Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
Der Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) hat die erste Lesung im Bundestag passiert und wird nun im Gesundheitsausschuss des Parlamentes beraten. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin begrüßt den Gesetzentwurf grundsätzlich, denn er betont die Bedeutung ambulanter Strukturen für die gesundheitliche Versorgung von Patient:innen. Auch zielt er darauf ab, den Beruf des Hausarztes attraktiver zu machen, indem etwa hausärztliche Leistungen künftig ihnen entsprechend honoriert werden sollen. Kritik übt die KV Berlin daran, dass der Entwurf völlig offen lässt, wie diese Honorierung in Zukunft gegenfinanziert werden soll.
Die Ziele des GVSG sind ambitioniert: Der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Mai vorgelegte Gesetzesentwurf sieht verschiedene Maßnahmen vor, um unter anderem dem bundesweit zunehmendem Mangel an Hausärzt:innen zu begegnen. Auch in Berlin ist der Mangel an Hausärzt:innen bereits spürbar, in den östlichen Stadtbezirken sind oder bleiben Hausarztsitze trotz vielfältiger Förderungsmaßnahmen und Unterstützungen durch die KV Berlin unbesetzt. Mehr Attraktivität des hausärztlichen Berufes soll dem Entwurf des GSVG nach der Wegfall budgetärer Begrenzungen für erbrachte Leistungen bringen. Budgets haben für ambulant tätige Ärzt:innen und ihre Praxen aktuell die Folge, dass nicht alle von ihnen erbrachten medizinischen und weiteren Leistungen adäquat honoriert werden. „Die im Entwurf vorgesehene Entbudgetierung für Hausärzt:innen ist längst überfällig und wir begrüßen sie sehr“, betont der Vorstand der KV Berlin. „Das Problem am Entwurf ist aber, dass er suggeriert, die Entbudgetierung käme ohne Mehr- oder Minderausgaben aus, und das ist ein Trugschluss. Zudem klammert der Entwurf das Thema Entbudgetierung von Fachärzt:innen komplett aus.“
Der Vorstand der KV Berlin verweist darauf, dass durch die Entbudgetierung die Kosten für hausärztliche Leistungen steigen werden. Zugleich sei damit zu rechnen, dass die Einnahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung künftig geringer ausfallen, etwa durch hohe Gesundheitsausgaben in einer älter werdenden Gesellschaft oder auch durch Trends auf dem Arbeitsmarkt hin zu mehr Teilzeittätigkeiten und damit einhergehenden geringeren Einzahlungen von Sozialabgaben an die GKV. „Der Entwurf des GVSG lässt offen, wie die Entbudgetierung in Zukunft finanziert werden soll. Das ist völlig inakzeptabel. Der Bundesgesundheitsminister muss sich hier positionieren. Nur mit einem durchdachten Finanzkonzept gelingt eine gute haus- und fachärztliche Versorgung auch in der Zukunft“, so der Vorstand der KV Berlin.
Neben einem solchen Konzept fordert die KV Berlin, künftig eine intelligente Steuerung von Patient:innen stärker in den Blick zu nehmen und über effiziente Strukturen eine den absehbar abnehmenden finanziellen und personellen Ressourcen im Gesundheitswesen gerechte und hochwertige Patientenversorgung zu erzielen. Vorschläge für eine effiziente Patientensteuerung werden seit langem diskutiert. Nur mit einer solchen Steuerung werden die Ressourcen ausreichen, um den Patient:innen die Versorgung zu garantieren, die auch tatsächlich notwendig ist. „Die Ideen für eine effiziente Steuerung der Patientenströme liegen längst auf dem Tisch“, sagt der Vorstand der KV Berlin. „Nun müssen sie vom Gesetzgeber aufgegriffen und ihre praktische Umsetzung endlich angeschoben werden.“