KV Berlin und IKK BB haben den Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens mit Wirkung zum 01.01.2025 angepasst.
Die 2. Änderungsvereinbarung zum auf der Grundlage von § 73c SGB V geschlossenen Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens vom 07.04.2015, zuletzt geändert durch die 1. Änderungsvereinbarung vom 06.04.2020, tritt zum 01.01.2025 in Kraft und umfasst die Umstellung der Rechtsgrundlage auf § 140a SGB V, die Neufassung des Vertrages sowie Anpassung diverser vertraglicher Regelungen sowie die Änderung der aus dem Vertrag abrechenbaren Symbolnummer (SNR).