Aus der KV Berlin
KV Berlin hat Reduktion ärztlicher Leistungen beschlossen
Fehlende Wertschätzung seitens der Politik, wachsender Fachkräftemangel und ein desaströses Ergebnis der Finanzierungsverhandlungen von KBV und GKV-Spitzenverband: Die ambulante Gesundheitsversorgung ist stark gefährdet – und mit ihr die Gesundheitsversorgung der Berliner Bevölkerung.
Durch eine Resolution hatte die Vertreterversammlung (VV) der KV Berlin im September den KV-Vorstand aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden Vorschläge zu erarbeiten, wie eine Leistungsreduktion auf die mit den Krankenkassen vereinbarte Leistungsmenge erreicht werden kann. In der gestrigen VV-Sitzung wurden die erarbeiteten Vorschläge erläutert, angenommen und beschlossen.
Danach wird der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zum 1. Januar 2024 Anpassungen erhalten, die die Fallzahlen betreffen sowie die Restquote, mit der der Überschreitungssbetrag einer Praxis vergütet wird (sollte das zugewiesene Budget überschritten werden).
Die Anpassungen im Überblick:
- Kürzung der RLV-relevanten Fälle um 10 Prozent (entsprechendes gilt für L-QZV) auf Arztgruppenebene und auf Praxisebene
- Damit werden die RLV-relevanten Fälle der Praxis im Rahmen der Zuweisung ebenfalls um 10 Prozent gekürzt
- Weniger Fälle bei gleicher Vergütungsmenge führen bei der Fallwertberechnung zu einem entsprechend höheren RLV-Fallwert. In der Konsequenz bleibt das Budget (RLV und QZV) durch diese Rechenoperation für die Praxis gleich hoch.
- Absenkung der Restquote um 50 Prozent
Mit diesen Anpassungen soll die zu erbringende Leistungsmenge auf die mit den Krankenkassen vereinbarte Leistungsmenge reduziert werden. Das ist momentan nicht der Fall: Aktuell liegt die Leistungserbringung der Berliner Praxen bei ca. 20 Prozent über der mit den Kassen vereinbarten bezahlten Leistungsmenge. Den Praxen wird mit dieser HVM-Änderung ein Angebot unterbreitet, sich an der abgesenkten Fallzahl zu orientieren, um sich damit auch dem Hamsterrad „immer mehr Patient:innen zu immer weiter sinkenden Fallwerten" entziehen zu können.
Mit der Absenkung der Restquote wird dafür gesorgt, dass die Menge der Leistungen im Budget, die voll und unabgestaffelt bezahlt werden, steigt wohingegen der Überschreitungsbetrag oberhalb des Budgets stärker sinkt.
Die KV Berlin hat zu dem Thema heute auch eine Pressemitteilung veröffentlicht.
KV Berlin informiert über die neue HVM-Systematik in einer Online-Veranstaltung
Die KV Berlin plant zu den HVM-Anpassungen in Kürze einen Livestream, um Ihnen die neue Systematik ausführlich zu erläutern. Hierbei wird es auch die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen, die direkt während der Online-Veranstaltung von den Fachexperten aus der Abteilung Abrechnung und Honorarverteilung beantwortet werden. Der Termin ist derzeit in Vorbereitung. Die KV Berlin wird Sie zeitnah über die Veranstaltung informieren, sobald die Details dazu feststehen.
TI-Pauschale: KV Berlin stellt Nachweisformular im Online-Portal bereit
Seit 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche Pauschale, um die Installation und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) zu finanzieren. Im September hatte das BMG, nach Kritik von KBV und KVen, eine aktualisierte Version der neuen TI-Regelungen veröffentlicht (siehe Praxis-News vom 12.09.2023). Um die entsprechende Pauschale zu erhalten, müssen Praxen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen. Anderenfalls wird die Pauschale reduziert beziehungsweise nicht ausgezahlt. Die KV Berlin hat dafür nun ein Prüfverfahren festgelegt. Seit dem 16. November steht im Online-Portal ein Formular zum Nachweis der vorhandenen TI-Anwendungen bereit.
Einen Großteil der Anwendungen kann die KV Berlin aus den Feldkennungen der Abrechnungsdateien auslesen. Bitte reichen Sie daher keine schriftlichen Nachweise über die Installation der Fachanwendungen ein.
Es gibt jedoch Anwendungen, die die KV Berlin nicht über die Abrechnungsdateien auslesen kann. Dabei handelt es sich um
- KIM
- eAU (ab Quartal 4/2023 verpflichtend)
- eArztbrief (ab 1. März 2024 verpflichtend)
Für diese drei Anwendungen müssen Praxen im Online-Portal eine Erklärung abgeben, indem sie manuell über ein Häkchen bestätigen, die entsprechende Anwendung installiert zu haben und dass diese in der Praxis nutzbar ist. Neben dem Häkchen muss die Angabe des Quartals erfolgen, in dem die Anwendung installiert wurde.
