Aus der KV Berlin
Hybrid-DRG: Neuerungen im Online-Portal
Zum 30. Juni 2024 endete die „kostenfreie Digitalisierungsphase“ für die Hybrid-DRG-Abrechnung. Für ambulant operativ tätige Fachärzt:innen ist die Abrechnung von Leistungen der Hybrid-DRGs dennoch ab dem 1. Juli 2024 weiterhin über die KV Berlin möglich. Hierfür müssen Sie einen Abrechnungsvertrag mit der KV Berlin abschließen.
Bitte beachten Sie: Die Teilnahmebestätigung zur Digitalisierungsphase galt nur bis zum 30. Juni 2024. Um weiterhin Hybrid-DRG abrechnen zu können, schließen Sie bitte im Online-Portal der KV Berlin einen Abrechnungsvertrag zu den aktuell geltenden AGB ab.
Vertragsmanagement-Bereich im Online-Portal
Die KV Berlin hat den Bereich Vertragsmanagement im Online-Portal erweitert. Ab dem 4. September 2024 können KV-Mitglieder nicht nur Abrechnungsverträge online schließen, sondern auch anpassen. In diesem Bereich finden sie zudem eine Übersicht ihrer Verträge. Sie finden die Erweiterungen im Online-Portal unter dem Menüpunkt „Meldungen/Anträge an die KV“ > „Vertragsmanagement (NEU)“ > „Hybrid-DRG (NEU)“.
Aufteilung der Hybrid-DRG zwischen Leistungserbringenden
Die KV Berlin stellt ab dem 4. September 2024 im Online-Portal außerdem die Möglichkeit einer Erfassung der Aufteilung zwischen den am HDRG-Fall beteiligten Akteuren und dem Abrechnenden (Hauptabrechnender) zur Verfügung. Vor der Abgabe Ihrer Abrechnungsdaten für das 3. Quartal können Sie (kann der Hauptabrechnende) im Online-Portal unter „Meldungen/Anträge an die KV“ > „Vertragsmanagement (NEU)“ > „Hybrid-DRG (NEU)“ im Bereich „Formular Aufteilung“ diese Funktion kostenfrei nutzen.
Dafür stimmt sich der Hauptabrechnende mit den Beteiligten ab und hinterlegt die Aufteilung in Prozent-Angaben im Online-Portal. Auf dieser Basis kann die KV Berlin dann eine Ausweisung der Aufteilung auf die beteiligten Leistungserbringenden in einer separaten Unterlage für den Hauptabrechnenden aufführen. Die Überweisung erfolgt in einer Summe an den Abrechnenden, welcher dann die Auszahlung der Anteile an die beteiligten Leistungserbringenden vornimmt.
Bitte beachten Sie, dass sowohl die Angaben zur Hybrid-DRG (siehe „Schritt 4" in der Anleitung zur Abrechnung) als auch die Information zur Aufteilung (siehe „Schrit 3" in der Anleitung zur Erfassung der Aufteilung) im Rahmen Ihrer Datenübermittlung zur Abrechnung korrekt an die KV Berlin übermittelt werden.
Login ins Online-Portal der KV Berlin
Über diesen Link können Sie sich direkt ins Online-Portal einloggen. Stellen Sie sicher, dass Sie sich in der TI/Sicheren Netz der KVen (SNK) befinden. Informationen zum Hybrid-DRG-Vertragsmanagement finden Sie dort unter dem Menüpunkt „Meldungen/Anträge an die KV“ > „Vertragsmanagement (NEU)“ > „Hybrid-DRG (NEU)“.
Service-Center ist jetzt über KIM-Adresse erreichbar
Das Service-Center der KV Berlin ist ab sofort auch über eine KIM-Adresse erreichbar. Praxen können somit direkt aus ihrem PVS heraus über die Adresse service-center@kvberlin.kim.telematik mit der KV Berlin in Kontakt treten. Die KV Berlin erweitert damit das Service-Angebot und bietet ihren Mitgliedern einen zusätzlichen Weg, um ihre Anliegen unkompliziert an das Service-Center zu übermitteln.
Neben der neuen KIM-Adresse erreichen Praxen das Service-Center:
- per E-Mail: service-center@kvberlin.de
- per Kontaktformular auf der KV-Website
- per Telefon: 030 / 31003-999 (Telefonsprechzeiten montags bis freitags von 10 bis 13 Uhr)
Patientenservice 116117: Neuer Name für die Terminservicestelle und die Leitstelle des ärztlichen Bereitschaftsdienstes
Seit 1. September 2024 trägt die Fachabteilung TSS/Leitstelle ÄBD der KV Berlin den Namen „Patientenservice 116117“. Da das Leistungsspektrum und die Versorgungangebote der 116117 stetig gewachsen sind, wird der ursprüngliche Name dem Angebotsspektrum nicht mehr gerecht.
Zu den Leistungen zählen unter anderem der Hausbesuchsdienst, die Terminvermittlung, eine Patientensteuerung etwa über Akuttermine und die Vernetzung von Terminserviceangeboten und Akutversorgung, wie sie beispielsweise in den DispoAkut-Projekten erprobt werden.
