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Vertragsärztinnen und -ärzte müssen im Rahmen der vertragsärztlichen Tätigkeit einen Vertragsarztstempel verwenden. Die dafür erforderlichen Stempel sind sorgfältig aufzubewahren, denn der Arzt kann bei Verletzung seiner Sorgfaltspflicht haftbar gemacht werden.

Diese Seite informiert über die Regelungen der eigenverantwortlichen Stempelerstellung durch die Leistungserbringer und wie die Stempel gestaltet sein müssen.

Anlässe für die Erstellung eines Stempels
Notwendige Angaben auf dem Stempel
Häufige Fragen und Antworten