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Förderung beantragen
Antrag auf Förderung für Neuniederlassungen/Praxisübernahmen 
Alle anderen Anträge auf Förderung stehen im Online-Portal der KV Berlin bereit:
Anmeldung Mitgliederbereich Website (Anmeldedaten wie Online-Portal) -> Online-Portal -> Förderanträge


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Förderprogramm für die hausärztliche Versorgung (einschließlich Kinder- & Jugendärzt:innen)

Mit einem umfassenden Förderprogramm möchte die KV Berlin die Hausarztversorgung in Berlin verbessern und langfristig sichern. Seit dem 1. Januar 2022 können Praxen, Ärzt:innen und der ärztliche Nachwuchs von den Angeboten profitieren. Für die meisten Maßnahmen ist die Förderung auf die Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick beschränkt. Für die Förderung der Kinder- und Jugendärzt:innen ist aktuell nur der Bezirk Treptow-Köpenick ausgewiesenes Fördergebiet. 

KV-Praxis: Eigeneinrichtungen der KV Berlin
Neben den hier dargestellten Fördermaßnahmen betreibt die KV Eigeneinrichtungen (KV-Praxis), in denen Ärzt:innen angestellt arbeiten können. Mittlerweile gibt es drei KV-Praxen – zwei in Lichtenberg und eine in Marzahn-Hellersdorf. Weitere KV-Eigeneinrichtungen sollen auch in Treptow-Köpenick etabliert werden. Weitere Informationen: www.kvpraxis-berlin.de.

Die Fördermaßnahmen

Neuniederlassung und Praxisübernahme

Gefördert werden niederlassungswillige Ärzt:innen und Kooperationen der hausärztlichen Versorgung im Fördergebiet. Die Niederlassung kann auch in einer bestehenden Praxis (Nachbesetzung) oder Berufsausübungsgemeinschaft erfolgen.

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Gründung von Zweigpraxen

Es werden Vertragsärzt:innen oder Kooperationen der hausärztlichen Versorgung gefördert, die im Fördergebiet eine Zweigpraxis errichten.

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Praxen mit angestellten Ärzt:innen

Es werden Vertragsärzt:innen der hausärztlichen Versorgung im Fördergebiet sowie Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ gefördert, die hausärztlich tätige Ärzt:innen anstellen. Ausgenommen ist die Förderung der Anstellung von Ärzt:innen in Weiterbildung.

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Praxisassistent:innen (NÄPA)

Gefördert werden Vertragsärzt:innen und ärztliche Kooperationen in den Fördergebieten, sofern diese die Kosten für die Weiterbildung/Qualifizierung ihrer medizinischen Fachangestellten übernommen haben.

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Stipendien für Medizinstudierende

Es werden Studierende der Medizin gefördert, die ihr sechstes Semester erfolgreich abgeschlossen habe und ihr Studium in Berlin oder Brandenburg fortsetzen wollen. Pro Kalenderjahr können bis zu fünf Studierende gefördert werden. Mehr

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Famulatur

Es werden Vertragsärzt:innen gefördert, die einen Studierenden der Humanmedizin als Famulus ausbilden und ein Taschengeld entrichten.

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