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Gemeinsame Selbstverwaltung
In den Gremien der Gemeinsamen Selbstverwaltung wirken Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaft und der Krankenkassen gleichermaßen auf verschiedenen Gebieten zusammen, um die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen. Die Gremien haben mit Ausnahme des Zulassungsausschusses einen unparteiischen Vorsitz. Ihre Aufgaben sind im Sozialgesetzbuch V verankert. Alle Mitarbeitenden sind ehrenamtlich tätig und nicht an Weisungen der KV Berlin gebunden.
Zulassungsausschuss
Gebiet:
Zulassung
An diesen Ausschuss wenden sich:
Antragstellende, die sich für die ärztliche oder psychotherapeutische Versorgung in Berlin zulassen möchten.
Aufgaben:
Der Zulassungsausschuss prüft die fachliche Eignung der Antragstellenden und den Bedarf an ärztlicher und psychotherapeutischer Versorgung in Berlin. Er entscheidet über die Niederlassung. Das Gremium ist auch befugt, vorhandene Zulassungen zu entziehen. Außerdem kann der Ausschuss Krankenhausärztinnen und -ärzte zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigen.
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Zulassung
Berufungsausschuss
Aufgabengebiet:
Zulassung
An diesen Ausschuss wenden sich:
Personen, die einen Antrag auf Zulassung gestellt haben, die KV Berlin, Krankenkassen
Aufgaben:
Der Berufungsausschuss bearbeitet und entscheidet über Widersprüche gegen Entscheidungen des Zulassungsausschusses. Bleibt der Widerspruch erfolglos, kann dagegen beim Sozialgericht Klage erhoben werden.
Zusammensetzung und Vorsitz:
Vorsitzender: Marc Sendowski
Beschwerdeausschuss
Aufgabengebiet:
Wirtschaftlichkeitsprüfung
An diesen Ausschuss wenden sich:
KV-Mitglieder, die Widerspruch gegen sie verhängte Honorarkürzungen oder Regresse einlegen wollen, KV Berlin oder Krankenkassen, die Widerspruch gegen Entscheidungen der Prüfungsstelle einlegen wollen.
Aufgaben:
Um zu überprüfen, ob ein KV-Mitglied in seinen Therapien und Verordnungen gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen hat, können die Kassenärztliche Vereinigung Berlin oder Krankenkassen eine Prüfungsstelle um Klärung anrufen. Gegen die Entscheidungen der Prüfungsstelle kann Widerspruch eingelegt werden vonseiten des betreffenden Arztes oder Psychotherapeuten, der KV oder den Krankenkassen. Der Beschwerdeausschuss entscheidet über diese Widersprüche. Gegen einen Bescheid dieses Ausschusses ist wiederum die Klage vor dem Sozialgericht möglich.
Zusammensetzung und Vorsitz:
Vorsitzender: Ludger Rode
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Wirtschaftlichkeitsprüfung
Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Berlin
Aufgabengebiet:
Bedarfsplanung
An diesen Ausschuss wenden sich:
KV-Mitglieder und Krankenkassen
Aufgaben:
In jedem Bundesland, so auch in Berlin, gibt es einen Landesausschuss (LA) der Ärzteschaft und Krankenkassen. Er ist dafür zuständig, auf Grundlage des Bedarfsplans eine Unter- oder Überversorgung festzustellen und gegebenenfalls Zulassungsbeschränkungen anzuordnen. Darüber hinaus entscheidet der Ausschuss gemäß der Bedarfsplanungs-Richtlinie darüber, ob in nicht unterversorgten Planungsbereichen zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf besteht. Können sich KV-Mitglieder und Krankenkassen nicht auf einen Bedarfsplan einigen, können sie den LA anrufen, um den Bedarfsplan festzusetzen.
Zusammensetzung und Vorsitz:
Der Landesausschuss hat einen unparteiischen Vorsitz, zwei weitere unparteiische Mitglieder sowie jeweils neun Delegierte aus den Reihen der KV-Mitglieder und Krankenkassen. Der Sitz der Geschäftsstelle liegt bei der
Kassenärztlichen Vereinigung Berlin.
Vorsitzende: Erika Behnsen
Kontakt:
Landesausschuss Ärzte und Krankenkassen in Berlin
Masurenallee 6 A
14057 Berlin
030 / 31 003-531
Fax: 030/ 31 003-311
LA-Aerzte-Krankenkassen@kvberlin.de
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Bedarfsplanung
Erweiterter Landesausschuss Berlin
Aufgabengebiet:
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)
An diesen Ausschuss wenden sich:
Krankenhäuser und Mitglieder der KV Berlin, die an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) teilnehmen möchten.
Aufgaben:
Dem erweiterten Landesausschuss (eLA) wird die Teilnahme an der ASV unter Beifügung entsprechender Belege schriftlich angezeigt. Der Ausschuss entscheidet dann darüber, ob die beantragten spezialfachärztlichen Leistungen erbracht werden dürfen.
Eine entsprechende Anzeige zur Teilnahme an der ASV ist erst möglich, nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss die entsprechenden Konkretisierungen für die in § 116 b SGB V genannten schweren Verlaufsformen von Erkrankungen und seltenen Erkrankungen beschlossen hat und diese veröffentlicht wurden.
Zusammensetzung und Vorsitz:
Der eLA besteht aus 27 von den Trägerorganisationen entsandten Mitgliedern (jeweils neun Delegierte aus den Reihen der KV-Mitglieder, Krankenkassen und Krankenhäusern) sowie zusätzlich drei unparteiischen Mitgliedern, die rechtlich nicht identisch sein müssen mit den unparteiischen Mitgliedern des LA. Außerdem haben sowohl Patientenvertretungen als auch die Aufsichtsbehörde ein Anwesenheits- und Mitberatungsrecht bei den Sitzungen des eLA.
Die Geschäftsstelle des erweiterten Landesausschusses Berlin ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin angesiedelt.
Vorsitzende: Erika Behnsen
Kontakt:
Erweiterter Landesausschuss Berlin
c/o Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Masurenallee 6 A
14057 Berlin
030 / 31 003-418
030 / 31 003-419
Fax: 030/ 31 003-50659
E-LA-Berlin@kvberlin.de
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Bedarfsplanung
Teilnahmeunterlagen ASV-Indikationen
Landesschiedsamt
Aufgabengebiet:
Honorarverhandlungen
An diesen Ausschuss wenden sich:
KV Berlin und Krankenkassen
Aufgaben:
Wenn sich die KV Berlin und die Krankenkassen bei Vertragsverhandlungen nicht einigen können, fällt das Landesschiedsamt als schlichtende Instanz eine Entscheidung.
Zusammensetzung und Vorsitz:
Es ist paritätisch mit Vertretern der KV und der Krankenkassen besetzt. Gegen die Entscheidung des Schiedsamtes kann vor dem Landessozialgericht geklagt werden.
Vorsitzende: Dr. Ulrich Orlowski