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05.07.2024

Neue GOP für Arzneimittel Orserdu®

EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

BA-Beschluss
KBV-PraxisNachricht

Zum 1. Juli sind zwei neue Gebührenordnungspositionen bezüglich des Arzneimittels Orserdu® in den EBM aufgenommen worden.

Bei Anwendung des Arzneimittels Orserdu® gibt es zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP). Dies hat der Bewertungsausschuss beschlossen. Ab 1. Juli sind diese zwei neuen GOP im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgebildet.

Bei der gezielten Bestimmung der wichtigsten aktivierenden ESR1-Mutationen mittels PCR-basierter Verfahren unter Verwendung von zirkulierender Tumor-DNA vor einer Behandlung mit Orserdu® wird die neue GOP 19466 berechnet. Die GOP ist zweimal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Ebenfalls neu und zweimal berechnungsfähig ist die GOP 19467. Diese ist bei der gleichzeitigen Bestimmung des PIK3CA- und ESR1-Mutationsstatus unter Verwendung von zirkulierender Tumor-DNA abrechenbar. Die bisherige GOP 19462 für die Bestimmung des PIK3CA-Mutationsstatus entfällt. Beide neuen GOP werden außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet.

Weitere Anpassungen
Durch den Beschluss des Bewertungsausschusses wurde geregelt, dass Leistungen im Abschnitt 19.4 EBM (In-vitro-Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen) nur berechnungsfähig sind, wenn sie mittels zyto-und/oder molekulargenetischer Verfahren durchgeführt wurden.