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Ambulante Komplexversorgung schwer psychisch kranker Erwachsener – Netzverbund

Die ambulante Komplexversorgung ist ein Versorgungsprogramm, das sich speziell an Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) mit schweren psychischen Erkrankungen richtet, die einen komplexen psychiatrischen, psychosomatischen und psychotherapeutischen Behandlungsbedarf haben. Sie benötigen oft eine intensive und gut aufeinander abgestimmte multiprofessionelle Versorgung. 

Die Details zu den Anforderungen an die Ausgestaltung der berufsgruppenübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung hat der Gemeinsame Bundesausschuss in einer Richtlinie, der sogenannten KSVPsych-Richtlinie geregelt.  Ziel ist es u. a., Patient:innen einen schnelleren Zugang zu einer qualifizierten Versorgung und eine größere Kontinuität in der ambulanten Begleitung zu ermöglichen. Außerdem soll Betroffenen der Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung erleichtert werden.

Kernelement der ambulanten Komplexversorgung sind regionale Netzverbünde, in denen sich Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen zusammenschließen und u. a. in Fallkonferenzen die Behandlung der Patient:innen besprechen und je nach Bedarf anpassen. Dabei kooperieren sie eng mit anderen Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern oder Pflegediensten und Gesundheitsberufen wie Sozio- oder Ergotherapeuten. 

Für Kinder und Jugendliche mit einer schweren psychischen Erkrankung soll es ein eigenes Programm geben. 

Genehmigungspflichtige Leistungen
Netzverbund und Beantragung der Leistungen

 

Wichtig: Nur Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, die in einem Netzverbund tätig sind, können die Leistungen abrechnen. Der Netzverbund benötigt dafür eine Abrechnungsgenehmigung der KV Berlin. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich. 

Antrag zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
 

Netzverbund in Berlin