Für Praxen > Alles für den Praxisalltag
Besondere Versorgungsformen
Rechtsgrundlagen
Rahmenvorgabe für die Anerkennung von Praxisnetzen nach § 87b Abs. 4 SGB V, Inkrafttreten 15.09.2022
Verwaltungsrichtlinie
Beantragung und Bewilligung der projektbezogenen Förderung von anerkannten Praxisnetzen
Weitere Informationen
Praxisnetze: Informationen zur Gründung, Anerkennung und Förderung
Praxisnetze
In Praxisnetzen schließen sich Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) verschiedener Fachrichtungen regional zusammen. Das Ziel liegt in einer interdisziplinären, kooperativen und wohnortnahen ambulanten medizinischen Versorgung.
In einem Praxisnetz sind auch Kooperationen mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens, wie bspw. Krankenhäusern, Physiotherapeut:innen, Hebammen etc. möglich.
Voraussetzungen für die Anerkennung von Praxisnetzen
Grundlage für die Anerkennung eines Praxisnetzes
Die Anerkennung eines Praxisnetzes ist durch bestimmte Richtlinien der KV auf der Grundlage von Rahmenvorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vorgegeben.
Voraussetzungen für die Anerkennung von Praxisnetzen
Die Rahmenvorgaben der KBV für die Anerkennung und Förderwürdigkeit eines Praxisnetzes umfassen acht Strukturvorgaben und bestimmte Versorgungsziele, die nachgewiesen werden und einen Kriterienkatalog erfüllen müssen.
Strukturvorgaben und Versorgungsziele
- An dem Praxisnetz sind mindestens 20 sowie maximal 100 vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Praxen beteiligt (ggf. Ausnahmeregelung gemäß Paragraf 3 Abs. 1 Nr. 1).
- Es sind mindestens drei Fachgruppen im Praxisnetz vertreten, darunter Ärzt:innen aus dem hausärztlichen Versorgungsbereich.
- Das Praxisnetz erfasst mit den Betriebsstätten der teilnehmenden vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Praxen ein auf die wohnortnahe Versorgung bezogenes zusammenhängendes Gebiet.
- Die teilnehmenden vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Praxen haben sich zu einem Praxisnetz in einer der folgenden Rechtsformen zusammengeschlossen:
- Personengesellschaft
- eingetragene Genossenschaft
- eingetragener Verein
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Das Praxisnetz besteht unter Berücksichtigung von 1. bis 4. seit mindestens drei Jahren.
- Im Rahmen des Netzwerkes bestehen unter Berücksichtigung der Versorgungsziele nach Paragraf 4 verbindliche Kooperationsvereinbarungen mit mindestens einem nichtärztlichen oder stationären Leistungserbringer.
- Eine verbindliche Vereinbarung für die am Praxisnetz teilnehmenden Arztpraxen legt gemeinsame Standards, insbesondere zu den folgenden Aspekten fest:
- Unabhängigkeit gegenüber Dritten (zum Beispiel Pharmaindustrie)
- Einhaltung von vereinbarten Qualitätsmanagementverfahren und –zielprozessen
- Beteiligung an vereinbarten Maßnahmen zum Wissens- und Informationsmanagement
- Das Praxisnetz hält die folgende Organisationsstruktur vor:
- eine als eigene Organisationseinheit ausgewiesene Geschäftsstelle
- eine:n Geschäftsführer:in
- eine:n ärztliche:n Leiter:in beziehungsweise Koordinator zur Umsetzung der Vorgaben nach Nr. 7
- Das Praxisnetz erfüllt die in Paragraf 4 Abs. 1 geforderten Versorgungsziele und Kriterien entsprechend der jeweiligen Stufe sowie unter Berücksichtigung der Anlage 1.
- Das (anerkannte) Praxisnetz ist mit seiner Veröffentlichung auf der Internetseite der KV Berlin einverstanden.
Weitere Anforderungen für die Anerkennung von Praxisnetzen
- Die Anforderungen sind nach Ablauf von fünf Jahren nach der Anerkennung des Praxisnetzes unaufgefordert erneut gegenüber der KV Berlin nachzuweisen.
- Das anerkannte Praxisnetz verpflichtet sich, jährlich Versorgungsberichte an die KV Berlin zu übermitteln (Vgl. Anlage 1, II, Nr. 3a).
Praxisnetze, die den Vorgaben entsprechen und die Qualität sowie die Effizienz der Patient:innenversorgung im Rahmen einer intensivierten fachlichen Zusammenarbeit steigern, können von der KV Berlin projektbezogen finanziell gefördert werden.
Dokumente zum Download
Antrag auf Anerkennung von Praxisnetzen
Antrag auf projektbezogene Förderung von anerkannten Praxisnetzen
Weitere Informationen zur Gründung, Anerkennung und Förderung eines Praxisnetzes finden Sie auch auf der Website der KBV.
Anerkannte Praxisnetze in Berlin
PIBB – Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg GmbH | Geschäftsführung: Herr Dr. Michael Krebs, FA f. Psychiatrie und Psychotherapie, Frau Alicia Navarro Urena, FÄ f. Psychiatrie und Psychotherapie Geschäftsstelle: Tegeler Weg 4, 10589 Berlin 030 / 221 931 08 030 / 221 931 09 iv@pi-bb.de www.pi-bb.de (anerkannt durch die Vertreterversammlung der KV Berlin am 26.06.2014) |
PNT – Praxisnetz Neukölln-Tempelhof e.V. | Geschäftsführung: Frau Katrin Osterberg, FÄ f. Allgemeinmedizin Geschäftsstelle: Buckower Damm 221c, 12349 Berlin 030 / 208 476 696 info@agban.de www.agban.de (anerkannt durch die Vertreterversammlung der KV Berlin am 11.06.2020) |
PNR – Praxisnetz Reinickendorf e.V. | Geschäftsführung: Herr Klaus Beese, FA f. Allgemeinmedizin Geschäftsstelle: Senftenberger Ring 5a, 13439 Berlin 030 / 208 476 696 info@agban.de www.agban.de (anerkannt durch die Vertreterversammlung der KV Berlin am 11.06.2020) |
Praxisnetz Arztnetz City Nord e.V. | Geschäftsführung: Herr Dr. med. Manfred Lapp, FA f. Allgemeinmedizin |
Praxisnetz Gesundheitsnetz Südost e.V. | Geschäftsführung: Frau Dr. med. Franziska Drephal, FÄ f. Innere Medizin Geschäftsstelle: Sterndamm 76, 12487 Berlin 030 / 208 476 696 info@agban.de www.agban.de (anerkannt durch die Vertreterversammlung der KV Berlin am 05.11.2020) |
Praxisnetz PNC Charlottenburg e.V. | Geschäftsführung: Herr Dr. med. Frank-Werner Kirstein, FA f. Innere Medizin Geschäftsstelle: Bismarckstr. 79, 10627 Berlin 030 / 208 476 696 info@agban.de www.agban.de (anerkannt durch den Vorstand der KV Berlin am 11.01.2022) |
Praxisnetz PNNO Nordost e.V. | Geschäftsführung: Frau Dr. med. Annette-Desiree Stadler, FA f. Innere Medizin Geschäftsstelle: Binzstraße 51, 13189 Berlin 030 / 208 476 696 info@agban.de www.agban.de (anerkannt durch den Vorstand der KV Berlin am 11.01.2022) |