Bitte beachten Sie: Die KV Berlin behält sich das Recht vor, Angaben über entsprechende Nachweise zu überprüfen.
Alle Informationen zu den Voraussetzungen für den Anspruch auf die Pauschale sowie zur Nachweispflicht gegenüber der KV Berlin finden Sie hier.
In das Online-Portal der KV Berlin gelangen Sie über die Startseite des Mitgliederbereichs der Website. Im Online-Portal selbst finden Sie das Nachweisformular unter dem Menü „Meldungen/Anträge an die KV > Telematikinfrastruktur > TI-Finanzierung".
Referent:innen für Akupunktur-Fallkonferenzen gesucht
Im Bereich Akupunktur werden für das Jahr 2024 Referent:innen für die Onlinefortbildung „Fallkonferenzen“ zum Thema „Chronische Schmerzen“ gesucht.
Die Fortbildung wird vom Vorstand der KV Berlin in Zusammenarbeit mit der Qualitätssicherungskommission Akupunktur mit einer jeweils 45-minütigen Dauer angeboten.
Bei Interesse sowie für weitere Informationen können sich Ärzt:innen gerne an Denny Richter (Abteilung Qualitätssicherung) wenden:
- 030 /31 003-564
- Denny.Richter@kvberlin.de
KV Berlin bedankt sich für die Teilnahme an der Mitgliederbefragung
1.909 KV-Mitglieder haben sich an der ersten großen Umfrage der KV Berlin zur Zufriedenheit mit den Serviceangeboten, mit der Vertretung der Mitgliederinteressen sowie mit der Mitgliederkommunikation beteiligt. Die KV Berlin bedankt sich bei allen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, die sich die Zeit genommen haben, den doch recht umfangreichen Fragenkatalog zu beantworten.
Die Zufriedenheitsumfrage der KV Berlin lief vom 9. Oktober bis zum 13. November 2023. Insgesamt wurden die Mitglieder zu drei Themenkomplexen (Service und Beratung / Interessenvertretung / Mitgliederkommunikation) befragt. Derzeit läuft die Auswertung der Befragung. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Anfang des Jahres vorgestellt.
Aus der Vertreterversammlung
VV-Klausur: Rege Diskussionen zur Krankenhausreform
Am 11. November tagten die Mitglieder der Vertreterversammlung (VV) der KV Berlin in einer mehrstündigen Sitzung zum Thema „Krankenhausreform und Ambulantisierung – Strukturreform auf Kosten der niedergelassenen Ärzte?".
In der Klausurtagung gab es neben einem Einführungsreferat von Prof. Dr. Marcus Siebolds, Professor für Medizinmanagement an der Katholischen Hochschule NRW, Statements von weiteren Gästen aus dem Gesundheitsbereich: Dr. Andreas Köhler, Ehrenpräsident des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands e. V., Michael Weller, Leiter der Abteilung 2 Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung im Bundesministerium für Gesundheit, und Lars Lindemann, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestags.
Nach einer Podiumsdiskussion mit den vier Experten erarbeiteten die VV-Mitglieder in Gruppenarbeit Handlungsempfehlungen für die Berliner Ärztinnen und Ärzte.
Die zentralen Forderungen im Überblick:
- Mitgestaltung
- Gleiche Rahmenbedingungen
- Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen
- KV-Mitgliedschaft / Ärztlicher Bereitschaftsdienst
- Entbudgetierung
- Digitalisierung
- Zeitgemäße Sicherstellungsinstrumente für die KV Berlin
In Kürze wird dazu ein VV-Telegramm verschickt, in dem detailliert zum Forderungskatalog informiert wird.
Neu auf der KV-Website: Fotogalerie stellt Mitglieder der Vertreterversammlung vor
Als neuen Service stellt die KV Berlin auf ihrer Website die Mitglieder der 16. Vertreterversammlung (VV) der KV Berlin in einer Fotogalerie vor. Die 40 VV-Mitglieder sind entsprechend der Zugehörigkeit in ihren Listen angeordnet.
Außerdem wurde der Terminkalender der Vertreterversammlung überarbeitet und in das Design der Website integriert. Hier können Sie sich zum Beispiel über die kommenden Sitzungen der VV sowie der einzelnen Ausschüsse informieren.
Mehr zur VV der KV Berlin erfahren Sie hier.
