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06.12.2024

2. Änderungsvereinbarung mit IKK BB geschlossen

Hautkrebsvorsorge

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


KV Berlin und IKK BB haben den Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens mit Wirkung zum 01.01.2025 angepasst.

Die 2. Änderungsvereinbarung zum auf der Grundlage von § 73c SGB V geschlossenen Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens vom 07.04.2015, zuletzt geändert durch die 1. Änderungsvereinbarung vom 06.04.2020, tritt zum 01.01.2025 in Kraft und umfasst die Umstellung der Rechtsgrundlage auf § 140a SGB V, die Neufassung des Vertrages sowie Anpassung diverser vertraglicher Regelungen sowie die Änderung der aus dem Vertrag abrechenbaren Symbolnummer (SNR).