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Kontaktformular
Sämtliche Änderungen der Personen- und Praxisstammdaten müssen der KV Berlin mitgeteilt werden. Je nach Status des Arztes oder der Ärztin bzw. des Psychotherapeuten oder der Psychotherapeutin (mit Zulassung/Anstellung, ohne Zulassung/Anstellung) müssen folgende Änderungsmitteilungen gemacht werden:
KV-Mitglieder (zugelassene oder angestellte Ärzt:innen/Psychotherapeut:innen)
Welche Änderungen werden erfasst?
- Änderung der Personenstammdaten (Geschlecht, Titel; Privatanschrift mit Kontaktdaten (Telefon; Fax, E-Mail); Namensänderung durch Eheschließung; Ausbildungsdaten: FA-Bezeichnung, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnung; Fachkunden, fakultative Weiterbildungen)
- Änderungen der Kontaktdaten zur Praxisanschrift
- Änderung der Sprechzeiten (ausschließlich über das Online-Portal) und Zweigpraxen und Ausgelagerte Praxisräume
Wie werden die Änderungsmitteilungen vorgenommen?
- Über das Online-Portal oder
- schriftlich, sofern beglaubigte Kopien beizubringen sind
Ärzt:innen, die als Weiterbildungsassistent:innen gesetzlich Krankenversicherte behandeln
Welche Änderungen werden erfasst?
- Änderungen der Personenstammdaten (Geschlecht, Titel; Privatanschrift mit Kontaktdaten (Telefon; Fax, E-Mail); Namensänderung durch Eheschließung; Ausbildungsdaten: FA-Bezeichnung, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnung; Fachkunden, fakultative Weiterbildungen)
Wie werden die Änderungsmitteilungen vorgenommen?
- Formlos, schriftlich an das Arztregister, Urkunden sind in beglaubigter Kopie beizubringen (insbesondere bei Urkunden über Ausbildungsdaten)
Ärzt:innen, mit Arztregistereintrag, aber ohne Zulassung oder Anstellung im Zulassungsbezirk Berlin
Welche Änderungen werden erfasst?
- Änderungen zum Arztregistereintragung (Geschlecht, Titel, Privatanschrift mit Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail), Namensänderung durch Eheschließung, Ausbildungsdaten: FA-Bezeichnung, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnung, Fachkunden, fakultative Weiterbildungen)
Wie werden die Änderungsmitteilungen vorgenommen?
- Formlos, schriftlich an das Arztregister, Urkunden sind in beglaubigter Kopie beizubringen (insbesondere bei Urkunden über Ausbildungsdaten)