Aufgrund der Anpassung der Arzneimittel-Richtlinie wurde der Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zum 01.07.2024 im Rahmen der 6. Änderungsvereinbarung geändert.
Die KV Berlin hat bereits am 04.06.2024 per Rundschreiben informiert, dass der o.g. Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie mit Wirkung zum 01.07.2024 im Rahmen der 6. Änderungsvereinbarung insoweit geändert wurde, dass das Modul 1 infolge der Anpassung der Arzneimittel-Richtlinie zum 01.07.2024 auf unbestimmte Zeit ausgesetzt wurde. Eine Abrechnung und Vergütung der Symbolnummer (SNR) 99221 gemäß der Anlage D1 ist seit dem 01.07.2024 nicht mehr möglich und ausgeschlossen.
Die BARMER hat ihre seit dem 01.01.2022 bestehende Teilnahme am Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie, welcher zwischen der TK und der KV Berlin besteht, nun zum 30.09.2024 gekündigt.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeitenden des Service-Centers der KV Berlin beratend zur Verfügung.