Aus der Gesundheitspolitik
#PraxenKollaps: Bundestagspetition zur Rettung der ambulanten Versorgung kann ab sofort auch online unterschrieben werden
Mitte Oktober hat die KBV beim Deutschen Bundestag eine Petition zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung in Deutschland eingereicht. Am 22. November wurde die Petition auf der Internetseite des Petitionsausschusses unter dem Titel „Vergütung für medizinische Leistungen – Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung“ (ID 158622) veröffentlicht und kann somit nun auch online unterschrieben werden (eine handschriftliche Unterzeichnung über die Auslage von Unterschriftenlisten in der Praxis ist weiterhin möglich). Eine Mitzeichnung ist noch vier Wochen lang möglich. Die Frist endet am 20. Dezember.
Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Praxisangestellte und Patient:innen sind aufgerufen, die Petition mit ihrer Unterschrift zu unterstützen. Bis zum 20. Dezember müssen mindestens 50.000 Unterschriften zusammenkommen, damit eine Anhörung des Petenten im Petitionsausschuss erfolgen kann. Gezählt werden alle Unterschriften, die bis dahin beim Petitionsausschuss eingehen – egal ob online oder handschriftlich. Auf Papierlisten gesammelte Unterschriften sollten deshalb rechtzeitig per Post (möglichst bis 15. Dezember absenden), per E-Mail oder Fax an den Petitionsausschuss übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Einreichen der Unterschriftenlisten sowie aktualisiertes Infomaterial für die Praxis haben wir Ihnen in einer Praxis-News zusammengestellt.
#PraxenKollaps: Umfrage von KBV und Zi zur Lage der Praxen bis 26. November verlängert
Aufgrund der großen Resonanz hat die KBV den Zeitraum für die Teilnahme an der bundesweiten Online-Befragung verlängert. Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen können noch bis zum 26. November Fragen zur Situation ihrer Praxis beantworten. Bereits über 27.000 Teilnehmer zählt die Umfrage, die die KBV gemeinsam mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) vor vier Wochen gestartet hat. Mehr Informationen dazu in der Praxis-News vom 17.11.2023. Direkt zur Befragung geht’s hier.
Für die Praxis
TSS: Hinweise zu Terminmeldungen für 2024
Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen werden gebeten, freie Termine für 2024 an die Terminservicestelle der KV Berlin zu melden. Bitte denken Sie daran, dass eingestellte Serientermine erneuert werden müssen: Die Terminserien aus dem Jahr 2023 werden vom System nicht automatisch in das neue Jahr übernommen und müssen entsprechend neu gemeldet werden. Sie können Ihre Terminangebote direkt über Ihren Zugang im Online-Portal der KV Berlin melden. Eine Anleitung zum Terminservice der 116117 finden Sie hier.
Kampagne gegen sexuelle Gewalt an Kindern
Die bundesweite Aufklärungskampagne „Schieb deine Verantwortung nicht weg!“ thematisiert sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Mit dem Appell sollen alle Erwachsenen animiert werden, Verantwortung nicht wegzuschieben und Kinder besser zu schützen, weil diese sich nicht allein schützen können. Die Kampagne ist von der Missbrauchsbeauftragten des Bundes und des Bundesfamilienministeriums und wird von der KBV unterstützt.
Die Kampagnenseite www.nicht-wegschieben.de bietet umfangreiche Informationen sowie Materialien zum Thema. Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen können neben Plakaten und einem Infoflyer auch verschiedene Infohefte kostenfrei über die Webseite (unter „Materialien“) zur Auslage im Wartezimmer bestellen, beispielweise zu den Themen „Was tun, um Kinder vor sexueller Gewalt zu schützen?“ oder „Was kann ich tun bei Vermutung oder Verdacht?“.
Weitere Meldungen
Service-Heft zur Außerklinischen Intensivpflege aktualisiert
Aufgrund verschiedener Neuerungen wurde das Heft aus der Reihe PraxisWissen überarbeitet. Praxen können das Service-Heft kostenfrei bei der KBV bestellen oder über die Website herunterladen.
Operative Prozeduren: Anhang 2 zum EBM wird aktualisiert
Der Bewertungsausschuss hat den Anhang 2 zum EBM mit dem Verzeichnis der operativen Prozeduren mit Wirkung zum 1. Januar 2024 angepasst.
Anhebung der Altersgrenze beim bundesweiten Mammographie-Screening-Programm
Ab dem 1. Juli 2024 wird die Untersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs im Rahmen des Mammographie-Screenings auch für Frauen zwischen dem 70. und 75. Lebensjahr möglich sein.
Valneva ab 1. Dezember nicht mehr verfügbar
Die noch im Zentrallager des Bundes gelagerten Chargen sind nur noch bis 30. November haltbar. Zudem wird die Zulassung auf Antrag des pharmazeutischen Unternehmens zum 1. Dezember 2023 widerrufen.
Aktuelle Pressemitteilungen der KV Berlin
Ambulante Versorgung darf nicht weiter kaputtgespart werden
KV Berlin hat Reduktion ärztlicher Leistungen beschlossen