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Praxisnetze

In Praxisnetzen schließen sich Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) verschiedener Fachrichtungen regional zusammen. Das Ziel liegt in einer interdisziplinären, kooperativen und wohnortnahen ambulanten medizinischen Versorgung.

In einem Praxisnetz sind auch Kooperationen mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens, wie bspw. Krankenhäusern, Physiotherapeut:innen, Hebammen etc. möglich.

Voraussetzungen für die Anerkennung von Praxisnetzen

Grundlage für die Anerkennung eines Praxisnetzes
Die Anerkennung eines Praxisnetzes ist durch bestimmte Richtlinien der KV auf der Grundlage von Rahmenvorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vorgegeben.

Voraussetzungen für die Anerkennung von Praxisnetzen
Die Rahmenvorgaben der KBV für die Anerkennung und Förderwürdigkeit eines Praxisnetzes umfassen acht Strukturvorgaben und bestimmte Versorgungsziele, die nachgewiesen werden und einen Kriterienkatalog erfüllen müssen.

  1. An dem Praxisnetz sind mindestens 20 sowie maximal 100 vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Praxen beteiligt (ggf. Ausnahmeregelung gemäß Paragraf 3 Abs. 1 Nr. 1).
  2. Es sind mindestens drei Fachgruppen im Praxisnetz vertreten, darunter Ärzt:innen aus dem hausärztlichen Versorgungsbereich.
  3. Das Praxisnetz erfasst mit den Betriebsstätten der teilnehmenden vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Praxen ein auf die wohnortnahe Versorgung bezogenes zusammenhängendes Gebiet.
  4. Die teilnehmenden vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Praxen haben sich zu einem Praxisnetz in einer der folgenden Rechtsformen zusammengeschlossen:
    • Personengesellschaft
    • eingetragene Genossenschaft
    • eingetragener Verein
    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  5. Das Praxisnetz besteht unter Berücksichtigung von 1. bis 4. seit mindestens drei Jahren.
  6. Im Rahmen des Netzwerkes bestehen unter Berücksichtigung der Versorgungsziele nach Paragraf 4 verbindliche Kooperationsvereinbarungen mit mindestens einem nichtärztlichen oder stationären Leistungserbringer.
  7. Eine verbindliche Vereinbarung für die am Praxisnetz teilnehmenden Arztpraxen legt gemeinsame Standards, insbesondere zu den folgenden Aspekten fest:
    • Unabhängigkeit gegenüber Dritten (zum Beispiel Pharmaindustrie)
    • Einhaltung von vereinbarten Qualitätsmanagementverfahren und –zielprozessen
    • Beteiligung an vereinbarten Maßnahmen zum Wissens- und Informationsmanagement
  8. Das Praxisnetz hält die folgende Organisationsstruktur vor:
    • eine als eigene Organisationseinheit ausgewiesene Geschäftsstelle
    • eine:n Geschäftsführer:in
    • eine:n ärztliche:n Leiter:in beziehungsweise Koordinator zur Umsetzung der Vorgaben nach Nr. 7
  9. Das Praxisnetz erfüllt die in Paragraf 4 Abs. 1 geforderten Versorgungsziele und Kriterien entsprechend der jeweiligen Stufe sowie unter Berücksichtigung der Anlage 1.
  10. Das (anerkannte) Praxisnetz ist mit seiner Veröffentlichung auf der Internetseite der KV Berlin einverstanden.
  • Die Anforderungen sind nach Ablauf von fünf Jahren nach der Anerkennung des Praxisnetzes unaufgefordert erneut gegenüber der KV Berlin nachzuweisen.
  • Das anerkannte Praxisnetz verpflichtet sich, jährlich Versorgungsberichte an die KV Berlin zu übermitteln (Vgl. Anlage 1, II, Nr. 3a).


    Praxisnetze, die den Vorgaben entsprechen und die Qualität sowie die Effizienz der Patient:innenversorgung im Rahmen einer intensivierten fachlichen Zusammenarbeit steigern, können von der KV Berlin projektbezogen finanziell gefördert werden.

    Dokumente zum Download
    Antrag auf Anerkennung von Praxisnetzen
    Antrag auf projektbezogene Förderung von anerkannten Praxisnetzen

    Weitere Informationen zur Gründung, Anerkennung und Förderung eines Praxisnetzes finden Sie auch auf der Website der KBV.

    PIBB – Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg GmbHGeschäftsführung: Herr Dr. Michael Krebs, FA f. Psychiatrie und Psychotherapie, Frau Alicia Navarro Urena, FÄ f. Psychiatrie und Psychotherapie
    Geschäftsstelle: Tegeler Weg 4, 10589 Berlin
    030 / 221 931 08
    030 / 221 931 09
    iv@pi-bb.de
    www.pi-bb.de

    (anerkannt durch die Vertreterversammlung der KV Berlin am 26.06.2014)
    PNT – Praxisnetz Neukölln-Tempelhof e.V.Geschäftsführung: Frau Katrin Osterberg, FÄ f. Allgemeinmedizin
    Geschäftsstelle: Buckower Damm 221c, 12349 Berlin
    030 / 208 476 696
    info@agban.de
    www.agban.de

    (anerkannt durch die Vertreterversammlung der KV Berlin am 11.06.2020)
    PNR – Praxisnetz Reinickendorf e.V.Geschäftsführung: Herr Klaus Beese, FA f. Allgemeinmedizin
    Geschäftsstelle: Senftenberger Ring 5a, 13439 Berlin
    030 / 208 476 696
    info@agban.de
    www.agban.de

    (anerkannt durch die Vertreterversammlung der KV Berlin am 11.06.2020)
    Praxisnetz Arztnetz City Nord e.V.Geschäftsführung: Herr Dr. med. Manfred Lapp, FA f. Allgemeinmedizin
    Geschäftsstelle: Müllerstraße 40b, 13353 Berlin
    030 / 208 476 696
    info@agban.de
    www.agban.de 

    (anerkannt durch die Vertreterversammlung der KV Berlin am 05.11.2020)
    Praxisnetz Gesundheitsnetz Südost e.V.Geschäftsführung: Frau Dr. med. Franziska Drephal, FÄ f. Innere Medizin
    Geschäftsstelle: Sterndamm 76, 12487 Berlin
    030 / 208 476 696
    info@agban.de
    www.agban.de

    (anerkannt durch die Vertreterversammlung der KV Berlin am 05.11.2020)
    Praxisnetz PNC Charlottenburg e.V.Geschäftsführung: Herr Dr. med. Frank-Werner Kirstein, FA f. Innere Medizin
    Geschäftsstelle: Bismarckstr. 79, 10627 Berlin
    030 / 208 476 696
    info@agban.de
    www.agban.de 

    (anerkannt durch den Vorstand der KV Berlin am 11.01.2022)
    Praxisnetz PNNO Nordost e.V.Geschäftsführung: Herr Dr. med. Kersten Schulz, FA f. Nervenheilkunde
    Geschäftsstelle: Schönstr. 5-7, 13086 Berlin
    030 / 564 98 485
    info@agban.de
    www.agban.de

    (anerkannt durch den Vorstand der KV Berlin am 11.01.2022)