KV Berlin und IKK BB haben den Vertrag für Leistungen im Rahmen einer augenärztlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung zum 01.01.2025 angepasst.
Die 1. Änderungsvereinbarung zum auf der Grundlage von § 140a SGB V geschlossenen Vertrag für Leistungen im Rahmen einer augenärztlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung vom 29.11.2012 tritt zum 01.01.2025 in Kraft und umfasst die Umstellung der Rechtsgrundlage auf § 140a SGB V, die Erweiterung der teilnahmeberechtigten Altersgruppe sowie die Aufnahme eines Teilnahmeverfahrens für die Versicherten.