Aus der KV Berlin
Urlaubs- und Vertretungsmeldungen für die Weihnachtsferien
Die Weihnachtsferien stehen bevor (23. bis 31. Dezember). Sollte Ihre Praxis Urlaub geplant haben, denken Sie bitte daran Ihren Urlaub zu melden und eine Vertretung für diese Zeit zu organisieren.
Bitte beachten Sie: Vertretungen sind gemäß §5 Abs. 1 der Verwaltungsrichtlinie zur ärztlichen Vertretung, Sicherstellungs- und Entlastungsassistenz gemäß §§ 32 ff. Ärzte-ZV, spätestens ab dem 8. Tag der Vertretungszeit anzeigepflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vertretung nur an einzelnen Tagen in der Woche erfolgt.
Sowohl Urlaub als auch Vertretung melden Sie schnell und einfach über das Online-Portal. Eine Urlaubs-/Vertretungsmeldung per E-Mail an das Arztregister ist nicht notwendig.
So melden Sie Abwesenheit oder Vertretungen über das Online-Portal
Melden Sie sich zunächst im Mitgliederbereich der Website an. Über die Startseite des Mitgliederbereichs (Menü „Für Praxen“ → „Mitgliederbereich“ → „Startseite“) können Sie sich
ins Online-Portal einloggen.
Im Online-Portal können Sie über die Menüpunkte „Mitteilungen/ Anträge an die KV“ → „Sprechzeiten/Abwesenheit“ der KV Berlin schnell und komfortabel Ihre geänderten Sprechzeiten, Urlaube und Vertretungsinformationen mitteilen. Die übermittelten Daten werden in jedem Fall von den Mitarbeiter:innen im Arztregister geprüft und anschließend in das Arztregister eingetragen.
Auf der Eingabeseite für Vertretungsregelungen sehen Sie im Überblick Ihrer Vertretungen der letzten 12 Monaten und Sie können bei der Eingabe von Sprechzeiten weitere Praxisinformationen angeben/ändern, die in der Online-Arztsuche angezeigt werden.
Mehr Informationen zu den Online-Services der KV Berlin finden Sie hier.
Öffnungszeiten der KV-Notdienstpraxen über die Feiertage
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst der KV Berlin ist auch an den Weihnachtsfeiertagen, zwischen den Jahren und an Neujahr rund um die Uhr erreichbar. Es kann unter der Telefonnummer 116117 während der Feiertage in Stoßzeiten allerdings zu längeren Wartezeiten kommen.
Darüber hinaus bieten die KV-Notdienstpraxen über Weihnachten und Neujahr zusätzliche Öffnungszeiten an:
KV-Notdienstpraxen für Erwachsene
Mo, 23.12.2024 | 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr |
Di, 24.12.2024 | 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr |
Mi, 25.12.2024 | 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr |
Do, 26.12.2024 | 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr |
Fr, 27.12.2024 | 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr |
Sa, 28.12.2024 | 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr |
So, 29.12.2024 | 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr |
Mo, 30.12.2024 | 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr |
Di, 31.12.2024 | 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr |
Mi, 01.01.2025 | 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr |
KV-Notdienstpraxen für Kinder und Jugendliche
Di, 24.12.2024 | 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr |
Mi, 25.12.2024 | 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr |
Do, 26.12.2024 | 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr |
Fr, 27.12.2024 | 15.00 Uhr bis 21.00 Uhr (mit Ausnahme Vivantes Neukölln) |
Sa, 28.12.2024 | 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr |
So, 29.12.2024 | 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr |
Di, 31.12.2024 | 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr |
Mi, 01.01.2025 | 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr |
Hybrid-DRG: Wichtige Informationen
Für 2024 gilt für die Hybrid-DRG-Abrechnung eine Übergangsregelung, das heißt Hybrid-DRG konnten und können über die reguläre Quartalsabrechnung abgerechnet werden. Am 31.12.2024 endet diese Übergangsreglung!
Für die Abrechnung Hybrid-DRG 2024 im Rahmen der GKV-Abrechnung kann letztmalig die Quartalsabrechnung Q4 2024 genutzt werden. Bitte reichen Sie Ihre, in 2024 erbrachten, Hybrid-DRG Leistungen mit der GKV-Abrechnung bis 08.01.2025 zur Abrechnung ein.
Ab dem 01.01.2025 werden sich die Regelungen zur Abrechnung der Hybrid-DRG-Leistungen ändern. Der Abrechnungsvertrag wird ab 2025 BSNR-bezogen geschlossen, zudem ändern sich die Abrechnungsmodalitäten.
Die KV Berlin hat zu den wesentlichen Änderungen im Rahmen der Hybrid-DRG Abrechnung in zwei Informationsveranstaltungen (25.11. und 10.12.) informiert.
