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Qualitätssicherung
Rechtsgrundlage
Qualitätsmanagement-Richtlinie, Inkrafttreten: 16.11.2016, in der derzeit geltenden Fassung
Weitere Informationen
KBV-PraxisWissen: Qualitätsmanagement
Umsetzungsstand des einrichtungsinternen QM in der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung 2021
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Seit der Einführung der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) gelten für Praxen und Krankenhäuser einheitliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM).
Qualitätsmanagement ist ein Instrument der Praxisführung zum Beispiel zur internen/externen Qualitätssicherung und um die Praxisorganisation zu professionalisieren. Die Einführung von QM ermöglicht die kontinuierliche Verbesserung bestehender Arbeitsprozesse, klare Zuständigkeiten und Verantwortung sowie eine effektive (schnittstellenübergreifende) Kommunikation zwischen Patient:innen, Mitarbeiter:innen und Praxisinhaber:innen.
Einführung von Qualitätsmanagement ist verpflichtend
Gemäß § 135a Abs. 2 SGB V sind alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzt:innen, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Psychologische Psychotherapeut:innen verpflichtet, innerhalb von drei Jahren ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die unten aufgeführten Methoden und Instrumente sind dabei zu berücksichtigen.
Welches QM-System sie wählen, steht den Ärzt:innen beziehungsweise Einrichtungen frei. Die QM-Richtlinie legt jedoch die Grundelemente und Instrumente wie zum Beispiel regelmäßige Teambesprechungen, Checklisten, Fragebögen und mehr fest. Wichtig: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zertifizierung der Praxis gibt es nicht!
Die Richtlinie regelt die Umsetzung folgender QM-relevanten Methoden und Instrumente:
- Messen und Bewerten von Qualitätszielen
- Erhebung des Ist-Zustandes und Selbstbewertung
- Regelung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
- Prozess- bzw. Ablaufbeschreibungen
- Schnittstellenmanagement
- Checklisten
- Teambesprechungen
- Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen
- Patienten- und Mitarbeiterbefragungen
- Beschwerde- und Risikomanagement
- Patienteninformation und –aufklärung
- Fehlermanagement und Fehlermeldesysteme
- Notfall-, Hygiene und Schmerzmanagement
- Arzneimitteltherapiesicherheit
- Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen bzw. Sturzfolgen
- Prävention von und Hilfe bei Missbrauch und Gewalt
Überprüfung durch Stichproben
Die KV Berlin ist verpflichtet, jährlich den Einführungs- und Entwicklungsstand von Qualitätsmanagement mittels eines Fragebogens zu erheben und die Ergebnisse an den Gemeinsamen Bundesausschuss zu berichten.
Darüber hinaus kann die KV Berlin auf der Grundlage der Ergebnisse als Unterstützungsangebot bedarfsgerechte und praxisnahe Angebote wie beispielsweise Workshops und Beratungsmodule zu Fragen des praxisinternen Qualitätsmanagements entwickeln.
„Mein PraxisCheck“ - Online-Selbsttest
„Mein PraxisCheck" ist ein Serviceangebot der KBV, mit dessen Hilfe Vertragsärzt:innen und -psychotherapeut:innen unkompliziert online testen können, wie es um die eigene Praxis steht. Die elektronischen Checklisten zu verschiedenen Themen dienen ausschließlich der Selbstbewertung. Die Tests dauern circa 15 Minuten und man erhält sofort einen Ergebnisbericht mit konkreten Hinweisen, Anregungen und Linktipps zu weiterführenden Informationen.
Patientenbefragung
Patientenbefragungen geben Ärzt:innen sowie Psychotherapeut:innen wertvolle Anhaltspunkte, wie zufrieden ihre Patient:innen wirklich sind. Gleichzeitig erhalten die Patient:innen das Signal, dass ihre Wünsche und ihre Kritik ernstgenommen werden. Auch in der Qualitätsmanagement-Richtlinie sind Patientenbefragungen verpflichtend vorgesehen. Je nach Art und Umfang der Patientenkontakte können Patientenbefragungen jährlich, mindestens jedoch alle drei Jahre, durchgeführt werden.
Die KBV stellt hierfür einen validierten Fragebogen zur Zufriedenheit in der ambulanten Versorgung – Qualität aus Patientenperspektive (ZAP) kostenfrei zur Verfügung. Der ZAP-Fragebogen ist zudem in sechs weiteren Sprachen erhältlich: Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch und Türkisch.
Damit Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen zukünftig noch einfacher Patientenbefragungen durchführen können, hat die KBV den ZAP-Fragebogen weiterentwickelt. Mit der Online-Anwendung eZAP ist eine Patientenbefragung nun auch elektronisch möglich.
Praxen können mit wenigen Klicks eine Patientenbefragung anlegen, den Befragungszeitraum wählen sowie die Fragebögen und ein Poster für das Wartezimmer ausdrucken. Das Poster macht auf die Patientenbefragung aufmerksam und enthält Erläuterungen zum Ablauf. Der Vorteil: Praxen müssen die Daten nicht mehr manuell in eine Excel-Tabelle eintragen und erhalten zudem am Ende der Befragung einen Ergebnisbericht mit Grafiken, die beispielsweise auch auf die Praxis-Homepage gestellt werden können.