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Bedarfsplan für Berlin
Bedarfsplan für Berlin
Bedarfsplan für den Zulassungsbezirk Berlin
Anlage 1 zum Bedarfsplan (Stichtag 01.07.2024, Veröffentlichung 14.11.2024)
Gemeinsames Landesgremium für das Land Berlin
Fortschreibung zum Letter of Intent (LOI) / Anpassung der Tabellen zur Versorgungs-
steuerung mit bezirklichen Versorgungsgraden (Datenstand: 01.07.2024, Veröffentlichung 14.11.2024)
Letter of Intent: Versorgungssteuerung auf der Grundlage des Bedarfsplans 2013
Pressemitteilung: Gemeinsames Landesgremium beschließt Strategie zur gerechteren Ärzteverteilung in Berlin
Infoseite des Landesgremiums
Planungsbereiche für Kinder- und Jugendärzte
Für den Zulassungsbezirk Berlin gilt seit dem 24.10.2023 für die Arztgruppe der Kinder- und Jugendärzte gemäß § 12 Absatz 3 Satz 6 Bedarfsplanungs-Richtlinie eine abweichende Raumordnung. Berlin ist danach in vier Planungsbereiche gegliedert:
- Planungsbereich I: Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Pankow, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg und Neukölln
- Planungsbereich II: Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf
- Planungsbereich III: Treptow-Köpenick
- Planungsbereich IV: Spandau, Reinickendorf
Nähere Erläuterungen hierzu sind in dem Bedarfsplan für den Zulassungsbezirk Berlin zu finden.
Planungsbereiche für Hausärzte
Für den Zulassungsbezirk Berlin gilt seit dem 28.10.2020 für die Arztgruppe der Hausärzte gemäß § 11 Absatz 3 Satz 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie eine abweichende Raumordnung. Berlin ist danach in drei Planungsbereiche gegliedert:
- Planungsbereich I: Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf, Pankow, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg und Neukölln
- Planungsbereich II: Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg
- Planungsbereich III: Treptow-Köpenick
Nähere Erläuterungen hierzu sind in dem Bedarfsplan für den Zulassungsbezirk Berlin zu finden.
Neue Zulassungsmöglichkeiten
Mit Beschlüssen vom 17.05.2024, wirksam am 31.05.2024 hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Berlin (LA) festgestellt, dass für die Arztgruppe der Frauenärzte, der Psychosomatiker, der Kinder- und Jugendärzte und der Hausärzte Niederlassungsmöglichkeiten bestehen.
Weitere Informationen über die Niederlassungsmöglichkeiten finden Sie hier.