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Verordnungsberatung

030 / 31 003-999 (Service-Center)



Rechtsgrundlagen

bundesweit geltende Rechtsgrundlagen:
Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA


Fußball-Europameisterschaft – Versorgung von Personen aus dem Ausland
Während der EM in Deutschland vom 14. Juni bis 14. Juli 2024 werden vermehrt internationale Gäste erwartet. Dies kann zu vermehrtem ärztlichem Behandlungsbedarf in den Berliner Praxen führen. Bezug auf die Verordnung von Arzneimitteln, Hilfsmitteln oder Heilmitteln, möchten wir Sie mit Informationen versorgen. Mehr dazu in den Praxis-News vom 14.06.2024.

Hilfsmittel sind sächliche Mittel oder technische Produkte. Für sie gibt es keine Richtgrößen und damit auch keine Budgetierung. Das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt jedoch auch für Hilfsmittel.

Hilfsmittel, wie zum Beispiel Seh- und Hörhilfen, sollen den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen. Für die Verordnung gilt die Hilfsmittel-Richtlinie.


Verordnung von saugenden Inkontinenzhilfen
Neu ab 01.01.2022: Hilfsmittel zur häuslichen Pflege auch ohne ärztliche Verordnung