Die EMDR-Methode kann nun in der Systemischen Therapie bei Erwachsenen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen angewandt werden.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Anpassung der Psychotherapie-Richtlinie bezüglich der Behandlung Erwachsener mit posttraumatischer Belastungsstörung in der Systemischen Therapie wurde nicht beanstandet (siehe dazu Praxis-News vom 26.03.2024). Dieser ist Mitte Juni in Kraft getreten. Somit kann die EMDR-Methode bei Erwachsenen in der Systemischen Therapie angewandt und zulasten der Krankenkassen abgerechnet werden.
Die Abrechnung der EMDR-Methode (Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing) erfolgt über die bestehenden Ziffern der Systemischen Therapie im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).