LinkedInInstagramYoutube

Förderung beantragen
Antrag auf Förderung für Neuniederlassungen/Praxisübernahmen 
Alle anderen Anträge auf Förderung stehen im Online-Portal der KV Berlin bereit:
Anmeldung Mitgliederbereich Website (Anmeldedaten wie Online-Portal) -> Online-Portal -> Förderanträge


Kontakt 

Service Center

030 / 31 003-999
030 / 31 003-900
Kontaktformular

Service-Zeiten und weitere Infos Service-Center

Förderprogramm für die hausärztliche Versorgung (einschließlich Kinder- & Jugendärzt:innen)

Mit einem umfassenden Förderprogramm möchte die KV Berlin die Hausarztversorgung in Berlin verbessern und langfristig sichern. Seit dem 1. Januar 2022 können Praxen, Ärzt:innen und der ärztliche Nachwuchs von den Angeboten profitieren. Für die meisten Maßnahmen ist die Förderung auf die Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick beschränkt. Für die Förderung der Kinder- und Jugendärzt:innen ist aktuell nur der Bezirk Treptow-Köpenick ausgewiesenes Fördergebiet. 

KV-Praxis: Eigeneinrichtungen der KV Berlin
Neben den hier dargestellten Fördermaßnahmen betreibt die KV Eigeneinrichtungen (KV-Praxis), in denen Ärzt:innen angestellt arbeiten können. Mittlerweile gibt es drei KV-Praxen – zwei in Lichtenberg und eine in Marzahn-Hellersdorf. Weitere KV-Eigeneinrichtungen sollen auch in Treptow-Köpenick etabliert werden. Weitere Informationen: www.kvpraxis-berlin.de.

Die Fördermaßnahmen

Neuniederlassung und Praxisübernahme

Gefördert werden niederlassungswillige Ärzt:innen und Kooperationen der hausärztlichen Versorgung im Fördergebiet. Die Niederlassung kann auch in einer bestehenden Praxis (Nachbesetzung) oder Berufsausübungsgemeinschaft erfolgen.

Voraussetzung für eine Förderung

  • Niederlassung mindestens im Umfang einer hälftigen Zulassung
  • Zuwendungsempfänger war in den letzten fünf Jahren nicht im Fördergebiet zugelassen. Ausnahme: Es kommt bedarfsplanerisch eine Stelle hinzu.
  • Verpflichtung für die Dauer von vier Jahren die vertragsärztliche Versorgung zu gewährleisten

Die vollständigen Förderungsvoraussetzungen entnehmen Sie den Ausführungsbestimmungen (S.5f.)

Die Förderung

  • Einmalige Anschubfinanzierung:
    • Neuniederlassung: Erstattung von Investitionskosten bis zu 60.000 Euro bei voller Zulassung
    • Praxisübernahme: Bis zu 20.000 Euro bei voller Zulassung für Übernahme von Inventar, Rest- und Ausschreibungswerte + bis zu 40.000 Euro für weitere Investitionen

Die vollständigen Bestimmungen zu Art und Umfang der Förderung entnehmen Sie den Ausführungsbestimmungen (S.6f.).

Beantragung der Förderung

Antrag auf Förderung für Neuniederlassungen/Praxisübernahmen 
Der Antrag steht auch im Online-Portal der KV Berlin bereit:
Anmeldung Mitgliederbereich Website (Anmeldedaten wie Online-Portal) -> Online-Portal -> Förderanträge

Weitere Informationen zum Verfahren entnehmen Sie den Ausführungsbestimmungen § 4 (S.4f.).

Gründung von Zweigpraxen

Es werden Vertragsärzt:innen oder Kooperationen der hausärztlichen Versorgung gefördert, die im Fördergebiet eine Zweigpraxis errichten.

Voraussetzung für eine Förderung 

Die Zweigpraxis

  • bietet mindestens 10 Sprechstunden in der Woche an
  • wird für die Dauer von vier Jahren im Rahmen vertragsärztlicher Versorgung betrieben

Die vollständigen Förderungsvoraussetzungen entnehmen Sie den Ausführungsbestimmungen (S.8).

Die Förderung

  • einmalige Anschubfinanzierung
    • 10 Sprechstunden die Woche: 20.000 Euro
    • 20 Sprechstunden die Woche: 40.000 Euro

Die vollständigen Bestimmungen zu Art und Umfang der Förderung entnehmen Sie den Ausführungsbestimmungen (S.8).

Beantragung der Förderung

Der Antrag steht im Online-Portal der KV Berlin bereit:
Anmeldung Mitgliederbereich Website (Anmeldedaten wie Online-Portal) -> Online-Portal -> Förderanträge

Weitere Informationen zum Verfahren entnehmen Sie den Ausführungsbestimmungen § 4 (S.4f.).

Praxen mit angestellten Ärzt:innen

Es werden Vertragsärzt:innen der hausärztlichen Versorgung im Fördergebiet sowie Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ gefördert, die hausärztlich tätige Ärzt:innen anstellen. Ausgenommen ist die Förderung der Anstellung von Ärzt:innen in Weiterbildung.

Voraussetzung für eine Förderung

  • Die Anstellung erfolgt mindestens im Umfang einer zusätzlichen hälftigen hausärztlichen Zulassung.
  • Der anzustellende Arzt / die anzustellende Ärztin war in den letzten fünf Jahren nicht im Fördergebiet zugelassen. Ausnahme: Es kommt bedarfsplanerisch eine Stelle hinzu.
  • Die Anstellung des Arztes / der Ärztin muss insgesamt für vier Jahre bestehen.
  • War der angestellte Arzt / die angestellte Ärztin bereits in einem anderen Planungsbereich Berlins tätig, darf seine auf den förderungsfähigen Planungsbereich bezogene Anstellungsgenehmigung nicht dazu geführt haben, dass der hausärztliche Versorgungsgrad in dem vorigen Planungsbereich unter 90 Prozent gesunken ist.

