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Sämtliche Änderungen der Personen- und Praxisstammdaten müssen der KV Berlin mitgeteilt werden. Je nach Status des Arztes oder der Ärztin bzw. des Psychotherapeuten oder der Psychotherapeutin (mit Zulassung/Anstellung, ohne Zulassung/Anstellung) müssen folgende Änderungsmitteilungen gemacht werden:

Welche Änderungen werden erfasst?

  • Änderung der Personenstammdaten (Geschlecht, Titel; Privatanschrift mit Kontaktdaten (Telefon; Fax, E-Mail); Namensänderung durch Eheschließung; Ausbildungsdaten: FA-Bezeichnung, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnung; Fachkunden, fakultative Weiterbildungen)
  • Änderungen der Kontaktdaten zur Praxisanschrift
  • Änderung der Sprechzeiten (ausschließlich über das Online-Portal) und Zweigpraxen und Ausgelagerte Praxisräume

Wie werden die Änderungsmitteilungen vorgenommen?

  • Über das Online-Portal oder
  • schriftlich, sofern beglaubigte Kopien beizubringen sind

Welche Änderungen werden erfasst?

  • Änderungen der Personenstammdaten (Geschlecht, Titel; Privatanschrift mit Kontaktdaten (Telefon; Fax, E-Mail); Namensänderung durch Eheschließung; Ausbildungsdaten: FA-Bezeichnung, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnung; Fachkunden, fakultative Weiterbildungen)

Wie werden die Änderungsmitteilungen vorgenommen?

  • Formlos, schriftlich an das Arztregister, Urkunden sind in beglaubigter Kopie beizubringen (insbesondere bei Urkunden über Ausbildungsdaten)

Welche Änderungen werden erfasst?

  • Änderungen zum Arztregistereintragung (Geschlecht, Titel, Privatanschrift mit Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail), Namensänderung durch Eheschließung, Ausbildungsdaten: FA-Bezeichnung, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnung, Fachkunden, fakultative Weiterbildungen)

Wie werden die Änderungsmitteilungen vorgenommen?

  • Formlos, schriftlich an das Arztregister, Urkunden sind in beglaubigter Kopie beizubringen (insbesondere bei Urkunden über Ausbildungsdaten)