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Abrechnung / Honorar
Termine Abschlagszahlungen
1. Quartal 2024
29.01.2024
27.02.2024
26.03.2024
2. Quartal 2024
26.04.2024
29.05.2024
26.06.2024
3. Quartal 2024
29.07.2024
28.08.2024
26.09.2024
4. Quartal 2024
29.10.2024
27.11.2024
23.12.2024 (Heiligabend/Silvester keine Bankarbeitstage)
Weitere Informationen
Gegen den Honorarbescheid kann Widerspruch eingelegt werden:
Widerspruchsverfahren bei der KV Berlin
Berechnung und Ausschüttung des Honorars
Haben die Praxen ihre Quartalsabrechnung eingereicht, beginnt die Bearbeitung in der KV Berlin. Hier wird zunächst die Richtigkeit sämtlicher Abrechnungsdaten geprüft. Im Anschluss erfolgt die Honorarverteilung aus der Gesamtvergütung, die an die Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ausgezahlt wird.
Honorarbescheid
Mit Abschluss der Honorarabrechnung wird allen Praxen der Honorarbescheid zugestellt.
Zustellungswege
Der Bescheid kann postalisch zugestellt oder elektronisch im Online-Portal abgerufen werden. Bei Abgabe der Online-Abrechnung im Online-Portal, kann der elektronische Honorarbescheid mit einem Klick angefordert werden. Sobald dann der Honorarbescheid im Online-Portal zur Verfügung steht, informiert die KV Berlin per E-Mail. Wird der elektronische Honorarbescheid gewählt, entfällt der postalische Versand.
Das steht im Honorarbescheid
Im Honorarbescheid ist das erwirtschaftete Honorar genau aufgeschlüsselt. In einer ersten Übersicht wird das Gesamthonorar genannt – unterteilt in das Honorar aus der gesetzlichen Krankenversicherung und das Honorar von den sonstigen Kostenträgern (Einrichtungen, Arbeitgeber oder Institutionen, die außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für eine bestimmte Personengruppe die Kosten für medizinische Leistungen übernehmen).
Außerdem wird die Quartalsquote mitgeteilt. Anhand dieser Quote wird das Honorar für Leistungen, die das praxiseigene RLV-Budget übersteigen, abgestaffelt.
Der Honorarbescheid enthält auch eine Aufstellung der Leistungen, die innerhalb und außerhalb der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) vergütet werden, sowie Informationen zum Wirtschaftlichkeitsbonus.
Dokumente zum Download:
Präsentation des Seminars „KV-Honorarabrechnung richtig lesen und verstehen“ (12.02.2020)
Abzüge vom Honorar: Verwaltungskosten
Auf den Umsatz jedes KV-Mitglieds wird eine Verwaltungskostenumlage erhoben, um sämtliche Leistungen zu finanzieren, zu denen die KV Berlin verpflichtet ist. Somit finanziert sich die KV ausschließlich aus den Geldern der in Berlin Niedergelassenen.
Verwaltungskostensätze für die Quartale 4/2023 bis 3/2024
Abrechnungsart | Grundpauschale | Sicherstellungsumlage | Gesamt | Vorjahr |
---|---|---|---|---|
Allgemeiner Verwaltungskostensatz | 1,79 Prozent | 0,61 Prozent | 2,40 Prozent | 2,40 Prozent |
Dialysesachkosten | 2,40 Prozent | 2,40 Prozent | ||
Dialysesachkosten KfH | 2,40 Prozent | 2,40 Prozent |
Dokumente zum Download:
Aktuelle Vereinbarungen zu Verwaltungskostensätzen:
Dialysesachkosten für die Einrichtungen gemeinnütziger Träger
Bereinigung des zugewiesenen RLV
Es gibt aktuell zwei Gründe warum das zugewiesene RLV-/QZV-Honorarvolumen bereinigt wird:
Bereinigung aufgrund von Selektivverträgen
Vor dem Hintergrund der Wettbewerbsneutralität zwischen Selektiv und Kollektivverträgen, muss seit dem zweiten Quartal 2016 das zugewiesene RLV aufgrund von Selektivverträgen bereinigt werden (gemäß GKV-Versorgungsstärkungsgesetz in Verbindung mit KBV-Vorgaben zur Honorarverteilung gem. § 87b Abs. 4 SGB V). Für die Bereinigung sollen geeignete und vertragsunabhängige Verfahren angewandt werden, die eine faire Bereinigung des zu erwartenden Honorars ermöglichen – bei allen Ärzten, Praxen oder Arztgruppen, unabhängig davon, ob sie an Selektivverträgen teilnehmen oder nicht. Nach diesen Vorgaben wird bei allen Ärzten einer Arztgruppe das RLV/QZV bereinigt, die die im aktuellen Quartal neu in den Selektivvertrag eingeschriebenen Versicherten (sog. Neueinschreiber) im Vorjahresquartal anhand der Bereinigungsdaten mit den durch den Selektivvertrag ersetzten Leistungen versorgt haben. Weitere Informationen stehen in den Honorarunterlagen in der Liste RLVBER.
Bereinigung aufgrund des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG)
Die Bereinigung aufgrund der Entbudgetierung gemäß § 87a Abs. 3 Satz 7 SGB V ist auf Arztebene so umzusetzen, dass von der Bereinigung ausschließlich diejenigen Ärzte betroffen sind, die die extrabudgetär gestellten Leistungen durchführen und abrechnen. Der Bereinigungszeitraum gilt hierbei für ein Jahr nach Inkrafttreten der jeweiligen TSVG-Konstellation.
Wenn erbrachte Leistungen das Budget überschreiten
Alle Leistungen, die eine Praxis innerhalb des ihr zur Verfügung stehenden RLV/QZV-Kontingents erbringt, werden zu den vollen im EBM festgelegten Preisen vergütet. Ist das Budget ausgeschöpft, werden alle weiteren Leistungen abgestaffelt vergütet.
Ausschüttung des Honorars
KV-Mitglieder erhalten jeden Monat 27,5 Prozent des zu erwartenden Quartalshonorars – die Abschlagszahlung (Termine siehe oben links). Nach Abschluss der Quartalsabrechnung werden die ausstehenden 17,5 Prozent des Honorars in Form einer Restzahlung überwiesen.
Berechnung der Abschlagszahlung
Die Abschlagszahlung wird anhand der Durchschnittshonorare der zuletzt abgerechneten vier Quartale berechnet. Für neu zugelassene Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird auf anderer Grundlage berechnet:
- Neu zugelassene Ärzte: Scheinzahlmeldung und bereits abgerechnetes Punktzahlvolumen
- Neu zugelassene Psychotherapeuten: Meldung der bereits genehmigten Stunden an das Arztkontokorrent
Dokumente zum Download:
Präsentation des Seminars „KV-Honorarabrechnung richtig lesen und verstehen“ (12.02.2020)
Die Aufgabe der KV Berlin in Zahlen
Pro Quartal wird die Abrechnung von rund 7.300 KV-Mitgliedern übernommen.
Den KV-Mitgliedern sind rund 14.000 Stammdaten zugeordnet. Diese Datensätze müssen jedes Quartal überprüft und gegebenenfalls geändert werden, bevor die Abrechnung beginnen kann.
Geprüft werden rund 8 Millionen Behandlungsfälle, das sind etwa 8 Milliarden Abrechnungspunkte.
Etwa 500 Millionen Euro werden pro Quartal an die KV-Mitglieder in Form von Honorargutschriften ausgeschüttet.