Die vollständigen Förderungsvoraussetzungen entnehmen Sie den Ausführungsbestimmungen (S.9f.).

Die Förderung

Einmalige Anschubfinanzierung von maximal 30.000 Euro bei voller Zulassung.

Die vollständigen Bestimmungen zu Art und Umfang der Förderung entnehmen Sie den Ausführungsbestimmungen (S.10).

Der Antrag steht im Online-Portal der KV Berlin bereit:
Anmeldung Mitgliederbereich Website (Anmeldedaten wie Online-Portal) -> Online-Portal -> Förderanträge

Weitere Informationen zum Verfahren entnehmen Sie den Ausführungsbestimmungen § 4 (S.4f.).

Praxisassistent:innen (NÄPA)

Gefördert werden Vertragsärzt:innen und ärztliche Kooperationen in den Fördergebieten, sofern diese die Kosten für die Weiterbildung/Qualifizierung ihrer medizinischen Fachangestellten übernommen haben.

Voraussetzung für eine Förderung

  • Die Weiterbildungskosten wurden vom Antragssteller übernommen und die Förderung wurde vor Antritt der Ausbildung bei der KV Berlin beantragt.
  • Es erfolgte keine andere Förderung für die Ausbildung.
  • Die mit der Weiterbildung angeeigneten Leistungen und Qualifikationen sind Bestandteil des EBM und/oder vertraglicher Vereinbarungen mit der KV Berlin.
  • Die Weiterbildung muss erfolgreich beendet worden sein inklusive eines gültigen Zertifikats der Ärztekammer bzw. der auszubildenden Stelle. 

Die vollständigen Förderungsvoraussetzungen entnehmen Sie den Ausführungsbestimmungen (S.12).

Die Förderung

Nach Vorlage der Rechnungen und des Zertifikats der Ausbildungsstelle werden die Kosten der Weiterbildung erstattet.

Beantragung der Förderung

Der Antrag steht im Online-Portal der KV Berlin bereit:
Anmeldung Mitgliederbereich Website (Anmeldedaten wie Online-Portal) -> Online-Portal -> Förderanträge

Weitere Informationen zum Verfahren entnehmen Sie den Ausführungsbestimmungen § 4 (S.4f.).

Stipendien für Medizinstudierende

Es werden Studierende der Medizin gefördert, die ihr sechstes Semester erfolgreich abgeschlossen habe und ihr Studium in Berlin oder Brandenburg fortsetzen wollen. Pro Kalenderjahr können bis zu fünf Studierende gefördert werden. Mehr

Voraussetzung für eine Förderung

  • Verpflichtung, im Anschluss des erfolgreich absolvierten Studiums und Beendigung der Weiterbildung zum Facharzt der Allgemeinmedizin in einem von der KV Berlin ausgewiesenen Fördergebiet für mindestens drei Jahre vertragsärztlich tätig zu werden. Bei Aufnahme einer Teilzeittätigkeit Verlängerung auf eine Dauer von fünf Jahren.
  • Bei der späteren vertragsärztlichen Tätigkeit muss es sich um eine hausärztliche Zulassung oder hausärztliche Anstellung handeln.

Die vollständigen Förderungsvoraussetzungen entnehmen Sie den Ausführungsbestimmungen (S.11).

Die Förderung

Stipendium von monatlich 1000 Euro für einen Zeitraum von drei Jahren, maximal 36.000 Euro auf den Gesamtzeitraum der Förderung.

Die vollständigen Bestimmungen zu Art und Umfang der Förderung entnehmen Sie den Ausführungsbestimmungen (S.11f.).

Beantragung der Förderung

Der Antrag kann frühestens mit Abschluss des sechsten Semesters erfolgen. 

Weitere Informationen zum Verfahren entnehmen Sie den Ausführungsbestimmungen § 4 (S.4f.).

Für 2024 ist keine Bewerbung mehr möglich. Die nächste Bewerbungsrunde startet zum Sommersemester 2025.

Famulatur

Es werden Vertragsärzt:innen gefördert, die einen Studierenden der Humanmedizin als Famulus ausbilden und ein Taschengeld entrichten.

Voraussetzung für eine Förderung

  • Die Famulatur ist nach den jeweils maßgeblichen ausbildungsrechtlichen Vorschriften anerkennungsfähig und erstreckt sich auf mindestens einen Monat.
  • Die Famulatur erfolgt in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird oder in einer geeigneten ärztlichen Praxis.

Die vollständigen Förderungsvoraussetzungen entnehmen Sie den Ausführungsbestimmungen (S.12).

Es werde die Kosten für das gezahlte Taschengeld in einer Höhe von maximal 165 Euro pro Monat erstattet.

Die vollständigen Bestimmungen zu Art und Umfang der Förderung entnehmen Sie den Ausführungsbestimmungen (S.13f.).

Antrag auf Vergütung für Famuli

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an famulaturen@kvberlin.de.
Wichtig: Reichen Sie Anträge für jeden Famulanten nur einmal ein. Eine zusätzliche Zusendung des Originalantrags per Post ist nicht notwendig.

Der Antrag kann frühestens nach Beginn der Famulatur erfolgen.

Weitere Informationen zur Förderung der Famulatur und dem dafür zur Verfügung stehenden Fördertopf finden Sie hier.