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Termine für die Fallkonferenzen „Chronische Schmerzen“ 

Mittwoch, 12.03.2025 um 18.00 Uhr                   
Mittwoch, 12.03.2025 um 19.00 Uhr                    

Mittwoch, 18.06.2025 um 18.00 Uhr                  
Mittwoch, 18.06.2025 um 19.00 Uhr                    

Mittwoch, 19.11.2025 um 18.00 Uhr                    
Mittwoch, 19.11.2025 um 19.00Uhr  

Anmeldeformular

Vordrucke für Referent:innen

Teilnahmebescheinigung
Teilnehmer:innenliste 


Kontakt

030 / 31 003-564

Akupunktur

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • 30790 EBM Eingangsdiagnostik und Abschlussuntersuchung zur Behandlung mittels Körperakupunktur
  • 30791 EBM Durchführung einer Körperakupunktur und ggf. Revision des Therapieplans


Die Körperakupunktur ist gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V bei folgenden Indikationen als GKV-Leistung anerkannt:

  • chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens sechs Monaten bestehen und gegebenenfalls nicht segmental bis maximal zum Kniegelenk ausstrahlen (pseudoradikulärer Schmerz)
  • chronische Schmerzen in einem oder beiden Kniegelenken durch Gonarthrose, die seit mindestens sechs Monaten bestehen
     

Wer kann die Leistungen beantragen?

Fachliche Anforderungen

Räumliche und apparative Voraussetzungen

Weitere Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Patientendokumentationsbogen 
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume