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Weitere Informationen

Gegen Prüfbescheide kann Widerspruch eingelegt werden:
Widerspruchsverfahren bei der KV Berlin


Kontakt

Service-Center der KV Berlin
030 / 31 003-999
030 / 31 003-900

Service-Zeiten und weitere Infos Service-Center


Rechtsgrundlagen

Aktuell geltende Rechtsgrundlagen der KV Berlin:
Plausibilitätsvereinbarung 

Bundesweit geltende Rechtsgrundlagen:
§ 106d SGB V
Abrechnungsprüfungs-Richtlinien
(nach § 106d SGB V)

Abrechnungsprüfung

Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind laut § 106d SGB V verpflichtet, die Honorarabrechnungen der Vertragsärztinnen und -ärzte sowie der Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten auf ihre Richtigkeit zu prüfen und somit sicherzustellen, dass die erbrachten Leistungen korrekt abgerechnet werden. Die abgegebenen Quartalsabrechnungen können dabei verschiedene Prüfungen durchlaufen. Diese Seite gibt einen Überblick. 

Vor der Honorarzuweisung: Sachlich-rechnerische Richtigkeitsprüfung

Nach der Honorarzuweisung: Sachlich-rechnerische Richtigkeitsprüfung auf Antrag der Kasse § 106d

Nach der Honorarzuweisung: Plausibilitätsprüfung 

Grundlage der Plausibilitätsprüfung bilden die Abrechnungen von vier aufeinanderfolgenden Quartalen. Der jeweilige Prüfzeitraum beginnt mit dem vierten Quartal eines Kalenderjahres und endet mit dem dritten Quartal des folgenden Kalenderjahres. Es wird zwischen zwei Prüfarten unterschieden:

Arztbezogene Prüfung (Zeitprofile)

Praxisbezogene Prüfung (Patientenidentitäten)