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06.12.2024

1. Änderungsvereinbarung mit IKK BB geschlossen

Augenärztliche Vorsorgeuntersuchung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


KV Berlin und IKK BB haben den Vertrag für Leistungen im Rahmen einer augenärztlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung zum 01.01.2025 angepasst. 

Die 1. Änderungsvereinbarung zum auf der Grundlage von § 140a SGB V geschlossenen Vertrag für Leistungen im Rahmen einer augenärztlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung vom 29.11.2012 tritt zum 01.01.2025 in Kraft und umfasst die Umstellung der Rechtsgrundlage auf § 140a SGB V, die Erweiterung der teilnahmeberechtigten Altersgruppe sowie die Aufnahme eines Teilnahmeverfahrens für die Versicherten.