Terminvermittlungen über den Hausarzt und die Terminservicestelle
Für eine schnelle Terminvermittlung gelten seit 1. Januar 2023 höhere Zuschläge. Auch Haus- sowie Kinder- und Jugendärzt:innen erhalten eine höhere Pauschale, wenn Sie für ihre Patient:innen zeitnah einen Termin bei einer Fachärztin/einem Facharzt oder einer Psychotherapeutin/einem Psychotherapeuten vereinbaren.
Im Folgenden sind alle praxisrelevanten Informationen für den Hausarztvermittlungsfall sowie den TSS-Terminfall und TSS-Akutfall zusammengefasst.
eTerminservice: Bitte nutzen Sie den eTerminservice, um von den höheren Zuschlägen zu profitieren. Dort melden Sie die Termine, die von TSS und Leitstelle vermittelt werden. Auch Hausärzt:innen und Kinder- und Jugendmedizinier:innen können darüber Termine zu Fachärzt:innen vermitteln. Alle Informationen hier.
Ein Hausarztvermittlungsfall mit entsprechendem Zuschlag liegt vor, wenn Hausärzt:innen ihren Patienten oder ihre Patientin bei dringend medizinischen Behandlungsbedarf innerhalb von vier Tagen – in Ausnahmefällen innerhalb von 35 Tagen – an Fachärzt:innen oder Psychotherapeut:innen vermitteln. Je nach Vermittlungszeit werden die Zuschläge für Fachärzt:innen und Psychotherapeut:innen abgestaffelt gezahlt. Die Entscheidung, ob ein medizinisch dringender Behandlungsbedarf gegeben ist, liegt allein im Ermessen des Hausarztes oder der Hausärztin.
Bitte beachten Sie:
- Ob ein Hausarztvermittlungsfall ausgelöst wird, entscheidet allein der behandelnde Hausarzt oder die behandelnde Hausärztin:
- in Fällen, bei denen dringende medizinische Behandlung geboten ist
oder - wenn eine Unzumutbarkeit der Terminvereinbarung mit Blick auf den Patienten besteht.
- Fachärzt:innen dürfen Patient:innen nicht mit einer regulären Überweisung zum Hausarzt /zur Hausärztin zurückschicken, um diese in einen Hausarztvermittlungsfall einzutauschen.
- Fachärzt:innen dürfen eine eigene Terminvergabe abseits medizinischer Gründe nicht verweigern und einen Hinweis auf einen vermeintlichen Überweisungszwang aussprechen.
TSS-Fall und TSS-Akutfall
Die Vermittlung erfolgt beim TSS-Terminfall ausschließlich über die Terminservicestelle (TSS). Beim TSS-Akutfall werden die Termine innerhalb von 24 Stunden nach medizinischer Ersteinschätzung durch die Leitstelle der 116117 vergeben oder durch die Patient:innen eigenständig im 116117 Terminservice gebucht. Je nach Terminart benötigen Patient:innen für die Terminvermittlung einen 12-stelligen Vermittlungscode, der auf die Überweisung aufgedruckt wird. Bei Buchung eines TSS-Akutfalls benötigen die Patient:innen keinen Überweisungsschein zur Vorlage in der Praxis.
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