Die Bundestagspetition wurde auf der Website des Petitionsausschusses veröffentlicht. Eine Mitzeichnung ist nun noch für vier Wochen möglich. Die Frist endet am 20. Dezember.
Die KBV hatte am 15. Oktober beim Deutschen Bundestag eine Petition zur Rettung der ambulanten Versorgung eingereicht (siehe Praxis-News vom 17.10.2023). Bislang konnte die Petition nur handschriftlich über Auslage von Listen unterzeichnet werden. Seit dem 22. November steht die Petition auch online auf der Internetseite des Petitionsausschusses unter dem Titel „Vergütung für medizinische Leistungen –Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung“ (ID 158622) zur Verfügung. Somit kann die Petition nun zusätzlich auch online mitgezeichnet werden. Eine Mitzeichnung ist nun noch für vier Wochen möglich. Die Frist endet am 20. Dezember 2023.
Bis dahin müssen mindestens 50.000 Unterschriften zusammenkommen, damit eine Anhörung des Petenten im Petitionsausschuss erfolgen kann. Gezählt werden alle Unterschriften, die bis 20. Dezember beim Petitionsausschuss eingehen – ob online oder handschriftlich. Auf Papierlisten gesammelte Unterschriften sollten deshalb rechtzeitig per Post (möglichst bis 15. Dezember absenden), per E-Mail oder Fax an den Petitionsausschuss übermittelt werden.
Die Petition ist Teil der Aktionen, mit denen Ärzt:innen und Psychotherapeuten sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen und die KBV seit Wochen auf einen drohenden Praxenkollaps aufmerksam machen und die Politik zum Handeln auffordern.
Auf einen Blick: So können Sie die Petition unterzeichnen
Die Mitzeichnungsfrist endet am 20. Dezember.
Online unterzeichnen
- Die Petition ist auf der Website des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages unter dem Titel „Vergütung für medizinische Leistungen – Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung“ (ID 158622) veröffentlicht
- Hier können Sie die Petition online unterzeichnen
Handschriftlich unterzeichnen
- Die Petition kann weiterhin auch handschriftlich unterzeichnet werden. Die KBV stellt dafür auf ihrer Internetseite eine Unterschriftenliste (PDF-Dokument) sowie eine Vorlage „Hinweise zur Datenverarbeitung“ (PDF-Dokument) bereit, die Praxen für eventuelle Rückfragen von Patient:innen benutzen können.
- So reichen Sie die Unterschriftenlisten ein:
- per Brief (Postanschrift: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Platz der Republik 1, 11011 Berlin)
- als Scan per E-Mail: post.pet@bundestag.de
- per Fax: 030 227-36053
- Achtung: Bei einem Postversand sollten die Unterschriftenlisten möglichst bis zum 15. Dezember versandt werden, damit sie rechtzeitig beim Petitionsausschuss eingehen und für das Erreichen des Quorums von 50.000 mitgezählt werden können.
Aktualisierte Infomaterialien für das Wartezimmer mit QR-Code
Ergänzend zu den Vorlagen für die Unterschriftenlisten stehen Infoblätter, mit denen Praxen auf die Petition aufmerksam machen können, bereit. Diese wurden von der KBV aktualisiert, sodass Praxen jetzt auch auf die Möglichkeit der Online-Zeichnung hinweisen können.
- Praxisaushang mit Aufruf zum Unterschreiben und Petition (Stand: 22.11.2023)
- Praxisaushang mit Aufruf zum Unterschreiben online oder handschriftlich (Stand: 22.11.2023)
- Praxisaushang mit Aufruf zum Unterschreiben online (Stand: 22.11.2023)
- Unterschriftenliste (Stand: 16.10.2023)
- Hinweise zur Datenverarbeitung (Stand: 16.10.2023)