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Planungsbereiche für Kinder- und Jugendärzte

Für den Zulassungsbezirk Berlin gilt seit dem 24.10.2023 für die Arztgruppe der Kinder- und Jugendärzte gemäß § 12 Absatz 3 Satz 6 Bedarfsplanungs-Richtlinie eine abweichende Raumordnung. Berlin ist danach in vier Planungsbereiche gegliedert:

  • Planungsbereich I: Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Pankow, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg und Neukölln
  • Planungsbereich II: Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf
  • Planungsbereich III: Treptow-Köpenick
  • Planungsbereich IV: Spandau, Reinickendorf  

Nähere Erläuterungen hierzu sind in dem Bedarfsplan für den Zulassungsbezirk Berlin zu finden.

Planungsbereiche für Hausärzte

Für den Zulassungsbezirk Berlin gilt seit dem 28.10.2020 für die Arztgruppe der Hausärzte gemäß § 11 Absatz 3 Satz 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie eine abweichende Raumordnung. Berlin ist danach in drei Planungsbereiche gegliedert:

  • Planungsbereich I: Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf, Pankow, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg und Neukölln
  • Planungsbereich II: Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg
  • Planungsbereich III: Treptow-Köpenick

Nähere Erläuterungen hierzu sind in dem Bedarfsplan für den Zulassungsbezirk Berlin zu finden.

Neue Zulassungsmöglichkeiten 

Mit Beschlüssen vom 17.05.2024, wirksam am 31.05.2024 hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Berlin (LA) festgestellt, dass für die Arztgruppe der Frauenärzte, der Psychosomatiker, der Kinder- und Jugendärzte und der Hausärzte Niederlassungsmöglichkeiten bestehen. 

Weitere Informationen über die Niederlassungsmöglichkeiten finden Sie hier