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Praxisnetze

In Praxisnetzen schließen sich Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) verschiedener Fachrichtungen regional zusammen. Das Ziel liegt in einer interdisziplinären, kooperativen und wohnortnahen ambulanten medizinischen Versorgung.

In einem Praxisnetz sind auch Kooperationen mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens, wie bspw. Krankenhäusern, Physiotherapeut:innen, Hebammen etc. möglich.

Voraussetzungen für die Anerkennung von Praxisnetzen

Grundlage für die Anerkennung eines Praxisnetzes
Die Anerkennung eines Praxisnetzes ist durch bestimmte Richtlinien der KV auf der Grundlage von Rahmenvorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vorgegeben.

Voraussetzungen für die Anerkennung von Praxisnetzen
Die Rahmenvorgaben der KBV für die Anerkennung und Förderwürdigkeit eines Praxisnetzes umfassen acht Strukturvorgaben und bestimmte Versorgungsziele, die nachgewiesen werden und einen Kriterienkatalog erfüllen müssen.

Strukturvorgaben und Versorgungsziele
Weitere Anforderungen für die Anerkennung von Praxisnetzen


    Praxisnetze, die den Vorgaben entsprechen und die Qualität sowie die Effizienz der Patient:innenversorgung im Rahmen einer intensivierten fachlichen Zusammenarbeit steigern, können von der KV Berlin projektbezogen finanziell gefördert werden.

    Dokumente zum Download
    Antrag auf Anerkennung von Praxisnetzen
    Antrag auf projektbezogene Förderung von anerkannten Praxisnetzen

    Weitere Informationen zur Gründung, Anerkennung und Förderung eines Praxisnetzes finden Sie auch auf der Website der KBV.

    Anerkannte Praxisnetze in Berlin