LinkedInFacebookInstagramYoutube
Kontakt

Verordnungsberatung

030 / 31 003-999 (Service-Center)



Rechtsgrundlagen

bundesweit geltende Rechtsgrundlagen:
Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA


Hilfsmittel sind sächliche Mittel oder technische Produkte. Für sie gibt es keine Richtgrößen und damit auch keine Budgetierung. Das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt jedoch auch für Hilfsmittel.

Hilfsmittel, wie zum Beispiel Seh- und Hörhilfen, sollen den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen. Für die Verordnung gilt die Hilfsmittel-Richtlinie.


Verordnung von saugenden Inkontinenzhilfen
Neu ab 01.01.2022: Hilfsmittel zur häuslichen Pflege auch ohne ärztliche Verordnung