Aus der KV Berlin
HVM 2025: Keine weitere Fallzahlsenkung vorgesehen
Im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) 2025 wird die in diesem Jahr eingeführte zehnprozentige Fallzahlsenkung wieder gestrichen. Wie Dr. Markus Jäckel, Hauptabteilungsleiter Abrechnung und Honorarverteilung in der KV Berlin, in der vergangenen Sitzung der Vertreterversammlung berichtete, habe die getroffene Maßnahme die erhoffte Veränderung gebracht, beim Großteil der Arztgruppe ist die Fallzahl der Abrechnung des Quartals 1/2024 geringer als im Vorjahresquartal.
Mit den Anpassungen des HVM 2024, die durch eine Resolution der VV beschlossen wurden, sollte die zu erbringende Leistungsmenge auf die mit den Krankenkassen vereinbarte Leistungsmenge reduziert werden.
Wie Jäckel ausführte, hat sich die RLV-Fallzahl bei den Hausärzten im Vergleich der Quartale 1/2024 und 1/2023 um zwei Prozent reduziert, bei den Fachärzten ging die Fallzahl um fünf Prozent zurück. Über alle Fachgruppen reduziert sich die Fallzahl um vier Prozent.
Durch die Streichung der zehnprozentigen Fallzahlsenkung im HVM wird eine weitere – nicht gewollte – Absenkung 2025 vermieden. Die bereits stattgefundene Fallzahlsenkung 2024 bleibt aber bestehen.
Musterklageverfahren der TK: Abrechnung der GOP 01747 /01748 nur unter Vorbehalt möglich
Die Gebührenordnungspositionen 01747 und 01748 sind für die Aufklärung und Durchführung des Ultraschall- Screening Bauchaortenaneurysmen laut EBM und Teil B. II. der Gesundheitsuntersuchungs- Richtlinie (GU-RL) bei männlichen Patienten ab dem Alter von 65 Jahren nur einmal im Leben berechnungsfähig.
Derzeit werden von den gesetzlichen Krankenkassen vermehrt Honorarrückforderungsanträge nach §106d SGB V, mit dem Antragsgrund der mehrmaligen Abrechnung der GOP 01747 und 01748 bei Patienten durch verschiedene Praxen, gestellt. Diese Anträge werden seitens der Kassenärztlichen Vereinigung bundesweit, mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt nicht unterstellt werden kann, dass sie bzw. er Kenntnis davon hatte, ob der Versicherte diesbezüglich anderweitig in Behandlung war.
Die Techniker Krankenkasse hat bei verschiedenen Sozialgerichten bundesweit Klage diesbezüglich eingereicht, um zu bewirken, dass die GOP ab der zweiten abrechnenden Vertragsärzt:in gestrichen werden.
Aus diesem Grund, steht bereits seit dem 1. Quartal 2023 die Vergütung der GOP 01747/01748 unter Vorbehalt (siehe Nebenbestimmungen des Honorarbescheides), solange die anhängigen Musterklageverfahren der Techniker Krankenkasse noch nicht entschieden sind. Eine nachträgliche Korrektur der Honorarbescheide wird nach Eintritt der höchstrichterlichen Entscheidung von Amtswegen vorgenommen.
Die KV Berlin empfiehlt Ärzt:innen, bei ihren Patienten zu erfragen, ob die Behandlung bereits stattgefunden hat und sich dies im besten Fall schriftlich bestätigen zu lassen. Ein Musterschreiben finden Sie hier.
Termin-Zuweisungs-Aktion bei KJPlern
In einer gemeinsamen Aktion vom Vorstand der KV Berlin und dem Beratenden Fachausschuss Psychotherapie (BFA PT) wurden im Mai und Juni Termine an Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zugewiesen.
Da im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie dauerhaft zu wenig Termine an die Terminservicestelle der KV Berlin gemeldet werden und es viele offene Patientenanfragen gibt, hatte sich der Vorstand und der BFA PT auf dieses Vorgehen verständigt. Vorab wurden die Berufsverbände der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten über diese „Zuweisungs-Aktion“ informiert.
Da es sich um eine einmalige Aktion handelt, denken Sie bitte weiterhin an die von der KV Berlin ausgerufene Meldepflicht.
Termine für U-Untersuchungen benötigt
Aufgrund der angespannten Lage bezüglich Terminen für U-Untersuchungen bittet die KV Berlin um Unterstützung. Derzeit können die gemeldeten Termine die hohe Nachfrage an Terminen nicht abdecken. Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendmedizin werden gebeten, sofern sie noch Kapazitäten haben, Termine an die Terminservicestelle zu melden. Weitere Informationen zur Terminmeldung erhalten Sie hier. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Aus der Vertreterversammlung
Themen aus der VV am 04.07.2024
Zunächst berichtet Dr. Kerstin Zeise, Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und stellvertretende Vorsitzende der VV, zur zweitägigen Klausurtagung der VV vom 31.5.-1.6.. Zeise gab einen Überblick zu den dort besprochenen Themen bezüglich des Services der KV Berlin – Service, Digitalisierung und Abrechnung. Dr. Gabriela Stempor wies auf die Sitzungstermine 2025 sowie die Klausurtagung im kommenden Jahr hin.
Termine im Überblick: 27.02., 22.05., 10.07., 25.09., 20.11., Klausurtagung am 04/05.4.
