Die Verordnungssoftware für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) wird erst ab 1. Oktober 2024 Pflicht. Die Frist wurde um ein Quartal verlängert.
Da keine flächendeckende Nutzung von zertifizierter Software sichergestellt werden kann, wurde die Frist zur Vorhaltung einer entsprechenden Verordnungssoftware für DiGA verschoben. Praxen müssen nun spätestens ab 1. Oktober eine von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifizierte Software verwenden.
Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz wurde festgelegt, dass Praxen nur eine von der KBV zertifizierte Software für Verordnung von DiGA nutzen dürfen. Softwarehersteller sollten bis 1. Juli ihre Software durch die KBV zertifizieren lassen.
Probleme bei der Umsetzung führten nun dazu, dass eine rechtzeitige Zertifizierung aller Anbieter nicht möglich wurde. Damit den Praxen keine Probleme entstehen, wurde die Frist um ein Quartal verschoben. Bereits zertifizierte Software kann bereits vor dem 1. Oktober verwendet werden.