheit ein bestimmtes Produkt bevorzugt wird, sollte die Substitution ausgeschlossen werden. Dazu muss hinter der Nennung des Produktes das Kreuz für den Ausschluss der Substitution gesetzt werden. Die Auswahl des Lieferanten obliegt den Ärzt:innen jedoch nicht.
Hinweise zum Sprechstundenbedarf
Glucose für den oralen Glucosetoleranztest (OGT)
Seit 2014 ist Glucose zur Durchführung eines oralen Glukosetoleranztests (auch zur Durchführung des Screenings auf Gestationsdiabetes) in der „Sprechstundenbedarfsvereinbarung“ aufgelistet. Die Vereinbarung beschränkt nicht die Bestellfähigkeit von Rezepturen oder Fertiglösungen. Da die Herstellung der einzig verfügbaren Fertiglösung (Accu Check Dextrose) im letzten Jahr eingestellt wurde, ist momentan nur noch die Abgabe von vorproportionierter Glukose oder von Glukose-Lösung (z. B. NRF 13.8) möglich.
Nach zähen Verhandlungen wurde der KV Berlin von den Berliner Krankenkassenverbänden bestätigt, dass für die Durchführung des oralen Glukosetoleranztests vorproportionierte Glukose und rezepturmäßig hergestellte Glukose-Lösungen nach NRF 13.8 von den Berliner Vertragsärzt:innen über den Sprechstundenbedarf (SSB) angefordert werden können und im Rahmen des Vorabgenehmigungsverfahrens auch genehmigt werden. Die Kostenübernahme schließt auch die erforderlichen Gefäße (Braunglasflaschen) ein. Das Team der AOK Nordost ist bereits informiert.
Ärzt:innen wählen somit die Darreichungsform und bestellen dann auf dem Formular für den apothekenpflichtigen SSB die entsprechenden Produkte unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes.
Bitte beachten Sie, dass neben den Verordnungskosten für Arzneimittel, Verbandmittel, Teststreifen und Trink-/ Sondennahrung auch die Verordnungskosten des Sprechstundenbedarfes in das Durchschnittswertevolumen der Praxis einfließen (Näheres zur Durchschnittswerteprüfung finden Sie hier).
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass eine Ausstellung von Privatrezepten unzulässig ist, da die Versorgung von gesetzlich Versicherten mit Glucose für den oralen Glukosetoleranztest in der Sprechstundenbedarfsvereinbarung für Berlin geregelt ist (siehe hier).
Medizinische Gase sind ohne Vorabgenehmigungsverfahren bestellbar
Im Zuge der geplanten Modernisierung der Anforderung des Sprechstundenbedarfes (SSB) in Berlin, wurde mit den Berliner Krankenkassenverbänden vertraglich geregelt (siehe Ergänzungsvereinbarung vom 27.04.2021), die Produktgruppe der „Medizinischen Gase“ ab Mai 2021 aus dem Vorabgenehmigungsverfahren des SSB herauszulösen.
Ab dem 1. Mai 2021 müssen die Anforderungen der medizinischen Gase im SSB auf einem Muster-16 Rezept - zu Lasten der AOK Nordost unter Kennzeichnung des Feldes "Sprechstundenbedarf" mit dem Eintrag der Ziffer 9 - direkt an den Lieferanten gesendet werden.
Die Produkt- und Lieferantenwahl obliegt weiterhin den Vertragsärzt:innen. Es besteht eine Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit im Rahmen des SSB für folgende medizinische Gase zur medizinischen Anwendung am Patienten (Ausnahme: Reproduktionsmedizin), soweit sie zum GKV-Leistungsspektrum gehören und nicht bereits gesondert über Gebührenordnungspositionen des EBM abgegolten sind:
- Sauerstoff
- Flüssigsauerstoff
- Stickstoff
- Lachgas
- Kohlendioxid
- Lungenfunktionsgase/Diffusionsgase
- Atemdruckluft.
Wie bisher sind von den Lieferanten ggf. erhobene Nebenkosten wie Flaschen-, Miet-, Abfüll- oder Transportkosten, Treppengeld oder Gefahrenzuschläge von Ihnen selbst zu tragen und mit dem Lieferanten gesondert abzurechnen.
Bestellungen des SSB unterliegen generell dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Die Bestellung von medizinischen Gasen kann daher - wie bisher auch - Gegenstand einer Wirtschaftlichkeitsprüfung sein.
Im Rahmen der Herausnahme der medizinischen Gase aus dem Vorabgenehmigungsverfahren, vereinbaren die Vertragspartner eine gemeinsame Beobachtung und Bewertung der Ausgabenentwicklung durch eine beratende Kommission, um bei Bedarf unberechtigten Ausgabensteigerungen gemeinsam entgegenzuwirken. Die Kommission sichtet außerdem die zur Einzelfallprüfung anstehenden Vertragsarztpraxen und gibt eine unverbindliche Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise ab.
Die Lieferanten der medizinischen Gase wurden von der AOK Nordost über die Änderungen im Bestellverfahren informiert.
Wichtig: Anforderungen für medizinische Gase, die die AOK Nordost nach dem 1. Mai 2021 postalisch erreichen, werden Ihnen unbearbeitet per Post zurückgesendet. Diese Anforderungen können dann an den Lieferanten Ihrer Wahl geschickt werden, um direkt von dort beliefert zu werden.
