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Mitglieder eines Ausschusses kommen zu gemeinsamen Sitzungen zusammen. Bild von Adobe Stock / peterschreibermediaMitglieder eines Ausschusses kommen zu gemeinsamen Sitzungen zusammen. Bild von Adobe Stock / peterschreibermedia
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In den Gremien der Gemeinsamen Selbstverwaltung wirken Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaft und der Krankenkassen gleichermaßen auf verschiedenen Gebieten zusammen, um die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen. Die Gremien haben mit Ausnahme des Zulassungsausschusses einen unparteiischen Vorsitz. Ihre Aufgaben sind im Sozialgesetzbuch V verankert. Alle Mitarbeitenden sind ehrenamtlich tätig und nicht an Weisungen der KV Berlin gebunden.

Zulassungsausschuss
Berufungsausschuss
Beschwerdeausschuss
Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Berlin
Erweiterter Landesausschuss  Berlin
Landesschiedsamt