Im Bericht des Vorstands referiere Dr. Christiane Wessel unter anderem zum aktuellen Stand des elektronischen Honorarfestsetzungsbescheid, zur Planung des 4. Standorts der KV Praxis im Bezirk Treptow-Köpenick und zu den aktuellen Gesetzesinitiativen des BMG.
Weitere Informationen zur Vertreterversammlung finden Sie hier.
Für die Praxis
3. Quartal 2024: Änderungen auf einen Blick
Von Abrechnungsthemen über Corona und genehmigungspflichtige Leistungen bis hin zu Digitalisierung und Service-Tipps – der Quartalswechsel bringt wieder zahlreiche Neuerungen für Praxen. Für einen Überblick über wichtige Änderungen empfiehlt sich ein Blick auf die KV-Website unter „Neu zum Quartal“. Mit Auswahl des Filters „Neu zum 1. Juli“ werden alle Praxis-News mit Neuigkeiten zum 1. Juli angezeigt.
Auch die KBV hat alle wesentlichen Änderungen auf einer Seite zusammengefasst.
kv.dox: KIM-Dienst der KBV seit 1. Juli günstiger
Die KBV senkt die monatlichen Kosten für ihren Kommunikationsdienst kv.dox. Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen zahlen seit 1. Juli je KIM-Adresse nur noch 5,90 Euro statt bisher 6,55 Euro.
Zu dem Preis von monatlich 5,90 Euro ab Juli kommt wie bisher die Mehrwertsteuer sowie eine Administrationspauschale hinzu. Im Angebot enthalten ist eine KIM-Adresse für die Praxis, eine unbegrenzte Anzahl von Nachrichten, die Bereitstellung von KIM (inklusive Clientmodul) sowie der technische Support. Der erste Monat ist kostenfrei.
Umstellung auf elektronische Rechnung
Auf Wunsch können Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, die den Dienst nutzen, ab sofort auf papierlose Rechnungen umsteigen und diese per E-Mail erhalten. Für alle, die ihre Rechnung weiterhin per Post erhalten möchten, erhöht sich die Administrationspauschale von 3,03 Euro auf 3,55 je Quartal (zzgl. Mehrwertsteuer). Bei digitalen Rechnungen bleibt die Administrationspauschale gleich.
Weitere Informationen finden Sie in der KBV-PraxisNachricht und auf der KBV-Themenseite.
Für die Praxis
Altersgrenze bei Mammographie-Screening angehoben
Seit 1. Juli können auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen. Für Haus- und Facharztpraxen gibt es Hinweise zur Patientinneninformation.
Bundesweite Befragung von Praxen startet im Juli
Vertragsärzt:innen und -psychotherapeut:innen können derzeit an der jährlichen Befragung „PraxisBarometer Digitalisierung“ teilnehmen, um ihre Erfahrungen und Erwartungen zu teilen.
Vorläufige DiGA werden etwas höher vergütet
Ab Juli werden digitale Gesundheitsanwendungen mit ärztlicher Tätigkeit, die vorläufig in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen wurden, höher vergütet.
Neue GOP für Arzneimittel Orserdu®
Zum 1. Juli sind zwei neue Gebührenordnungspositionen bezüglich des Arzneimittels Orserdu® in den EBM aufgenommen worden.
Zertifizierte Software ab Oktober Pflicht
Die Verordnungssoftware für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) wird erst ab 1. Oktober 2024 Pflicht. Die Frist wurde um ein Quartal verlängert.
Angepasster EBM zum 1. Juli
Seit dem 1. Juli gibt es Neuerungen mit Blick auf das ambulante Operieren. Der Bewertungsausschuss passte die damit verbundenen Änderungen im EBM an.
Neue Leistungen im EBM
Seit dem 1. Juli müssen Vertragsärzte operative Eingriffe bei Brustimplantaten an das neue Implantateregister Deutschland melden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Gebührensätze für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen werden angehoben
Zum 1. Juli steigen die Gebühren der gesetzlichen Unfallversicherung um 4,22 Prozent. Zudem werden neue Leistungen aufgenommen, etwa zur Schmerztherapie.
Neue Ausgabe zur Isolierten PTT-Verlängerung veröffentlicht
Die KBV stellt eine neue Empfehlung zur Labordiagnostik bereit, die über die Abklärung einer isoliert verlängerten partiellen Thromboplastinzeit (PTT) informiert.
COVID-19-Impfung: Wöchentliche Dokumentation endet
Ab dem 1. Juli müssen Praxen nicht mehr wöchentlich ihre tagesbezogenen COVID-19-Impfdaten über das Impf-DokuPortal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) übermitteln.
EMDR in der Systemischen Therapie möglich
Die EMDR-Methode kann nun in der Systemischen Therapie bei Erwachsenen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen angewandt werden.
Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen ab Juli möglich
Ab 1. Juli kann die Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen angewandt werden.
Aktuelle Pressemitteilungen der KV Berlin
Notfallversorgung: Ohne Patientensteuerung droht ein Scheitern der Reform
NotfallGesetz – NotfallG
Gute hausärztliche Versorgung braucht eine solide Finanzierung
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
In eigener Sache
Intelligente Patientensteuerung nötig
Dr. Burkhard Ruppert, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, schreibt in seinem Standpunkt im Tagesspiegel Background über die Notfallversorgung in Berlin.
Lesen Sie hier den frei verfügbaren Artikel.
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