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24.11.2023

Ambulante Versorgung darf nicht weiter kaputtgespart werden

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Dörthe Arnold
Pressesprecherin / Leiterin Kommunikationsabteilung KV Berlin


KV Berlin hat Reduktion ärztlicher Leistungen beschlossen

Ab dem 1. Januar 2024 müssen sich die Patient:innen in Berlin darauf einstellen, dass in den Praxen weniger Behandlungstermine zur Verfügung stehen. Ab diesem Tag tritt ein gestern von der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin einstimmig beschlossener veränderter Honorarverteilungsmaßstab in Kraft, der zehn Prozent weniger Fallzahlen (Behandlungsfälle) im sogenannten Regelleistungsvolumen der Praxen vorsieht. Die Fallwerte (das Honorar pro Behandlungsfall) steigen im Gegenzug, sodass das Budget für die einzelne Praxis trotz weniger Behandlungsfälle gleichbleibt. Vereinfacht dargestellt werden die Praxen ab Januar nur noch so viele Patient:innen medizinisch versorgen und entsprechende Behandlungsfälle abrechnen, wie sie von den Krankenkassen bezahlt bekommen.

„Dabei ist uns ganz wichtig, dass in der Öffentlichkeit nicht ankommt, dass die Berliner Praxen ihren Patientinnen und Patienten die medizinische Behandlung verweigern. Das Gegenteil ist der Fall. Wir wollen mit diesem Schritt der Politik und den Krankenkassen klarmachen, dass etwas passieren muss, damit die ambulante Versorgung nicht an die Wand gefahren wird. Die Zeit der Rabatte muss vorbei sein. Wir sind nicht mehr in der Lage und auch nicht mehr gewillt, ärztliche Leistungen zu erbringen, die wir nicht voll bezahlt bekommen. Die ambulante Versorgung muss endlich ausreichend finanziert werden, damit die Praxen ihre Qualität halten und ihre medizinischen Fachangestellten angemessen bezahlen können und nicht immer mehr Ärztinnen und Ärzte der Niederlassung den Rücken kehren. Und das kommt am Ende auch den Patientinnen und Patienten zu Gute “, äußern sich dazu die Vertreterversammlung und der KV-Vorstand.

Bisher habe man – im Interesse der Patientenversorgung – darüber hinweggesehen, dass in Berlin nicht alle erbrachten ärztlichen Leistungen zu 100 Prozent bezahlt werden. Seit Jahren liegt die Leistungserbringung ca. 20 Prozent über der mit den Kassen vereinbarten bezahlten Leistungsmenge. „Das geht so nicht mehr. Die Ausgaben für Personal, Mieten, Energie und Ausstattung steigen immer weiter an, aber die Honorarentwicklung hält mit dieser Kostenexplosion nicht Schritt. Die Politik konzentriert sich auf die stationäre Versorgung und die Kassen vertreten die Auffassung, dass das Geld nicht der Leistung folgen muss. Jede andere Branche hätte in dieser Situation schon längst die Reißleine gezogen“, heißt es weiter. 

Die KV Berlin macht auch klar, dass es sich bei der verabschiedeten Regelung um eine Empfehlung handelt. „Wir haben damit Anreize für die Praxen geschaffen, sich zu überlegen, wie viele Patientinnen und Patienten sie für das zur Verfügung stehende Budget künftig behandeln können. Es ist weiterhin sichergestellt, dass Praxen, die über das Budget hinaus arbeiten, nicht schlechter gestellt sind. Allerdings mussten wir die sogenannte Restquote reduzieren, die Praxen erhalten, wenn sie über die Budgetgrenze Leistungen erbringen. Nur so konnten wir erreichen, dass für Leistungen innerhalb des Budgets mehr Geld zur Verfügung steht.“

Die KV Berlin sendet mit diesem Vorgehen ein deutliches Signal in Richtung Politik und Kassen. „Wir erwarten, dass das ambulante System nicht weiter kaputtgespart wird. Es geht mittlerweile schlichtweg um die Zukunft der ambulanten Versorgung. Das muss endlich in den Köpfen ankommen.“