Ambulant operierende Einrichtungen müssen, neben der Erstellung eines praxisinternen Hygieneplans (unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Verfahrensweisen), gemäß des Infektionsschutzgesetzes u. a. Maßnahmen zur Infektionshygiene festlegen. Auch das Auftreten nosokomialer Infektionen sowie von Erregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen gegen Antibiotika sowie deren Verbrauch muss erfasst und bewertet werden.
Thematisiert werden darüber hinaus auch die Aufgaben der Ärztin oder des Arztes als Leiter:in der Einrichtung, Meldungen von Infektionserkrankungen, mikrobiologische Untersuchungen sowie die Durchführung und Dokumentation von Hygienebelehrungen und Fortbildungen durch die/den Leiter:in der Einrichtung bzw. durch Dritte (bspw. Medizinprodukte-Hersteller). Unsere hygienerelevanten Leitfäden und Musterhygienepläne für die (psychotherapeutische) Arztpraxis finden Sie hier.
Themenschwerpunkte
- Gesetzliche und normative Anforderungen
- Baulich-technische Voraussetzungen
- Personelle Voraussetzungen
- Vermeidung postoperativer Wundinfektionen
- Qualitätsmanagement und qualitätssichernde Maßnahmen
- Dokumentationen – Statistiken
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