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KBV-Themenseite: psychiatrische und psychotherapeutische Komplexbehandlung
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Ambulante Komplexversorgung schwer psychisch kranker Erwachsener – Netzverbund
Die ambulante Komplexversorgung ist ein Versorgungsprogramm, das sich speziell an Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) mit schweren psychischen Erkrankungen richtet, die einen komplexen psychiatrischen, psychosomatischen und psychotherapeutischen Behandlungsbedarf haben. Sie benötigen oft eine intensive und gut aufeinander abgestimmte multiprofessionelle Versorgung.
Die Details zu den Anforderungen an die Ausgestaltung der berufsgruppenübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung hat der Gemeinsame Bundesausschuss in einer Richtlinie, der sogenannten KSVPsych-Richtlinie geregelt. Ziel ist es u. a., Patient:innen einen schnelleren Zugang zu einer qualifizierten Versorgung und eine größere Kontinuität in der ambulanten Begleitung zu ermöglichen. Außerdem soll Betroffenen der Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung erleichtert werden.
Kernelement der ambulanten Komplexversorgung sind regionale Netzverbünde, in denen sich Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen zusammenschließen und u. a. in Fallkonferenzen die Behandlung der Patient:innen besprechen und je nach Bedarf anpassen. Dabei kooperieren sie eng mit anderen Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern oder Pflegediensten und Gesundheitsberufen wie Sozio- oder Ergotherapeuten.
Für Kinder und Jugendliche mit einer schweren psychischen Erkrankung soll es ein eigenes Programm geben.
Genehmigungspflichtige Leistungen
- 37500 EBM Eingangssprechstunde
- 37510 EBM Differentialdiagnostische Abklärung
- 37520 EBM Erstellen eines Gesamtbehandlungsplans
- 37525 EBM Zusatzpauschale für Leistungen des Bezugsarztes oder des Bezugspsychotherapeuten
- 37530 EBM Koordination der Versorgung durch eine nichtärztliche Person
- 37535 EBM Aufsuchen eines Patienten im häuslichen Umfeld durch eine nichtärztliche Person im Rahmen der Koordination der Versorgung
- 37550 EBM Fallbesprechung
- 37551 EBM Zuschlag zu der GOP 37550 bei Teilnahme eines oder mehrerer nichtärztlicher bzw. nichtpsychotherapeutischer Teilnehmer, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen und an der Behandlung beteiligt sind
- 37570 EBM Zusatzpauschale für zusätzliche Organisations- und Managementaufgaben sowie technische Aufwände im Rahmen eines Netzverbundes
Hinweise
Die GOP 37510 kann ausschließlich von Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Nervenheilkunde sowie Neurologie und Psychiatrie berechnet werden.
Die GOP 37500, 37520, 37525, 37530 und 37535 können ausschließlich von Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie sowie ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten berechnet werden.
Die GOP 37520, 37525, 37530, 37535, 37551 und 37570 können nur von Bezugsärzt:innen und Bezugspsychotherapeut:innen berechnet werden.
Netzverbund und Beantragung der Leistungen
Ein Netzverbund besteht aus mindestens 10 Ärzt:innen sowie Psychotherapeut:innen aus einer Region. Sie müssen für die Versorgung von gesetzlich Versicherten zugelassen sein. Sie schließen sich vertraglich zusammen mit dem Ziel, eine kontinuierliche, vernetzte und berufs- und sektorenübergreifende Versorgung von psychisch Erkrankten in der Region zu gewährleisten.
Wichtig: Nur Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, die in einem Netzverbund tätig sind, können die Leistungen abrechnen. Der Netzverbund benötigt dafür eine Abrechnungsgenehmigung der KV Berlin. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Antrag zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Netzverbund in Berlin
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