Diese und weitere Informationen finden Sie auf der Website der KV Berlin.
Terminservice: Meldebedarfe für das 1. Quartal 2025
Die Terminservicestelle der KV Berlin hat die Meldebedarfe für das 1. Quartal 2025 veröffentlicht und bittet um Meldung von Terminen der entsprechenden Fachrichtungen.
Bitte beachten Sie: Bitte nutzen Sie den 116117 Terminservice und melden dort die Termine, die von TSS und Leitstelle vermittelt werden. Auch Hausärzt:innen und Kinder- und Jugendmediziner:innen können darüber Termine zu Fachärzt:innen vermitteln. Alle Informationen hier.
Livestream zur ePA: Mitschnitt ist jetzt in der Mediathek verfügbar
Am 29. November hat die KV Berlin zusammen mit der gematik und der KBV in einem Livestream zur elektronischen Patientenakte (ePA) informiert und zahlreiche Fragen der KV-Mitglieder zur ePA beantwortet. Der Mitschnitt der Veranstaltung ist jetzt in der Mediathek im geschützten Mitgliederbereich der Website abrufbar.
Die KBV hat außerdem ein umfangreiches Infopaket zusammengestellt. Die Materialien können auf der Website der KBV oder auf der KV-Themenseite abgerufen werden.
Weitere Meldungen
1. Änderungsvereinbarung mit IKK BB geschlossen
KV Berlin und IKK BB haben den Vertrag für Leistungen im Rahmen einer augenärztlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung zum 01.01.2025 angepasst.
2. Änderungsvereinbarung mit IKK BB geschlossen
KV Berlin und IKK BB haben den Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens mit Wirkung zum 01.01.2025 angepasst.
Update: Übergangsregelung ausgelaufen – Appell des BMG
Das BMG spricht sich für eine Verlängerung der bisherigen Übergangsregelung zur Verordnungsfähigkeit von sonstigen Produkten zur Wundversorgung bis zum 2. März 2025 aus.
Neuerungen zum Rahmenvertrag
Die energie-BKK tritt dem Vertrag zum 01.01.2025 bei. Aufgrund der hohen Teilnehmerzahlen hat der BKK Landesverband Bayern die Bestellung von Flyern/Postkarten auf 50 Stück angepasst.
Aus der Gesundheitspolitk
Vertreterversammlung der KBV: Forderungen an neue Regierung formuliert
Bei der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) stand die aktuelle politische Lage im Mittelpunkt. Der Vorstand der KBV forderte einen gesundheitspolitischen Neustart. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen rief zu einem gemeinsamen „Pakt für die Selbstverwaltung“ aus Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV), Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und KBV auf. Diese Akteure seien es, die die Versorgung der Menschen organisieren, so Gassen. Auch der GKV-Spitzenverband sollte als Ansprechpartner nicht vergessen werden.
Im Rahmen der Sitzung veröffentlichte die KBV ein Positionspapier zur Bundestagswahl 2025 mit Forderungen an die Politik. Dabei stellt die KBV sechs zentrale Forderungen:
- Selbstverwaltung als tragende Säule des Gesundheitswesens
- Das Gesundheitswesen braucht eine verlässliche Gesundheitspolitik
- Sicherung einer angemessenen Finanzierung als Investition in die Zukunft des Gesundheitswesens
- gute Medizin braucht gute Rahmenbedingungen und praxistaugliche Digitalisierung – für mehr Versorgung und weniger Bürokratie
- mehr Steuerung und Orientierung in unserer Versorgung
- Leistung im Gesundheitswesen muss sich lohnen
Das Positionspapier der KBV zur Bundestagswahl 2025 finden Sie hier.
Auf der Website der KBV sind die Aufzeichnung der Vertreterversammlung sowie die Berichte des KBV-Vorstands und die Pressemitteilung zur Sitzung abrufbar.
Für die Praxis
Niederlassungstag für Ärzt:innen: Die KV Berlin unterstützt bei der Existenzgründung
Sie interessieren sich für eine Niederlassung in Berlin? Während eines zweitägigen Niederlassungstages für Ärzt:innen am 10. und 11. Januar 2025 zeigt die KV Berlin den kompletten Weg in die Niederlassung und liefert detaillierte Informationen rund um die erfolgreiche Existenzgründung. Fachexpert:innen für Recht, Steuern und Finanzen geben Tipps und Hinweise zu den ersten Schritten in die Freiberuflichkeit. Die Teilnahme ist kostenlos.