Keine Mitgabe der Produkte an Patienten
Mittel und Materialien des Sprechstundenbedarfs sind ausschließlich in der Praxis (oder im Hausbesuch) zu verwenden. Produkte, die über den Sprechstundenbedarf angefordert und bezogen werden, dürfen dem Patienten nicht mitgegeben werden. Auch wenn es im Einzelfall wirtschaftlicher erscheint, kleine Mengen aus dem Sprechstundenbedarf zu entnehmen, z. B. wenn der Patient nur für den kommenden Tag noch eine Schmerztablette oder ein Pflaster benötigt, so widerspricht dies den Vorgaben. Der Bedarf des Patienten, der zur Anwendung oder zur Einnahme außerhalb der Sprechstunde notwendig ist, ist patientenindividuell zu verordnen.
Silberhaltige Wundprodukte – Übersicht
Seit dem 1. Juli 2021 ist die Anforderung von Produkten zur modernen Wundversorgung vertraglich geregelt (siehe Ergänzungsvereinbarung vom 25.06.2021). Silberhaltige Wundprodukte können nun in Form von Hydrofaserverbänden und Alginaten als SSB angefordert werden. Grundsätzlich sind diese nur für die Versorgung von infizierten und infektionsgefährdeten Wunden, sofern das Wundbild eine konkrete Infektionsgefahr erkennen lässt, anzufordern. Dazu gehören beispielsweise Dekubitalgeschwüre, Ulcus cruris, Diabetisches Fußsyndrom sowie Verbrennungswunden. Eine entsprechende Dokumentation beziehungsweise ICD-Codierung ist dafür erforderlich. Zur Unterstützung haben die Vertragspartner eine Übersicht mit häufig angewendeten silberhaltigen Wundprodukten, deren Abmessungen, Packungsgrößen und Preisen erstellt.
Bitte beachten Sie, dass eine Substitution der angeforderten Produkte durch die AOK Nordost nicht stattfindet.
Praxen, in denen Allgemeinmediziner:innen/Praktische Ärzt:innen, Chirurg:innen, Orthopäd:innen, hausärztliche Internist:innen, Dermatolog:innen und Ärzt:innen mit dem Schwerpunkt Diabetologie tätig sind, können silberhaltige Wundprodukte sofort bestellen. Alle Praxen, in denen nicht aufgeführte Fachgruppen tätig sind, verifizieren sich einmalig gegenüber der GKV bezüglich ihrer fachlichen Eignung zur Wundversorgung (durch spezifische Fortbildungszertifikate). Mit der elektronischen Bestellung des SSB (Interimslösung) erfolgt die einmalige Verifizierung über das Ankreuzen eines entsprechenden Feldes im Formular für den nicht apothekenpflichtigen SSB.
Bitte beachten Sie, dass die spezifischen Fortbildungszertifikate dann stichprobenartig von der AOK Nordost bei den Praxen angefordert werden, um die Voraussetzungen zur Verordnung von silberhaltigen Wundprodukten zu prüfen.
Moderne Wundversorgung – Übersicht
Seit dem 1. Juli 2021 ist die Anforderung von Produkten zur modernen Wundversorgung vertraglich geregelt (siehe Ergänzungsvereinbarung vom 25.06.2021). Zusätzlich über den nicht apothekenpflichtigen SSB können nun folgende Produktgruppen der modernen Wundversorgung bestellt werden.
- Wirtschaftliche, feinporige Schaumverbände ohne Zusätze (wie z. B. Silber oder Silikon), nicht zur ausschließlichen Wundreinigung, keine fixen Kombinationen mit anderen Verbandmitteln
- Alginate ohne Zusätze (wie z.B. Enzyme), einzige Ausnahme bildet im Bedarfsfall der Zusatz von Silber, keine fixen Kombinationen mit anderen Verbandmitteln
- Hydrokolloidverbände ohne Zusätze (wie z. B. Silber oder Silikon)
- Hydrogele in Kompressenform ohne Zusätze, keine fixen Kombinationen mit anderen Verbandmitteln
- Hydrogele in Gelform ohne Zusätze, nur zur Ablösung von Nekrosen
- Wirtschaftliche Superabsorber ohne Zusätze (wie z. B. Silber oder Silikon), nicht zur ausschließlichen Wundreinigung, keine fixen Kombinationen mit anderen Verbandmitteln
- Aktivkohlehaltige Wundauflagen ohne weitere Zusätze (wie z. B. Silber)
- Hydrofaserverbände mit Silber
Eine Substitution der angeforderten Produkte durch die AOK Nordost wird nicht stattfinden.
Die über den SSB angeforderten modernen Wundauflagen dürfen nur zur Erstversorgung von Wunden verwendet werden. Dieser Zeitraum umfasst drei Wochen ab dem Erstkontakt und beinhaltet mögliche Therapiewechsel, d. h. es beginnt keine neue Drei-Wochen-Frist bei Änderung der Therapie. Nach Ablauf der Erstversorgung dürfen die Produktegruppen nur patientenindividuell verordnet werden.
Die Ergänzungsvereinbarung legt zudem fest, dass Hydrogele in Gelform, Superabsorber und aktivkohlehaltige Wundauflagen nur in kleinen, wirtschaftlichen Mengen angefordert werden dürfen.