Ab dem 1. Juli müssen Praxen nicht mehr wöchentlich ihre tagesbezogenen COVID-19-Impfdaten über das Impf-DokuPortal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) übermitteln.
Zum 30. Juni endet die Verpflichtung der Vertragsärzt:innen zur Meldung der täglich durchgeführten COVID-19-Impfungen über das Impf-DokuPortal der KBV. Die COVID-19-Vorsorge-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums, in der die wöchentliche Meldung der Impfdaten verpflichtend vorgegeben wurde, ist bis zum 30. Juni befristet und tritt damit zum 1. Juli 2024 außer Kraft.
Die Regelungen im Infektionsschutzgesetz (§ 13 Abs. 5 S. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) zur KV-Impfsurveillance bleiben jedoch weiterhin bestehen, wonach im Rahmen der Abrechnung über die Symbolnummern (SNRn) gemäß der regionalen Impfvereinbarungen zusätzlich die Chargennummer angegeben werden muss. Für impfende Ärztinnen und Ärzte ergeben sich hier keine Änderungen (siehe KBV-PraxisNachricht vom 27.06.2024)
Ansonsten werden COVID-19-Impfungen ab 1. Juli 2024 dann wie jede andere Schutzimpfung dokumentiert – in der Patientenakte und im Impfausweis.
Die Bewertung für die Impfung gegen COVID-19 in Mehrdosenbehältnissen ergab sich bis zum 30.06.2024 aus der Durchführung der Einfachimpfung mit 87 Punkten, einem Dokumentationsaufwand mit 21,76 Punkten und einem Organisationsaufwand für die Mehrdosenbehältnisse mit 21,76 Punkten. Sobald der Dokumentations- und/oder der Organisationsaufwand wegfallen, entfällt deren Vergütung. Die KV Berlin befindet sich derzeit im Austausch mit den Krankenkassen und ihren Verbänden hinsichtlich einer Fortsetzung der bisherigen Punktezahl für den temporären Organisationsaufwand bei Mehrdosenbehältnissen. Der monetäre Zuschlag für den Dokumentationsaufwand (21,76 Punkten) wird jedoch von allen Krankenkassen, nach aktuellen Verhandlungsstand, nicht weiter übernommen und entfällt ab dem 01.07.2024.