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Vertragsärzt:innen üben ihre Tätigkeit grundsätzlich persönlich und in freier Praxis aus (Wesen des freien Berufes). Vom Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung hat der Gesetzgeber Ausnahmen vorgesehen.

Vertretungen sind gemäß §5 Abs. 1 der Verwaltungsrichtlinie zur ärztlichen Vertretung, Sicherstellungs- und Entlastungsassistenz gemäß §§ 32 ff. Ärzte-ZV, spätestens ab dem 8. Tag der Vertretungszeit Anzeigepflicht. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vertretung nur an einzelnen Tagen in der Woche erfolgt.

Von einer Vertretung spricht man allgemein, wenn ein anderer Arzt / eine andere Ärztin für eine bestimmte Zeit anstelle des Vertragsarztes / der Vertragsärztin eigenverantwortlich tätig wird, ihn also den im Gesetz bestimmten Gründen wie Urlaub, Krankheit oder Fortbildung ersetzt.

Im Unterscheid zu einer Vertretertätigkeit wird bei einer Assistenz ein weiterer Arzt / eine weitere Ärztin grundsätzlich neben einem/einer Vertragsarzt / -ärztin – also unterstützend oder entlastend – unter dessen Anleitung und Überwachung tätig.

Während eine Vertretertätigkeit Fachgebietsidentität voraussetzt, ist für eine Assistenztätigkeit grundsätzlich eine Approbation ausreichend. Soll die Assistenz aber auch in Abwesenheit des/der Vertragsarztes/Vertragsärztin (zum Beispiel Urlaub, Krankheit, Fortbildung) Vertretertätigkeiten übernehmen, ist auch hier eine Fachgebietsidentität erforderlich.

Ärzt:innen können sich vertreten lassen, Assistent:innen einsetzen und Ärzt:innen dauerhaft anstellen. Während Vertretungen und Assistenzen anzeigepflichtig/genehmigungspflichtig gegenüber der KV sind, bedarf es für dauerhafte Anstellung eines Beschlusses durch den Zulassungsausschuss. 

Rechtliche Grundlage für die Vertretung in einer Praxis

Die Vertretung von Vertragsärzt:innen ist in § 32 Abs. 1, 2 und 4 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzt:innen geregelt.

Kurzfristige Vertretungen / Schwangerschaftsvertretung
Längerfristige Vertretung
Vertretungen für nachzubesetzende Stellen
Vertretungen bei Psychotherapeut:innen
Anstellen eines Entlastungs- / Sicherstellungsassistenten

 

So melden Sie im Online-Portal eine Vertretung an:
1. Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Kennwort im KV-Online-Portal an.
2. Wählen Sie in der linken Statusleiste den Menüpunkt „Abwesenheitsmeldungen“ aus.
3. Geben Sie Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, BSNR, LANR, Vertretungszeitraum) und ggf. ein oder mehrere Vertreter an.
4. Speichern Sie Ihre Angaben, um die Vertretungsmeldung abzuschließen.