Themenschwerpunkte:
- Chancen der Freiberuflichkeit
- Gestaltungsspielräume und Einkommenssituation
- Teilnahme an vertragsärztlicher Versorgung: Facharztprüfung, Arztregistereintrag
- Der Honorar-Verteilungsmaßstab der KV Berlin
- Praxiskauf und Finanzierbarkeit
- Das Zulassungs- und das Übernahmeverfahren
- Bedarfsplanung, Kooperation
- BWL-Grundlagen und Steuern, Grundausstattung für die Niederlassung
- Juristische Tipps und Tricks: Kaufrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht
Alle Informationen zum Seminar und zur Anmeldung finden Sie hier.
Seminare und Fortbildungen der KV Berlin: Programm 2025 veröffentlicht
Das Seminarprogramm der KV Berlin für das Jahr 2025 ist ab sofort online abrufbar. Von A wie Abrechnung bis Z wie Zulassung: Es steht ein umfangreiches Angebot an Fort- und Weiterbildungen für Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und für Praxismitarbeitende bereit.
Alle Fortbildungen und Seminare finden Sie auf der Website der KV Berlin.
Therapie-Kompass zu Off-Label-Use Arzneimitteln der Long COVID- Therapie
Im Rahmen der Long COVID Behandlung können auch Arzneimittel therapeutische Erfolge erzielen, denen formal die Zulassung für diese Diagnose fehlt. Gezielte Zulassungen von Arzneimitteln für Patient:innen mit Long COVID gibt es bisher nicht. Daher hat eine Expert:innengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) einen Therapie-Kompass mit geeigneten Wirkstoffen und Wirkstoffgruppen, die für die Therapie der aufgeführten – häufig bei Long COVID auftretenden – zwölf Symptomkomplexe, entwickelt.
Der zur Information über die symptomorientierte Arzneimitteltherapie von Long COVID bei Erwachsenen erschienene Therapie-Kompass, enthält In- sowie Off-Label-Use Wirkstoffe/Wirkstoffgruppen mit den dazugehörigen Krankheitsbildern.
Die In-Label Arzneimittel und ihre Einsatzfelder sind türkis gekennzeichnet und können unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes und der Regelungen in der Arzneimittel-Richtlinie zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Die pink gekennzeichneten Seiten des Kompasses stellen die off-label Anwendungsgebiete dar, bei denen die Aufnahme in den Leistungskatalog der GKV über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geprüft wird und die momentan keine Leistung der GKV abbilden.
Erst nach Aufnahme der Wirkstoffe/Wirkstoffgruppen in die Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) kann von einer sicheren Kassenleistung innerhalb der aufgeführten Einsatzgebiete ausgegangen werden. Zum Off-Label-Use können Sie sich auch hier unter dem Themenpunkt Off-Label-Use informieren.
Der Therapie-Kompass beinhalt zudem Dosierungsempfehlungen und Hinweise der Expert:innengruppe. Basis sind dabei die aktuellen Leitlinien zum jeweiligen Krankheitsbild. Konkrete Beispiele innerhalb aufgeführter Substanzklassen basieren auf Erfahrungen aus der Expert:innengruppe.
Kampagne gegen sexuelle Gewalt an Kindern: Infomaterialien für Praxen
Die Kampagne „Nicht wegschieben“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs macht auf das Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche aufmerksam und appelliert mit dem Titel „Schieb deine Verantwortung nicht weg!“ an Erwachsene, Verantwortung zu übernehmen und zu handeln, wenn sexualisierte Gewalt vermutet wird. Hierfür vermittelt die Initiative Ideen und Anregungen und gibt Tipps, wie jede:r beim Schutz von Kindern und Jugendlichen aktiv werden kann.
Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen können die Aktion unterstützen und kostenfrei Informationsmaterialien für die Auslage im Wartezimmer bestellen. Neben Plakaten, Aushängen und Postkarten können auch Exemplare der Heftreihe „Nicht wegschieben“ zum Selbstlesen und Weitergeben über die Kampagnenseite bestellt werden.
Weitere Meldungen
Einrichtungsbefragung 2025 zum QS WI für das Jahr 2024
Die Einrichtungsbefragung zum 2. Qualitätssicherungsverfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektion“ findet von Anfang Januar bis voraussichtlich Mitte Februar 2025 statt.
Neue Broschüre zu Hygiene und Medizinprodukten in Arztpraxen
Die Broschüre bietet praxisnahe Tipps und Informationen rund um die behördliche Überwachung von Arztpraxen. Sie kann online abgerufen werden.
Erstbefüllung weiterhin abrechenbar
Der Bewertungsausschuss hat die EBM-Leistung zur Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) bis Ende 2025 verlängert. Demnach kann die entsprechende Pauschale weiterhin abgerechnet werden.
Vorerst keine Sanktionen aufgrund fehlender ePA-Software
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) darüber informiert, dass vorerst keine Sanktionen bei der elektronischen Patientenakte (ePA) erfolgen werden.