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Sämtliche Änderungen der Personen- und Praxisstammdaten müssen der KV Berlin mitgeteilt werden. Je nach Status des Arztes oder der Ärztin bzw. des Psychotherapeuten oder der Psychotherapeutin (mit Zulassung/Anstellung, ohne Zulassung/Anstellung) müssen folgende Änderungsmitteilungen gemacht werden:

KV-Mitglieder (zugelassene oder angestellte Ärzt:innen/Psychotherapeut:innen)
Ärzt:innen, die als Weiterbildungsassistent:innen gesetzlich Krankenversicherte behandeln
Ärzt:innen, mit Arztregistereintrag, aber ohne Zulassung oder Anstellung im Zulassungsbezirk Berlin