Der Entwurf des Gesetzes zur Notfallreform zeigt, dass der Gesetzgeber die 116117 in Richtung einer zentralen und intersektoral vernetzten Service-Plattform und ersten Anlaufstelle für Patient:innen im deutschen Gesundheitssystem positionieren will. Diesen Bestrebungen des Bundesgesundheitsministeriums wird mit der Umbenennung der Fachabteilung „TSS/Leitstelle ÄBD" in „Patientenservice 116117" seit dem 1. September 2024 Rechnung getragen.
KV Praxen: Die Politik zu Gast
In der vergangenen Woche hat Ellen Haußdörfer, Staatssekretärin für Gesundheit und Pflege, gemeinsam mit Gordon Lemm, Bezirksstadtrat für Jugend, Familie und Gesundheit, die KV Praxis Forum Kienberg im Bezirk Marzahn-Hellersdorf besucht. In der Praxis konnten sie sich im Gespräch mit einer Ärztin der KV Praxis einen Einblick in die Arbeit vor Ort verschaffen. Zudem fand ein Austausch zu den aktuellen Herausforderungen in der ambulanten Versorgung statt.
Bereits Ende August war Berlins Gesundheitssenatorin Dr. Ina Czyborra in der KV Praxis am Prerower Platz in Lichtenberg zu Gast. Dr. Burkhard Ruppert erläuterte bei dem Besuch, warum die KV Berlin im Jahr 2022 begann, eigene Praxen zu gründen. Die KV Berlin versucht durch diese Gründungen mit eigenen Kräften die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung zu unterstützen. Besonders vor dem Hintergrund, dass aktuell in Berlin 122 Hausarztsitze unbesetzt sind. Davon besonders betroffen sind die östlichen Teile Berlins.
Für die Praxis
Psychotherapie: Hinweise zur Abrechnung der Richtlinientherapie
In der Psychotherapie-Richtlinie (PT-RL) ist die Psychotherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (sogenannte „Richtlinientherapie“) und die Antragspflicht der Psychotherapie geregelt. Bei der Beantragung teilen die Therapeut:innen der Krankenkasse vor der Behandlung die Diagnose mit, begründen die Indikation und beschreiben Art und Umfang der geplanten Therapie.
Derzeit werden von den gesetzlichen Krankenkassen vermehrt Honorarrückforderungsanträge nach § 106d SGB V, mit der Begründung gestellt, das für die Abrechnung der „Richtlinientherapie“ seitens der Krankenkasse vor Behandlungsbeginn keine Genehmigung erteilt wurde und eine Antragstellung für die Leistung nicht in schriftlicher Form vorliegt.
Im Rahmen der KV-seitigen Prüfung wurde vermehrt festgestellt, dass es sich hierbei häufig um Versicherte handelt, die innerhalb der „Richtlinientherapie“ die Krankenkasse gewechselt haben.
Bitte beachten Sie daher Folgendes:
Laut §13 Abs. 6 Anlage 1 des BMV-Ä (Psychotherapie-Vereinbarung) haben die Krankenkassen unverzüglich die die Psychotherapie ausführende Therapeut:in über den fehlenden Leistungsanspruch in Kenntnis zu setzen.
Unabhängig davon, muss die ausführende Therapeutin oder der ausführende Therapeut die neue Krankenkasse der bzw. des Versicherten über die bestehende „Richtlinientherapie“ informieren, sobald die alte Krankenkasse nicht mehr zuständig ist.
KBV-PraxisInfoSpezial informiert zur ambulanten Versorgung von Versicherten aus dem Ausland
Für im Ausland gesetzlich Krankenversicherte gelten besondere Regelungen, wenn sie in Deutschland eine Arztpraxis oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst aufsuchen. Die KBV hat wichtige Informationen dazu in der PraxisInfoSpezial „Im Ausland Krankenversicherte“ zusammengefasst. Sie enthält auch eine Checkliste für Praxisteams und Ansichtsformulare für den schnellen Überblick. Faustregel für andere Länder ist: Personen von dort erhalten eine Privatrechnung.
Informationen zur Behandlung von im Ausland krankenversicherten Patient:innen finden Sie auf der KBV-Website.
Weitere Meldungen
Jetzt installieren: Update für KIM
Praxen sollten jetzt das von den Anbietern bereitgestellte Update für den Kommunikationsdienst KIM 1.5 einspielen, da die Zulassungen für die bisherigen Versionen Ende September auslaufen.
Modul 1 zum 01.07.2024 auf unbestimmte Zeit ausgesetzt
Aufgrund der Anpassung der Arzneimittel-Richtlinie wurde der Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zum 01.07.2024 im Rahmen der 6. Änderungsvereinbarung geändert.
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Impfung gegen Mpox
KV Berlin: Kein desaströser Honorarabschluss zulasten der Ärzteschaft
Honorarverhandlungen