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29.08.2024

Berliner Krankenkassen und KV Berlin treffen Vereinbarung zur Kostenübernahme

Kontakt

KV Berlin:
Isabel Merchan Casado

Pressesprecherin
030 / 31003 – 956


vdek-Landesvertretung Berlin:
Volker Berg

Referent für Politik und Kommunikation
030 / 253774 – 17

Impfung gegen Mpox – Gemeinsame Presseinformation der Berliner Krankenkassen und -verbände und der KV Berlin

Berlin, 29.08.2024. Die Berliner Krankenkassen und -verbände und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin haben sich über die Aufnahme der Impfung gegen die Viruserkrankung Mpox in die regionalen Impfvereinbarungen geeinigt. Ab dem 1. September 2024 werden danach die Kosten für die Impfung gegen die Viruserkrankung Mpox von der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Sachleistungsprinzip übernommen. Anspruchsberechtigte Versicherte können sich dann unentgeltlich impfen lassen. 

Zwar haben die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Impfung auch bisher übernommen, doch Impfwillige mussten zunächst in finanzielle Vorleistung treten. Die neuen Vereinbarungen gelten für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die die Voraussetzungen der Schutzimpfungs-Richtlinie erfüllen. Das sind Personen mit erhöhtem Expositions- und Infektionsrisiko und Personal in Speziallaboratorien, das infektiösen Laborproben ausgesetzt ist. 

„Wir freuen uns sehr, dass wir uns mit den Berliner Krankenkassen und -verbänden auf eine Regelung zur Kostenübernahme einigen konnten – schlussendlich zeigt sich damit auch wieder, wie gut die Selbstverwaltung funktioniert“, so der Vorstand der KV Berlin. „Eine Einigung haben wir als KV Berlin schon lange angestrebt. Denn mit dieser Vereinbarung entfällt die Vorgabe, dass impfwillige Patientinnen und Patienten die Kosten für die Impfung zunächst aus eigener Tasche bezahlen müssen. Angesichts der weltweit zunehmenden Fälle von Erkrankungen mit Mpox war es allerhöchste Zeit für diese Einigung. Sie wird allen GKV-Patientinnen und -Patienten, die in die Indikation fallen und sich impfen lassen wollen, zugutekommen.“ 

„Die kontinuierlich laufenden Abstimmungsprozesse innerhalb der Selbstverwaltung haben ein gutes Ergebnis gezeitigt. Mit der getroffenen Einigung wurde dem Solidarcharakter der gesetzlichen Krankenversicherung Rechnung getragen. Gemeinsam mit der KV Berlin ist es gelungen, die bestehenden Impfvereinbarungen anzupassen und um die Mpox-Impfung zu ergänzen. So können sich anspruchsberechtigte GKV-Versicherte ab dem 1. September 2024 gegen Vorlage der Versichertenkarte und des Impfausweises unkompliziert und niedrigschwellig beim Haus- oder Facharzt ihres Vertrauens gegen Mpox impfen lassen“, so Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin, im Namen der Krankenkassen und -verbände in Berlin.