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03.12.2024

Vorerst keine Sanktionen aufgrund fehlender ePA-Software

Elektronische Patientenakte

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) darüber informiert, dass vorerst keine Sanktionen bei der elektronischen Patientenakte (ePA) erfolgen werden.

Aufgrund der zeitlichen Anpassung des Rollouts für die ePA hat das BMG die Sanktionen gegen Praxen ausgesetzt. Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen müssen keine finanziellen Nachteile befürchten, wenn sie das aktuelle ePA-Modul nicht installiert haben, solange der bundesweite Rollout nicht erfolgt ist. Darüber hat das BMG die KBV informiert.

Ursprünglich sollten alle Praxen am 15. Januar 2025 über eine aktuelle Software zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) verfügen. Anderenfalls wäre ihnen das Honorar um ein Prozent gekürzt und TI-Pauschale abgesenkt worden. Dies hatte die KBV wiederholt kritisiert und die Abschaffung gefordert.

Überprüfung nach Rollout
Eine Überprüfung zur geforderten Technik findet laut BMG statt, wenn der bundesweite Rollout erfolgt ist. Dies wird voraussichtlich nach dem ersten Quartal 2025 der Fall sein.

Das BMG hatte kürzlich bekanntgegeben, dass die PVS-Hersteller nicht mehr verpflichtet seien, alle Praxen bis zum 15. Januar mit einem zertifiziertem ePA-Modul auszustatten. Der Rollout seitens der Industrie solle zunächst in den Modellregionen beginnen.

Wenn die Erfahrungen dort positiv seien, schließe sich der bundesweite Rollout – zusammen mit der Nutzungsverpflichtung der Ärzte und Psychotherapeuten – an, teilte das Ministerium weiter mit. Dies erfolge frühestens ab dem 15. Februar 2025.