Verordnungs-News

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV

Verordnungs-News Nr. 12 Dezember 2024, 20.12.2024

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Ergebnisse der Durchschnittswerteprüfung 2022

Arzneimittel

Codierung ICD-10 und Diagnose auf dem Rezept

Die Verordnung von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verbandmitteln, Hilfsmitteln etc. ist an eine entsprechende Indikation gebunden. 
Dabei hat die Angabe der Indikation in Form der ICD-10 Codierung Vorrang vor der manuellen Diagnoseerfassung, da diese technisch verarbeitet werden kann. Der ICD-10 ist die internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme.
Im Gegensatz zu manuell erfassten Diagnosen in der Patient:innenakte werden codierte Diagnosen an die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übermittelt. Beim Fehlen einer passenden ICD-10-Diagnose zur Arzneimittel-Verordnung, kann die GKV von einem Off-Label-Use ausgehen und einen Einzelfallprüfantrag stellen. 

Diagnosen auf dem Rezept: Bei der Verordnung von Arzneimitteln wird keine Diagnose auf Muster-16-Formular (rosa Rezept) oder E-Rezept vermerkt. Ausschließlich bei der Verordnung von Hilfsmitteln ist eine Diagnose auf dem Rezept anzugeben, da dies eine Verpflichtung laut § 7 Abs. 2 Hilfsmittel-Richtlinie darstellt.
 

Mounjaro® – Ergänzung Anlage II (Lifestyle Arzneimittel) der AM-RL

Raucherentwöhnung – neue Anlage IIa der Arzneimittel-Richtlinie geplant

Produkte zur modernen Wundbehandlung – Übergangsregelung ausgelaufen

Therapie-Kompass zu Off-Label-Use Arzneimitteln der Long COVID-Therapie

Neue bundesweite Praxisbesonderheiten – Update

Für folgende Arzneimittel wurden bundesweite Praxisbesonderheiten vereinbart:

  • Pluvicto® (Wirkstoff: (177Lu)Lutetiumvipivotidtetraxetan) seit 1. Juni 2024
  • Camzyos® (Wirkstoff: Mavactam) seit 9. September 2024
  • Talvey® (Wirkstoff: Talquetamab) seit 15. März 2024
  • Tibsovo® (Wirkstoff: Ivosidenib) seit 15. Oktober 2024

Für diese Arzneimittel werden die Verordnungskosten im Rahmen einer Durchschnittswerteprüfung von den Verordnungskosten der Praxis abgezogen. Voraussetzung ist dabei, dass die zwischen GKV-Spitzenverband und dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmen vereinbarten Bedingungen für eine bundesweite Praxisbesonderheit eingehalten werden.

Auf der Internetseite der KV Berlin sind alle gültigen und ausgelaufenen bundesweiten Praxisbesonderheiten, die der GKV-Spitzenverband bereits stellt, aufgeführt.
 

Impfstoffe

Neue Covid-19-Impfstoffe – Update

STIKO-Empfehlung Fluad® ab 60 Jahren – Impfung zu Kassenlasten noch nicht möglich

Heilmittel

Erweiterung der Heilmittel-Diagnoseliste ab 1. Januar 2025

Sonstiges

Keine Umschreibung von Privatrezepten aus dem Notdienst in Kassenrezepte

DiGA-Verordnungen – Verordnungssoftware seit Oktober 2024 Pflicht

AKI-Übergangsregelung zur Potentialerhebung wird verlängert

In den Verordnungsnews Juli 2024 informierten wir über das Auslaufen der Übergangsregelung zur Potenzialerhebung Ende 2024.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am 5. Dezember 2024 die bestehende Übergangsregelung bis zum Sommer 2025 verlängert (siehe hier). Damit ist eine Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI) auch dann möglich, wenn ausnahmsweise keine Potenzialerhebung vorliegt. 
Bitte begründen Sie auf der Verordnung, warum keine Potenzialerhebung durchgeführt werden konnte bzw. dokumentieren Sie den Termin für die Potenzialerhebung, wenn dieser bereits vereinbart wurde.
Bei Personen, die vor dem 31. Oktober 2023 AKI erhalten haben und bei denen im Rahmen der Potenzialerhebung festgestellt wurde, dass keine Aussicht auf eine Besserung besteht, sind Verordnungen von außerklinischen Intensivpflege weiterhin auch ohne regelmäßige Potenzialerhebung möglich. Voraussetzung ist, dass eine Potenzialerhebung bis zum 31. Oktober 2025 erfolgt ist oder erfolgen wird.

Die Änderungen der AKI-Richtlinie sollen mit Wirkung zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. 

Krankenbeförderung: Verordnungen im Rahmen der Fernbehandlung

Seit dem 17. Dezember 2024 können Ärzt:innen Krankenbeförderungen auch über Videosprechstunden und in Ausnahmefällen telefonisch verordnen. Der entsprechende Beschluss wurde am 16. Dezember im Bundesanzeiger veröffentlicht. Über diese Neuregelung haben wir bereits in unseren Verordnungsnews Oktober 2024 berichtet.